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«Unsinn, alles hatte seine Richtigkeit»

Schaffhauser Nachrichten, 05.12.2017 von Robin Blanck

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«Der Vorwurf ist nicht berechtigt»: Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel nimmt Stellung zum Filzvorwurf und stellt sich hinter den Polizeikommandanten Kurt Blöchlinger. Bild Luisa Kehl

Verschiedene Vorwürfe gegen die Schaffhauser Polizeispitze wurden in jüngster Zeit erhoben. Im Interview nimmt die zuständige Regierungsrätin Stellung und weist die Kritik zurück.

 

 

 

 

 

 

Frau Widmer Gysel, hängt der Haus­segen bei der Schaffhauser Polizei tatsächlich so schief, wie es derzeit verschiedentlich behauptet wird?

 Rosmarie Widmer Gysel: Nein, sicher nicht.

Wie erklären Sie sich die negative Berichterstattung über das Schaffhauser Korps?

Jemand stellt unzutreffende Behauptungen in den Raum, die man so nicht stehen lassen kann.

Wer?

Nach all den Berichten muss ich davon ausgehen, dass es sich um einen früheren Angestellten handelt.

Verschiedene Vorwürfe werden kolportiert, unter anderem, dass der Kommandant mehrere Aufträge – im Stil der Vetternwirtschaft – an Personen vergeben hat, mit denen er auch privat gut bekannt ist. Trifft das zu?

Der Vorwurf ist nicht berechtigt. Zutreffend ist, dass er die beiden erwähnten Personen aus seiner früheren Tätigkeit kennt – wenn man bald 20 Jahre im Polizeibereich tätig ist, trifft man aber fast zwangsläufig auf ehemalige Mitarbeiter oder Kollegen. Wenn man mit diesen gute Erfahrungen gemacht hat, ist es meiner Meinung nach vernünftig, mit diesen weiterhin zusammenzuarbeiten. Genau so wurde das in den angesprochenen Fällen gehandhabt.

Die Finanzkontrolle von Stadt und Kanton (Fiko) hat die Polizeirechnungen geprüft und auch die Vergaben für unproblematisch befunden. Ist die Sache damit abgeschlossen?

Die Fiko prüft die Wirtschaftlichkeit und die Rechtmässigkeit: Ich begrüsse diese Schwerpunktprüfungen durch die Kontrolleure. Und ich bin froh über das gute Ergebnis, weil die Polizei ihre Prozesse in den letzten Jahren stark angepasst hat.

Dann waren Sie über diese Vergaben im Bilde?

Ja, das waren ganz normale Aufträge, und ich war informiert, an wen diese vergeben wurden. Ich wusste auch, dass eine weibliche Auftragnehmerin früher mit Kommandant Blöchlinger zusammengearbeitet hat und sogar einmal eine private Verbindung mit ihr bestand. Das ist aber heute – 15 Jahre später – einfach nicht mehr von Relevanz, besonders auch, wenn diese Verbindung gegenüber dem Departement offen deklariert wurde.

Die internen Richtlinien für Vergaben wurden eingehalten?

So ist es.

Ein anderes Thema ist die Trennung von zwei ehemaligen Mitarbeitern, die teilweise ein juristisches Nachspiel hatte. Was waren die Gründe für die Trennung?

Wie bei anderen Unternehmen auch tritt zuweilen der Fall ein, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr zusammenpassen. Manchmal kündigt dann der Angestellte, manchmal tut dies auch der Arbeitgeber, beispielsweise wenn etwa die Leistung oder auch das Benehmen des Angestellten nicht die Erwartungen erfüllt. Im einen der angesprochenen Fälle sind wir der Meinung, eine fristlose Kündigung sei aufgrund der Ausgangslage gerechtfertigt gewesen. Nun muss das Gericht entscheiden, ob das angemessen war oder ob eine ordentliche Kündigung der richtige Weg gewesen wäre.

Dieser Fall ist noch hängig. Dabei geht es um einen Mitarbeiter des Rechtsdienstes, der persönliche Akten seines ausgeschiedenen Vorgesetzten herausgegeben hat. Trifft es zu, dass dieses Verhalten zur Trennung geführt hat?

Das war einer von mehreren Punkten, wobei vor allem auch entscheidend war, wie der erwähnte Mitarbeiter reagiert hat, als er auf die Aushändigung der Gegenstände angesprochen wurde.

Trifft es zu, dass die Herausgabe Teil der zuvor abgeschlossenen schrift­lichen Vereinbarung mit dem ausgeschiedenen Mitarbeiter war?

Als problematisch eingestuft haben wir nicht die Herausgabe an sich, sondern die Umstände, unter denen das vonstatten ging: Es darf in meinen Augen erwartet werden, dass der direkte Vorgesetzte über einen solchen Vorgang informiert wird und die Herausgabe korrekt abläuft. Der besagte Mitarbeiter war vom Vorgesetzten noch nicht mit einer Herausgabe betraut worden.

