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Verstärkte Dynamik im Bildungswesen

Schaffhauser Nachrichten, 26.10.2006 von Walter Joos

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Die Vertreter des Erziehungsdepartementes orientierten gestern über die Vorlagen der Regierung zum Erlass eines Bildungsgesetzes und zur Revision des Schulgesetzes.

«Die seit nunmehr 25 Jahren bestehenden rechtlichen Grundlagen für das Bildungswesen und die einheimischen Schulen bedürfen dringend einer Modernisierung und Erneuerung.» Dies stellte Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel anlässlich der gestrigen Präsentation der regierungsrätlichen Vorlagen zur Schaffung eines Bildungsgesetzes und zum Erlass eines neuen Schulgesetzes im Verbindungsbau der Kantonsschule fest. Regierungsrat und Erziehungsdepartement streben mit ihren Anträgen - so die Aussage der zuständigen Departementsvorsteherin - eine eigentliche Weichenstellung zu Gunsten einer zukunftsgerichteten und qualitativ hochstehenden Bildung im Kanton Schaffhausen an.

Kritische Einwände berücksichtigt

Die inhaltlichen Schwerpunkte der letzte Woche von der Regierung zuhanden des Kantonsrates verabschiedeten Vorlagen - siehe unten stehenden Kasten - sind nicht ganz neu. Die Vertreter des Erziehungsdepartementes haben der Bevölkerung und den interessierten Kreisen bereits am 21. November des letzten Jahres einen ersten Entwurf zur Schaffung eines Bildungsgesetzes und zur Revision des Schulgesetzes unterbreitet. Nach Aussage von Rosmarie Widmer Gysel sind die darin enthaltenen Vorschläge auf ein positives Echo gestossen.
Auf Grund der sehr zahlreich eingegangenen Stellungnahmen hat sich das Erziehungsdepartement bemüht, kritischen Anmerkungen so weit wie möglich Rechnung zu tragen. Insbesondere der vom Departement unterbreitete Vorschlag zur Bildung von insgesamt sechs Schulkreisen stiess an verschiedenen Orten auf Ablehnung. Aus diesem Grund soll es den Gemeinden gemäss dem Wortlaut der überarbeiteten Vorlage freigestellt bleiben, mit welchen benachbarten Gebietskörperschaften sie einen Schulverband bilden wollen.

Weiter gehende Harmonisierung

Mit dem neuen Bildungsgesetz und dem neuen Schulgesetz will die Regierung auch dem am 21. März dieses Jahres von Volk und Ständen angenommenen eidgenössischen Bildungsverfassungsartikel in angemessener Weise Rechnung tragen. Dabei geht es in erster Linie um eine verstärkte Koordination unter den Kantonen. Im Vordergrund stehen dabei unter Wahrung der kantonalen Schulhoheit eine weiter gehende Harmonisierung der obligatorischen Schule sowie eine verstärkte Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich. Das Erziehungsdepartement geht zudem von einem erheblichen Rückgang der Zahl der Schüler aus. Dieser beträgt in den nächsten zehn Jahren auf Grund der vorhandenen Prognosen rund 28 Prozent.
Im Vergleich zu den im letzten Jahr publizierten Vorschlägen wurden in der überarbeiteten Vorlage vor allem die Wahl und die Zusammensetzung des Bildungsrates geändert sowie die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten und der Lehrenden, der Perimeter der Schulverbände und die Organisation der geleiteten Schulen konkretisiert. Zu den wesentlichen Änderungen in der Organisation der Schulen gehört laut Rosmarie Widmer Gysel ohne Zweifel auch der Wegfall der kommunalen Schulbehörden. Aus der Sicht der Vorsteherin des Erziehungsdepartementes liegt die Zustimmung zu den regierungsrätlichen Vorlagen sowohl im Interesse der Lernenen, der Lehrenden, der Erziehungsberechtigten und der Gemeinden. Mit dem Erlass der vorgeschlagenen rechtlichen Grundlagen werden die Rahmenbedingungen für die Schulen in allen Gemeinden vereinheitlicht. Gleichzeitig wird die bisherige Separation von weniger begabten Schülern durch eine verstärkte Integration bisheriger Sonderschüler in die normale Schule sowie durch eine einheitlichere Gestaltung der sonderpädagogischen Angebote abgelöst. Besonders begabte Kinder und Jugendliche erfahren im Gegenzug eine intensivere Förderung.

