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Klare Leitplanken für Polizeiarbeit

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Schaffhauser Nachrichten, 08.04.2017 von Mark Liebenberg

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Die Revision des kantonalen Polizeigesetzes regelt auch den Umgang mit «Gefährdern».

Aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben müssen die Kantone die kriminal- und sicherheitspolizeilichen Aspekte der Arbeit ihrer Polizeikorps, die nicht einem Strafverfahren die- nen, im Gesetz ausdrücklich festlegen, um dadurch bedingte Grundrechts- eingriffe zu legitimieren. Der Kanton Schaffhausen hat daher sein Polizeigesetz revidiert und jetzt in die Vernehmlassung geschickt. Was die Polizei bisher in Verordnungen, Weisungen und unter Generalklauseln bereits tun durfte, wird im neuen Gesetz teilweise erstmals auf Gesetzesstufe konkretisiert und präzisiert.

Neu sind etwa Bestimmungen zur polizeilichen Observation, zu Fahndung, verdeckter Ermittlung, dem Einsatz von Ton- und Videogeräten zur Überwachung sowie dem Einsatz von Drohnen. Umfassend gesetzlich verankert wird das Kapitel «Gewaltschutz und -prävention». Dort ist definiert, wie die Polizei auch präventiv gegen «Gefährder» und andere Bedrohungen vorgehen kann. Geregelt würden jedoch nur Ermittlungsmethoden, die bereits bisher angewandt wurden, sagt Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel. «Verschärfungen gibt es keine.» Zudem wurden die Beiträge der Gemeinden an die Polizeiarbeit neu berechnet.

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