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Zunahme der Steuereinnahmen trotz Steuersenkungen

Schaffhauser Landzeitung, 17.08.2010 von Kurt Schönberger

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Trotz der steuerlichen Entlastungen während der letzten zehn Jahren um rund 75 Mio. Franken sind die Steuereinnahmen des Kantons gestiegen. Dies geht aus der vom Finanzdepartement präsentierten Steuerstatistik juristischer Personen für das Jahr 2008 hervor.

Anlässlich einer Medienkonferenz von gestern Montagmorgen im Regierungsgebäude orientierten die Vorsteherin des kantonalen Finanzdepartementes, Rosmarie Widmer Gysel, Alfred Streule, Dienststellenleiter der kantonalen Steuerverwaltung und Stefanie Rohner von der kantonalen Wirtschaftsförderung (diese Stelle hat seit dem Jahre 2004 ein Mandat zur Erstellung der relevanten Zahlen) über die Steuerstatistik der juristischen Personen für das Jahr 2008. Ebenso über Zahlen aus dem Bereich der natürlichen Personen.

Markante Entlastungen in den letzten zehn Jahren

Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel betonte mit Genugtuung, dass seit dem Jahre 2001 die Steuerzahlenden jedes Jahr entlastet werden konnten. Damit sei der Kanton Schaffhausen schweizweit der einzige Kanton, der jedes Jahr eine Steuerentlastung realisiert habe. Allein bei den Kantonssteuern summieren sich die Entlastungen auf über 75 Mio. Franken pro Jahr. Sie entsprechen damit rund 25 Prozent des Steueraufkommens im Jahr 2009. Im gleichen Ausmass, d. h. ebenfalls um rund 75 Mio. Franken, sind im gleichen Zeitraum die kantonalen Steuereinnahmen unter Einschluss des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer gestiegen. Darin sind auch die Mehreinnahmen durch den Steuerfussabtausch mit den Gemeinden von rund 12 Mio. Franken enthalten.

Juristische Personen bezahlen rund jeden 6. Steuerfranken

Über die Zahlen der juristischen Personen orientierte Stefanie Rohner von der Wirtschaftsförderung. 43,7 Prozent der kantonalen Einnahmen sind Steuererträge. Die Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen machen 39,74 Mio. Franken oder 15,5 Prozent davon aus. Obwohl per 1. Januar 2008 der Gewinnsteuersatz auf 5 Prozent halbiert worden ist, liegen die Steuereinnahmen von Unternehmen auf dem Niveau des Jahres 2005. Das Ziel, bereits im Jahr 2009 die Steuerausfälle als Folge der Halbierung des Gewinnsteuersatzes durch Mehreinnahmen kompensieren zu können, wurde indessen noch nicht erreicht. Das ist zum Teil auf den wirtschaftlichen Einbruch zurückzuführen. Hingegen kann festgestellt werden, dass der steuerbare Gewinn seit 2007 im Vergleich zur Zahl der juristischen Personen überdurchschnittlich angestiegen ist. Dazu haben namentlich neue, bedeutende Firmenzuzüge beigetragen.

2008 waren im Kanton 3`385 juristische Personen ansässig, die zusammen einen steuerbaren Gewinn von 697 Mio. Franken verzeichneten. Davon hatten sie 34,8 Mio. Franken Gewinnsteuern zu entrichten. 83 Prozent des Gewinnes entfielen dabei auf nur 67 Unternehmen, die rund 28,5 Mio. Franken Gewinnsteuern bezahlten. Es sind somit verhältnismässig wenige Unternehmen, die den überwiegenden Teil der Gewinnsteuereinnahmen entrichten. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Kapitalsteuer. 118 Unternehmen verfügen über ein steuerbares Kapital von mehr als 10 Mio. Franken beziehungsweise insgesamt 26,1 Mrd. Franken. Sie bringen rund 61 Prozent der Kapitalsteuer auf. Gesamthaft betrugen die Steuerleistungen an Kanton und Gemeinden 72,85 Mio. Franken.