Freiräume werden erweitert

Mit der Schaffung geleiteter Schulen werden nach Auffassung von Rosmarie Widmer Gysel auch die Dynamik und die Freiräume zur Ausgestaltung des Unterrichtes zu Gunsten der Lernenden und der Lehrenden verbessert. «Geleitete Schulen beinhalten mehr Chancen zur Wahrnehmung neuer Aufgaben und zur persönlichen Weiterentwicklung», betonte die Vertreterin des Regierungsrates. Sie hofft, dass ihre Vorlage im Parlament auf Zustimmung stösst und die neuen Bestimmungen nach Möglichkeit im Schuljahr 2008/2009 in Kraft treten können.

Reformpaket: Die acht inhaltlichen Eckpunkte in der Übersicht

Behördenorganisation:Die Verantwortung im gesamten Bildungswesen wird vom Regierungsrat getragen. Für die konkrete Umsetzung ist das Bildungsdepartement - das heisst das bisherige Erziehungsdepartement - zuständig. Der Erziehungsrat wird abgeschafft. An seine Stelle tritt ein auf Antrag des Regierungsrates vom Kantonsrat zu wählender achtköpfiger Bildungsrat. Dieser fungiert als unabhängiges strategisches Beratungsorgan der Regierung und des Bildungsdepartements.

Schulische Angebote: Träger der öffentlichen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I bleiben die Gemeinden. Der Kanton behält die Trägerschaft der öffentlichen Schulen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe und der Schaffhauser Sonderschulen. Mit Blick auf die Harmonisierung des Schulwesens soll die Primarstufe zwei Jahre obligatorischen Kindergarten und sechs Jahre Primarschule umfassen. Zusammen mit der dreijährigen Sekundarstufe I (Real- und Sekundarschule) wird die Schulpflicht auf elf Jahre verlängert. Das Schuleintrittsalter wird gleichzeitig auf das vollendete vierte Lebensjahr vorverlegt.

Sonderpädagogik:Unter dem Motto Integration statt Separation wird während der gesamten obligatorischen Schulzeit ein adäquateres sonderpädagogisches Angebot gewährleistet.

Tagesstrukturen: Mit der Aufnahme einer Bestimmung zur Schaffung bedarfsgerechter Tagesstrukturen wird einem immer wichtiger werdenden gesellschaftspolitischen Anliegen in geeigneter Form Rechnung getragen.

Mitwirkung: Den Elternorganisationen soll ein angemessenes Mitspracherecht in schulischen Sach- und Organisationsfragen zugestanden werden. Die Mitwirkungsrechte der Lehrenden sind gegenüber dem ersten Entwurf zum Erlass eines neuen Schulgesetzes verbessert und präzisiert worden.

Schulverbände: An der Absicht einer gemeinsamen Führung der Primarstufe und der Sekundarstufe I durch jeweils mehrere Gemeinden zusammen wird festgehalten. Die Gemeinden sollen sich als Schulverbände konstituieren, welche mindestens 600 Lernende umfassen. Die Wahl der Partnergemeinden bleibt frei. Die Regierung greift nur dort ein, wo keine Einigung zu Stande kommt.

Geleitete Schulen: Geleitete Schulen bilden das Fundament für eine fachkompetente und effiziente Führung. Eine aus mindestens drei Schulleitern bestehende Schulverbandsleitung unter Führung einer Rektorin oder eines Rektors ist in jedem Schulverband für die operative Führung zuständig.

Finanzierung: Die Schaffung einer Schülerpauschale, bestehend aus einer stufenspezifischen Unterrichtspauschale und einer stufenunabhängigen Infrastrukturpauschale, stellt eine Neuordnung der Finanzierung der Bildungsangebote dar.

Quelle