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Löhne der Kantonalbank erfüllen laut Regierung fast 1:12-Forderung

Schaffhauser Nachrichten, 11.05.2013 von Erwin Künzi

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Die Lohngefüge bei der Kantonalbank, der EKS AG und den Spitälern waren gestern Thema im Kantonsrat.

Die Schaffhauser Regierung hat gestern im Kantonsrat darüber informiert, inwieweit die Schaffhauser Kantonalbank (KB), die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen (EKS) AG und die Spitäler Schaffhausen die Forderungen der 1:12-Initiative erfüllen. Diese will, dass in einem Betrieb der höchste Lohn nicht mehr als das 12-Fache des niedrigsten betragen darf. Auslöser der regierungsrätlichen Erklärungen waren drei Motionen von Kantonsrätin Seraina Fürer (Juso, Schaffhausen), die in den drei erwähnten Betrieben, bei denen der Kanton ein starkes Mitbestimmungsrecht hat, 1:12 einführen wollte.

Was die KB angehe, so habe sie von den Löhnen der Geschäftsleitung im Einzelnen keine Kenntnis, da diese dem Privatrecht und damit dem Persönlichkeits- und Datenschutz unterstehen würden, erklärte Regierungspräsidentin Rosmarie Widmer Gysel. «Die Löhne der KB», so Widmer Gysel weiter, «liegen aber schon heute nicht weit vom geforderten Verhältnis von 1:12 weg. Im Gegensatz zu Grossbanken gibt es bei der KB keine Millionensaläre, und gegenüber vergleichbaren Instituten sind die Saläre moderat.» Der Kanton nehme über den vom Kantonsrat gewählten Bankrat, in dem auch die Regierung vertreten sei, Einfluss. Bei der EKS AG bestehe heute ein Verhältnis von knapp 1:5, so Widmer Gysel weiter, und bei den Spitälern eines von unter 1:12. «Bei den Ärztegehältern liegen wir auch bei maximaler Ausschöpfung der Rahmenvorgaben unterhalb von 1:12», sagte Widmer Gysel. Der Kantonsrat sprach sich in der Folge klar gegen eine Überweisung der drei Motionen aus.

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