Diesem Mitarbeiter wurde gemäss «Weltwoche» angedroht, er müsse einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zustimmen, weil ihm ansonsten die fristlose Kündigung drohe. Ist diese Darstellung zutreffend?

Was der Mann in der «Weltwoche» dargelegt hat, ist seine Sicht der Dinge: Als klar war, dass es keine weitere gemeinsame Zukunft gibt, war auch klar, dass man die Modalitäten miteinander klärt.

Der betreffende Mitarbeiter hat öffentlich den Verdacht geäussert, dieses Vorgehen könne den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Wie beurteilen Sie das?

Das ist absolut keine Drohung, sondern es geht darum abzuschätzen, wie man sich trennt – das ist nur normal und wird in jedem Unternehmen so gehandhabt. Im Übrigen war das mit mir abgesprochen.

Es besteht aber keine Anzeige wegen versuchter Nötigung gegen den Kommandanten?

Nein.

Ist es Usus beim Kanton, dass man Angestellte, von denen man sich trennen will, vor diese Wahl stellt?

Nein, das ist selten, weil sehr selten Gründe vorliegen, die eine fristlose Entlassung nach sich ziehen könnten.

Angeblich wurde eine fristlose Entlassung mit einer Bedenkfrist angekündigt, dennoch wurde am Tag danach per Mail die Trennung an alle bekannt gegeben. Hat man überreagiert?

Nein, denn wenn erst einmal klar ist, dass man sich trennt, kann man diesen Umstand auch kommunizieren. Das wurde mit der internen Mitteilung getan.

Sprechen wir über den Fall, der sich vor dem nun besprochenen ereignet hat und mit dem Abgang des Leiters des Rechtsdienstes endete: Stimmen die Berichte, wonach dieser Mitarbeiter interne Daten für eine Publikation verwendet hat?

Das ist zutreffend. Von diesem Buch erfuhren wir erst bei dessen Erscheinen. Wichtig: Schon vor dieser Publikation verfasste der erwähnte Mitarbeiter einen Aufsatz für eine Publikation und wurde schon damals darauf hingewiesen, dass dies ohne vorgängige Rücksprache mit dem Kommandanten nicht geht.

Weshalb wurde gegen den Mitarbeiter keine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung erstattet?

Wir haben das erwogen, sind aber zu dem Schluss gekommen, dass wir aufgrund der beschlossenen Trennung davon absehen.

Stimmt es, dass man intern mit der Leistung des Leiters Rechtsdienstes nicht zufrieden war?

Nein, das war nicht ausschlaggebend. Mehr kann ich dazu nicht sagen, weil in der Sache Stillschweigen vereinbart wurde.

Ein weiterer Vorwurf betrifft die Unzufriedenheit im Korps: Folge davon sei eine hohe Fluktuationsrate beim Personal. Ist das zutreffend?

Nein. Bei 210 Mitarbeitenden gibt es immer solche, die mit dem Chef nicht zufrieden sind. Wir können belegen, wie sich die Fluktuation in den letzten Jahren entwickelt hat, und ich kann feststellen: Wir befinden uns auf einem Stand von 4 Prozent – das ist ausserordentlich tief, auch im Vergleich mit anderen Verwaltungen. Überdies bin ich bei Korps-Rapporten und Inpflichtnahmen anwesend, nehme dabei wahr, wie die Polizeiangehörigen miteinander und mit ihren Vorgesetzten umgehen. Ich kann beim besten Willen keine schlechte Stimmung erkennen. Dazu kommt, dass wir regelmässig Mitarbeiterbefragungen durchführen und diese sorgfältig auswerten. Die Ergebnisse sind fast durchweg sehr gut. Auch mit den Austretenden werden jeweils Gespräche geführt, und auch diese Rückmeldungen stützen die These von einer schlechten Stimmung nicht. Und zu guter Letzt haben wir einen Polizeibeamtenverband, aber auch von dieser Seite haben wir in den letzten Jahren keine Hinweise erhalten, welche den Schluss auf eine Unzufriedenheit im Korps zulassen würden.

Für Unmut gesorgt haben soll auch, dass der Kommandant Personen befördert, die ihm gewogen sind. Trifft das Ihrer Meinung nach zu?

Unsinn, alles hatte seine Richtigkeit. Die Mitarbeiterbeurteilung und die Zielvereinbarung sowie deren Kontrollen sind bei der Polizei geradezu beispielhaft. Damit liegen auch die Kriterien, nach welchen Beförderungen erfolgen, transparent auf dem Tisch. Aber auch hier ist es nachvollziehbar, dass bei über 200 Mitarbeitenden nicht alle immer einverstanden sind.

