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Lohngefüge bei Kantonalbank, EKS und Spitälern wird nicht geändert

Schaffhauser Nachrichten, 11.05.2013 von Erwin Künzi

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Kein Gehör hatte gestern der Kantonsrat für die Forderung, ein Lohnsystem à la 1:12-Initiative bei Betrieben einzuführen, bei denen der Kanton Einfluss hat. Drei entsprechende Motionen wurden nicht überwiesen.

Am 24. November kommt in der Schweiz die 1:12-Initiative der Jungsozialisten zur Abstimmung. Sie verlangt, dass in einem Unternehmen der höchste Lohn maximal 12-mal höher als der niedrigste Lohn sein darf. Einen Vorgeschmack auf diese Abstimmung gab es bereits gestern im Kantonsrat, ausgelöst durch drei Motionen von Seraina Fürer (Juso, Schaffhausen). In ihren gleich lautenden Vorstössen forderte sie, dass bei der Schaffhauser Kantonalbank (KB), der Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen (EKS) AG und den Spitälern Schaffhausen die Bestimmungen der 1:12-Initiative einzuführen seien, mit einer Übergangsfrist von maximal 5 Jahren. Während bei der Kantonsverwaltung das Lohnverhältnis von 1:7 bekannt sei, fehle bei den angesprochenen drei Betrieben die Transparenz, was von der Bevölkerung als störend empfunden werde, sagte Fürer. Sie wies auch darauf hin, dass in anderen Kantonen ähnliche Vorstösse nicht zuletzt dank bürgerlicher Unterstützung überwiesen worden seien.

«Kein Handlungsbedarf»

In der Stellungnahme der Regierung ging Regierungspräsidentin Rosmarie Widmer Gysel zuerst allgemein auf die 1:12-Initiative ein, die eine breite Diskussion über staatliche Eingriffe in die Lohnpolitik ausgelöst habe. Im Fokus würden die Lohnexzesse von Managern internationaler Firmen stehen. Im öffentlichen Sektor würden aber andere Verhältnisse herrschen, insbesondere gebe es Gesetze und Kontrollen. Dann schilderte Widmer Gysel die Situation in den drei Betrieben: Bei der KB nehme der Kanton über den vom Kantonsrat gewählten Bankrat, in dem auch die Regierung vertreten sei, Einfluss und sorge so dafür, dass es nicht zu Lohnexzessen komme. Zu einzelnen Löhnen könne sie nichts sagen, aber «sie liegen schon heute nicht weit von dem geforderten Verhältnis von 1:12». Müssten die niedrigsten angehoben werden, würde die Profitabilität der Bank und damit auch der Kanton leiden. Bei der EKS AG sei der Kanton mit 75 Prozent des Aktienkapitals vertreten und nehme über den Verwaltungsrat Einfluss. Zudem werde im Geschäftsbericht über die Löhne, die bei 1:5 liegen würden, informiert. Bei den Spitälern Schaffhausen setze die Regierung den Rahmen für die Löhne von Chefärzten und Kader fest, die unter 1:12 liegen würden. «Bei allen drei Betrieben besteht kein Handlungsbedarf», erklärte Widmer Gysel; die Motionen seien nicht erheblich zu erklären. Die Diskussion im Rat verlief anschliessend nicht unerwartet entlang der Trennungslinie Links/Rechts, mit den Ökoliberalen dazwischen. Zu hören gab es die Argumente, wie man sie aus dem Abstimmungskampf kennt, gewürzt mit einem Rückfall in die Zeiten des Kalten Kriegs (siehe auch «Sätze»). Mit 30:17 (KB), 31:17 (EKS) und 31:16 wurden die Motionen für nicht erheblich erklärt.