Natürliche Personen
Die Zahlen über die natürlichen Personen präsentierte Alfred Streule, Dienststellenleiter der kantonalen Steuerverwaltung. Die Personal-, Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen machten mit 190,1 Mio. Franken im Jahre 2009 den weitaus grössten Teil der kantonalen Steuereinnahmen aus. Anders als bei den juristischen Personen fällt hier auf, dass rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen ein steuerbares Einkommen von weniger als 100`000 Franken pro Jahr versteuern und über 70 Prozent zum Steueraufkommen der natürlichen Personen beitragen. Nur 9,5 Prozent der Steuerpflichtigen weisen ein steuerbares Einkommen über 100`000 Franken auf. Sie erbringen 29,7 Prozent der kantonalen Steuern. Mit dieser Einkommensverteilung liegt Schaffhausen unter dem schweizerischen Mittel. Die Steuerkraft, gemessen am Ertrag der direkten Bundessteuer, beträgt lediglich 769 Franken pro Einwohner. Die so gemessene Steuerkraft ist im Kanton Zürich doppelt so gross. Es erstaunt vor diesem Hintergrund nicht, dass trotz der vorgenommenen Steuersenkungen das Ziel der Annäherung der Steuerbelastung an den Kanton Zürich noch nicht erreicht ist.

Mehr Vermögens-Millionäre erwünscht
Bei der Vermögenssteuer sticht hervor, dass - im schweizerischen Vergleich - weniger Personen im Kanton wohnen, die über ein steuerbares Vermögen von über 1 Mio. Franken verfügen. Es müssten 172 Personen mit einem steuerbaren Vermögen über 1 Mio. Franken zuziehen, um den Landesdurchschnitt zu erreichen, oder knapp 1`300 Personen, um auf das Zürcher Niveau zu kommen. Neben Anderem kann die hohe Vermögenssteuerbelastung im Kanton ein Grund für die verhältnismässige tiefe Anzahl Vermögender sein. Bei einem steuerbaren Vermögen von einer Million Franken ist die Vermögenssteuer mit 5'200 Franken doppelt so hoch als im Kanton Zürich. In diesem Bereich orten sowohl die Vorsteherin des Finanzdepartementes als auch der Dienststellenleiter der kantonalen Steuerverwaltung denn auch einen echten und zwingenden Handlungsbedarf.

Aktuelle Herausforderungen
Ziel des Regierungsrates und mithin von Finanzdirektorin Rosmarie Widmer Gysel auch in der laufenden Legislaturperiode ist die Weiterführung der Steuersenkungsstrategie für natürliche Personen sowie die Positionierung des Kantons als einer der schweizweit fünf attraktivsten Kantone bei der Besteuerung juristischer Personen.

Zwischen 2004 und 2008 haben die Steuern der Verwaltungsgesellschaften von 18,8 auf 39,8 Prozent des Steuerertrags der juristischen Personen zugenommen. Dies hängt unter anderem mit der privilegierten Besteuerung von Verwaltungs-, Holding- und gemischten Gesellschaften auf kantonaler Ebene zusammen. Die privilegierte Besteuerung dieser Gesellschaften steht unter internationalem Druck, namentlich durch die EU. Dem soll mit der Unternehmenssteuerreform III des Bundes Rechnung getragen werden. Der internationale und der nationale Steuerwettbewerb führen dazu, dass der Kanton seine jetzt noch gute Position bei der Besteuerung der juristischen Personen einbüssen könnte, was mit gezielten Verbesserungen der Rahmenbedingungen vermieden werden soll.

Bei den natürlichen Personen sollen die steuerlichen Entlastungen ebenfalls gezielt weiter geführt werden. Dies setzt indessen voraus, dass die kantonale Wirtschafts- und damit die Steuerkraft steigen.

Attraktivierung des Kantons auch mit anderen Massnahmen

Über die einzuleitenden Massnahmen im Steuerbereich will das Finanzdepartement in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat in Kenntnis der Zahlen des Steuerjahres 2009 in der Staatsrechnung 2010 entscheiden. Wobei die Finanzdirektorin gleichzeitig anmerkt, dass die Attraktivität unserer Region nicht alleine vom Steuerfuss abhängig sei, sondern dazu auch Massnahmen im Bereich der Raumplanung, der Wohnraumentwicklung, des Verkehrs und der Bildung gehören.

Quelle