In manchen Berichterstattungen wurde auf frühere Vorfälle bei der Bundeskriminalpolizei angespielt, die mit Kurt Blöchlinger in Zusammenhang gebracht werden: Wie beurteilen Sie diese Frage und das Vorgehen des Kommandanten insgesamt?

Der Kanton Schaffhausen hat einen ausgezeichneten Polizeikommandanten, dem es zu verdanken ist, dass unsere Polizei seit 2010 erhebliche Fortschritte gemacht hat. Und: Jeder hat eine berufliche Vergangenheit, das gilt auch für Kurt Blöchlinger. Alle vor nunmehr acht Jahren erhobenen Vorwürfe wurden vor seiner Anstellung einer eingehenden Prüfung unterzogen und haben sich in unseren Augen als haltlos erwiesen.

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Trennung von zwei Polizeimitarbeitern: Diese beiden Fälle brachten die Berichterstattung ins Rollen

Seit Wochen erwecken verschiedene Medienberichte den Eindruck, bei der Schaffhauser Polizei liege einiges im Argen: Von Klientelpolitik des Kommandanten, von Gerichtsverfahren gegen ehemalige Angestellte und gar von Begünstigung ist die Rede.

Geht man den Vorwürfen nach, bleibt vieles aufgrund des Schweigens der Beteiligten und der Bindung ans Amtsgeheimnis vage. Will man aber den Ursprung der Aufregung verstehen, muss man rund sechs Jahre zurückgehen: Zwischen 2011 und 2012 wird R. als neuer Leiter des Rechtsdienstes im Korps der Schaffhauser Polizei eingestellt. Später bietet man ihm – so ist zu vernehmen – eine Anpassung seiner Funktion an: Doch dazu kommt es offenbar nicht. Danach findet man eine Einigung – unter anderem wird R. zugestanden, dass er trotz Freistellung bis August 2016 bei der Polizei auf der Lohnliste bleibt, wie Medienberichten zu entnehmen ist. Die Vereinbarung zwischen der Polizei und R. wird im März unterzeichnet, denn in der Folge erscheint der Rechtsanwalt von R. auf dem Polizeiposten und verlangt die Herausgabe der «persönlichen Akten» von R. Und damit beginnt das nächste Kapitel.

Die Aushändigung der «persönlichen Akten» erfolgt durch B., den direkten Untergebenen von R., Anfang März. Das Vorgehen ohne vorherige Rücksprache mit einem Vorgesetzten sorgt beim Polizeikommandanten für Unmut, wie die «Weltwoche» dargelegt hat: Am 14. März 2016 findet ein Gespräch zwischen B., dem Kommandanten Blöchlinger und einem weiteren Mitarbeiter der Polizei statt. Thema des Gesprächs ist unter anderem die Nachfolge von R.s Stelle, auf welche B. aspiriert. Blöchlinger spricht B. dabei auch auf sein Verhalten anlässlich der Herausgabe der Akten an, B. erklärt, die Details der Herausgabe würden ihn, den Kommandanten, nichts angehen.

Vertrauensverhältnis gestört

Im Gespräch zwischen dem Kommandanten und B. vom 1. April ist das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden bereits gestört: Der Kommandant legt B. dar, dass er die Basis für eine weitere Zusammenarbeit aufgrund des Verhaltens anlässlich des letzten Gesprächs als nicht mehr gegeben erachte. B. erklärt, der Kommandant schikaniere ihn. B. sagt bei dieser Gelegenheit auch, dass er keine Angst vor Blöchlinger habe und er dessen Verhalten als Kommandant als unwürdig erachte.

Drei Tage später, am 4. April, ist wieder ein Gespräch anberaumt: Kommandant Blöchlinger teilt B. mit, dass er Gründe für eine fristlose Kündigung erkenne und ihn per sofort freistelle. Gleichzeitig bietet er B. eine einvernehmliche Trennung an. Lehne B. dieses Angebot ab oder reagiere er nicht bis zum 8. April, droht Blöchlinger dem Mitarbeiter mit der fristlosen Kündigung.

Bereits am folgenden Tag gibt der Polizeichef per interner E-Mail allen Mitarbeitern bekannt, dass die Tätigkeit B.s per Datum des Vortages beendet worden sei. Darauf meldet sich der Anwalt von B. zu Wort und erklärt, sein Mandant habe von der fristlosen Kündigung in der E-Mail an das Personal erfahren. Im Namen seines Mandanten verlangt er eine schriftliche Begründung. Gegen die Kündigung wehrt sich B. später: Gemäss «Weltwoche» ist B. der Meinung, es liege kein Grund für eine fristlose Kündigung vor, zudem sei der genaue Zeitpunkt der Kündigung unklar. Am 14. April 2017 reicht Blöchlinger die Begründung nach. Versuche, eine einvernehmliche Trennung zu erreichen, scheitern: Im Februar 2017 muss sich eine Einzelrichterin des Kantonsgerichts mit der Sache beschäftigen, ein Urteil liegt noch nicht vor. B. hat zwischenzeitlich auch Beschwerde gemäss Dienstreglement an die dafür zuständige Stelle – Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel – erhoben und sich darüber beklagt, dass seine Persönlichkeitsrechte mit der internen E-Mail an alle Mitarbeiter verletzt worden seien.

