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Umstrittenes Konsultativorgan im Bildungswesen

Schaffhauser Nachrichten, 22.01.2008 von Walter Joos

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Kommentar

Bei der Beratung des neuen Bildungsgesetzes gingen die Meinungen gestern vor allem bei der von Regierung und Kommission vorgeschlagenen Schaffung eines speziellen Bildungsrates weit auseinander. Während die eine Seite die Bildung eines möglichst breit abgestützten Konsultativorgans als notwendig erachtet, befürchtet die andere Seite - wie bei den früheren Auseinandersetzungen um die Rolle des bisherigen Erziehungsrats - unnötige Doppelspurigkeiten und zeitraubendes Kompetenzgerangel. Die Mehrheit sprach sich schliesslich für die Etablierung eines zugunsten der Regierung und des Bildungsdepartementes tätigen Beratungs- organs aus. Dieser Entscheid ist vertretbar.
Bei der exakten Festsetzung der konkreten Aufgaben und Kompetenzen des Bildungsrates sind die Befürworter allerdings gut beraten, wenn sie den von den Gegnern vertretenen Argumenten - Gefahr von Doppelspurigkeit, unklare Kompetenzverteilung, administrativer Leerlauf - so weit wie möglich Rechnung tragen. Ein geschickt zusammengesetzter Bildungsrat könnte den im Bildungsdepartement tätigen Fachleuten bei der Weiterentwicklung des Schulwesens ohne Zweifel wertvolle Impulse vermitteln und fragwürdige Tendenzen rechtzeitig offenlegen. Der Bildungsrat darf unter keinem Titel zu einer Art von «Nebenregierung» werden. Die Verantwortung der politisch gewählten Gremien darf keinesfalls verwässert werden.

Quelle