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Schule: Wer soll was zahlen

Schaffhauser Nachrichten, 26.01.2010 von Erwin Künzi

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Die Bildungskosten waren gestern im Kantonsrat gleich zwei Mal traktandiert. Das Parlament erwartet dazu neue Vorschläge von der Regierung.

Als das Schaffhauser Stimmvolk am 8. Februar des letzten Jahres das neue Schulgesetz klar ablehnte, sagte es auch Nein zu einer neuen Finanzierung des Bildungswesens im Kanton Schaffhausen. Vorgesehen war mit dem neuen Gesetz die Einführung von Schülerpauschalen, bei deren Berechnung zum Beispiel auch der Anteil von Ausländerkindern in einer Gemeinde berücksichtigt worden wäre. So aber blieb alles beim Alten, vorerst wenigstens. Die Ruhe währte, aus verschiedenen Gründen, nicht lange. Zum einen präsentierte die Regierung dem Kantonsrat bereits im vergangenen August eine Vorlage, in der sie eine Änderung des Schuldekrets verlangte: Anstatt wie bisher 41,5 Prozent der Lehrerbesoldungen zu übernehmen, die in den von den Gemeinden getragenen Schulen anfallen, solle der Kanton neu nur noch 40,5 Prozent berappen. Begründet wurde diese Änderung mit dem Hinweis, die als «Bildungsbalance» bekannte Kostenverteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden sei aus dem Gleichgewicht geraten, da der Kanton immer mehr Kosten, vor allem im Hochschulbereich, übernehme.

Kommission trat nicht ein

Dieser Vorschlag kam in der vorberatenden Kommission des Kantonsrats nicht gut an. Viele Gemeinden hätten, so betonten vor allem die Gemeindevertreter, geleitete Schulen, Schulsozialhelfer, Familienbegleitung, Schülerhorte, Mittagstische und so weiter eingeführt und das alles aus der eigenen Tasche bezahlt. Das müsse bei einer neuen Vorlage zur Finanzierung der Schulkosten berücksichtigt werden. Da dies bei der aktuellen Vorlage nicht der Fall sei, trete die Kommission nicht auf sie ein. Praktisch zur gleichen Zeit reichte Urs Hunziker (FDP, Schaffhausen) eine Motion zum Thema ein. Mit dieser wollte er die Regierung beauftragen, das Schulgesetz so zu ändern, dass der Kanton nicht nur die Lehrerlöhne, sondern auch die weiteren Aufwendungen der Gemeinden im Schulwesen mitfinanziere. An der gestrigen Sitzung standen die Vorlage der Regierung wie die Motion von Urs Hunziker auf der Traktandenliste. Und rasch stellte sich heraus, dass in der Diskussion noch eine dritte Vorlage eine Rolle spielen würde: In ihrer Stellungnahme zur Motion erklärte die Chefin des Erziehungsdepartements, Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel, die Regierung wolle beim neuen Anlauf zum Schulgesetz an den Schülerpauschalen festhalten. Sie habe zudem am 19. Januar beschlossen, die Einführung von Schulleitungen im ganzen Kanton mit einer Teilrevision des Schulgesetzes vorzuziehen. Bis Ende 2010 solle der Kantonsrat im Besitz einer entsprechenden Vorlage sein. Ein grundlegend neues Finanzierungsmodell werde aber erst mit der Gesamtrevision des Schulgesetzes eingeführt. Bis dahin bleibe die Bildungskostenbalance bestehen, weshalb die Regierung auf ihrer Vorlage zur Anpassung dieser Balance bestehe; sie sei aber bereit, die Motion Hunziker entgegenzunehmen, da sie deren Forderungen so oder so habe erfüllen wollen. Was folgte, war eine epische Diskussion zur Finanzierung des Schaffhauser Bildungswesen. Bei der Motion sprachen sich alle für eine Überweisung aus, mit einer Ausnahme: Daniel Preisig (JSVP, Schaffhausen) befürchtete, damit werde für die Gemeinden der falsche Anreiz geschaffen, ihre Schulverwaltungen auszubauen. Doch mit dieser Meinung blieb er in der Minderheit, die Motion wurde mit 45 zu 7 Stimmen an die Regierung überwiesen. Zur Vorlage der Regierung entspann sich zunächst eine längere Diskussion, ob der Kantonsrat überhaupt eine Wahl habe und nicht zwingend die gesetz- lichen Vorgaben erfüllen müsse. Nachdem Matthias Freivogel (SP, Schaffhausen) vorgeschlagen hatte, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen mit dem Auftrag, die soeben beschlossene Motion zu berücksichtigen, und dieser Vorschlag von Markus Müller (SVP, Löhningen) unterstützt wurde, stimmte der Rat mit 35 zu 16 Stimmen Freivogels Antrag zu.

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