Wichtig: B. ist laut Aussage in der «Weltwoche» der Meinung, dass sich Blöchlinger der versuchten Nötigung schuldig gemacht haben könnte: Gemeint ist die Androhung einer fristlosen Kündigung, für den Fall, dass B. die einvernehmliche Trennung ablehnt.

Interne Daten verwendet

Doch zurück ins Jahr 2016: Im Juni 2016 rückt R., der noch im Sold der Polizei steht, wieder in den Fokus. Regierungsrätin Widmer Gysel und der Polizeikommandant erhalten eine Anfrage der «Schaffhauser AZ», dabei geht es um ein Buch, das R. verfasst hat – über 1100 Seiten. In der Publikation finden sich auch detaillierte Zahlen zu Geldströmen und Finanzen aus den Akten der Schaffhauser Polizei, diese sollen auch politischen Zündstoff bergen: Nach Ansicht des Autors würde die Schaffhauser Polizei den Gemeinden zu wenig von den eingenommenen Bussengeldern zukommen lassen. Doch: Die genauen Nachprüfungen durch den städtischen Controller bringen ans Licht, dass sich R. verrechnet hat und die Argumentation daher nicht als Grundlage für die Rückforderung von Geld taugt. Eingeräumt wird das im zugehörigen Artikel der AZ vom 6. Juni, der im Buch auch «eine Abrechnung mit dem früheren Arbeitgeber» erkennt.

Im gleichen Artikel kommt auch Rosmarie Widmer Gysel zu Wort und erklärt, dass R. sein Buch «ohne Wissen des Finanzdepartements und entgegen der Weisung zu Publikationen über Interna» veröffentlicht habe – mithin stand also die Verletzung des Amtsgeheimnisses im Raum.

Im April 2017 erscheint ein weiterer Artikel in der AZ, in dem fast ausschliesslich anonym schwere Vorwürfe gegen Blöchlinger erhoben werden: Vetternwirtschaft, Bevorzugung von Getreuen bei der Beförderung, im Korps herrsche eine schlechte Stimmung. Dazu die erwähnten Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen Mitarbeitern. Aufgehängt wurde der Artikel an einem «Mitarbeiter», der «plötzlich keinen Zugang mehr zu seinem Arbeitsplatz» hatte: Was verschwiegen wird, ist, dass es sich dabei um den im Streit ausgeschiedenen R. handelt, den die AZ bestens kennt, schliesslich hatte sie bereits über sein Buch und seine Konflikte mit der Polizeispitze ausführlich berichtet. Unerwähnt bleibt auch die Vorgeschichte der Trennung. Ebenfalls im AZ-Artikel zu Wort kommt der entlassene B., der mit seinem ehemaligen Arbeitgeber im Rechtsstreit liegt.

Derweil erhoffte sich die AZ vom Revisionsbericht der Finanzkontrolle von Stadt und Kanton (Fiko) eine Bestätigung des Vorwurfs, Blöchlinger habe Aufträge an ihm bekannte Personen – eine frühere Lebenspartnerin und einen Dienstleister, den Blöchlinger von seiner Zeit als Kapo-Chef in Zug kennt – vergeben. Doch das Ergebnis ist eindeutig: Die Fiko hat mehrere Jahre untersucht und dabei auch die Beschaffung analysiert, doch die Schwerpunktprüfung bringt keine Unregelmässigkeiten an den Tag. Auch Widmer Gysel bekräftigt, dass das Departement Kenntnis von der Auftragsvergabe an Personen gehabt habe, die mit Blöchlinger bekannt seien.

In der GPK

Die negative Berichterstattung über die Polizei hat inzwischen auch die Politik auf den Plan gerufen: Beim regelmässigen Austausch zwischen der Finanzdirektorin und den Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates (GPK) wurden die Vorwürfe an die Polizeiführung bereits thematisiert, wie GPK-Präsident Marcel Montanari auf Anfrage der SN bestätigt. «Wenn in der Öffentlichkeit Vorwürfe gegen eine Dienststelle erhoben werden, nehmen wir das jeweils auf», sagt Montanari. Erste Fragen an Rosmarie Widmer Gysel im Zusammenhang mit dem Thema seien gestellt und beantwortet worden, zudem habe die Kommission weitere Unterlagen verlangt. «Dazu, ob es Massnahmen braucht, haben wir uns in der GPK noch keine abschliessende Meinung gebildet», sagt Montanari. (rob)