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Weichenstellung in der Berufsbildung

Stellungnahme der Redaktion zu den kantonalen Vorlagen

Schaffhauser Nachrichten, 09.09.2006 von Walter Joos

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Mit dem Erlass neuer Vorschriften im Bereich der Berufsbildung soll die bestehende Rechtsgrundlage den veränderten Verhältnissen in der Arbeitswelt angepasst werden.

Eine gute Berufsbildung gehört unbestrittenermassen zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine prosperierende Wirtschaft und damit auch für die allgemeine Wohlfahrt. Um dem in den vergangenen Jahrzehnten vollzogenen Wandel in der Arbeitswelt auf angemessene Weise Rechnung zu tragen, haben die eidgenössischen Räte am 13. Dezember 2002 ein neues Bundes- gesetz über die Berufsbildung verabschiedet. Die neuen Bestimmungen sind am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Sie verpflichten die Kantone zur Schaffung von bedarfsgerechten Angeboten in der beruflichen Grundausbildung, zur höheren Berufsbildung sowie berufsorientierten Weiterbildung. Im Weiteren haben die Kantone eine kompetente Beratung für die unterschiedlichsten Ausbildungsgänge anzubieten sowie Massnahmen zur Beseitigung von am Ende der obligatorischen Schulzeit vorhandenen individuellen Bildungsdefiziten zu treffen. Die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben erfordert eine Revision der bisherigen auf kantonaler Ebene geltenden Vorschriften. Die Regierung hat denn auch dem Parlament am 20. Dezember 2005 eine entsprechende Vorlage unterbreitet. Der von Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel vertretene Entwurf fand bei den Volksvertretern mehrheitlich positive Aufnahme. Das neue Gesetz enthält eine ganze Reihe von Verbesserungen und ermöglicht im Vergleich zu heute eine grössere Flexibilität beim Vollzug der vom Bund festgelegten Grundsätze.

Flexible Anpassung der Lerninhalte an die sich wandelnden Ansprüche in der Arbeitswelt

Eine moderne Berufsbildung und eine zeitgemässe Weiterbildung erfordern eine permanente Anpassung der Lerninhalte an die sich verändernden Anforderungen in der Arbeitswelt. Versteckte Talente und vorhandene Interessen müssen zudem im Interesse einer prosperierenden Wirtschaft entdeckt und gefördert werden. Gleichzeitig sollen die Chancengleichheit der Geschlechter sowie die Durchlässigkeit innerhalb der bestehenden Berufsbildungssysteme gewahrt werden. Um unsere Stellung im globaler werdenden Wettbewerb zu halten und das in den letzten Jahren verlorene Terrain wieder zurückzugewinnen, brauchen wir innovationsfähige Berufsleute. Diesem hohen Anspruch versuchen sowohl das neue Bundesgesetz als auch das am 24. September im Kanton zur Abstimmung gelangende Einführungsgesetz gerecht zu werden. Die vor den Sommerferien vom Parlament verabschiedete Vorlage bietet die Chance, den vom Bund gewährten erweiterten Handlungsspielraum rechtzeitig zu nutzen. Dazu gehören unter anderem die gesetzliche Verankerung der bestehenden Brückenangebote, die neue Positionierung der Weiterbildung sowie die auf Leistungsvereinbarungen basierende Finanzierung von Schulen mit privater Trägerschaft. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für eine weitere Vertiefung der bewährten Partnerschaft zwischen Bund und Kanton einerseits und den Organisationen der Arbeitswelt andrerseits geschaffen. Am bewährten partnerschaftlichen Ausbildungssystem mit Lehrbetrieben und Berufsfachschulen wird hingegen ebenso festgehalten, wie an der bestehenden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den benachbarten Kantonen.

Einigkeit in den wesentlichen Bereichen - Differenzen bei untergeordneten Details

Die aktuelle Vorlage basiert in allen wesent- lichen Bereichen auf einem politisch breit abgestützten Konsens. Die im Laufe der parlamentarischen Beratungen bei einzelnen Punkten aufgetretenen Differenzen sind von untergeordneter Bedeutung. Ob der Gesetzgeber der Regierung bei der Besetzung des Berufsbildungsrates zwingend eine paritätische Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verschreiben muss, darüber kann man zwar in guten Treuen streiten. Auch bezüglich eines grösseren finanziellen Engagements des Kantons zu Gunsten ergänzender Weiterbildungsangebote und gegenüber Erwachsenen, die in späteren Jahren zum ersten Mal einen anerkannten Abschluss anstreben, sowie bezüglich der Äufnung eines Berufsbildungsfonds gehen die Meinungen aus nachvollziehbaren Gründen auseinander. Gesamthaft betrachtet, besteht jedoch - bei allem Respekt vor den divergierenden Standpunkten - aus der Sicht der Redaktion kein Anlass, um die aktuelle Vorlage abzulehnen. Das wissen auch die Opponenten. Die Vertreter der Alternativen Liste haben sich darum entschlossen, die Schaffung eines Berufsbildungsfonds mittels einer separaten Initiative anzustreben. Wir empfehlen aus diesen Gründen unseren Lesern mit Überzeugung, dem neuen Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz zuzustimmen.

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