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Schulanfang im Zeichen der Grippe

Schaffhauser Nachrichten, 08.07.2009 von Erwin Künzi

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Das neue Schuljahr im Kanton Schaffhausen beginnt am Montag. Gestern informierte der Kanton über Richtlinien, die die Schulen angesichts der drohenden Grippepandemie zu befolgen haben.

Beat Schlatter sagt es uns am Fernsehen mehrmals täglich: Die A/H1N1-Grippepandemie kommt, und wir müssen alles tun, um ihre Ausbreitung zu verhindern. Dieser Auffassung ist auch das kantonale Erziehungsdepartement: Es hat deshalb gestern allen Schulpräsidenten, Schulreferentinnen, Schulleitern, Schulvorsteherinnen und Rektoren im Kanton einen Versand zukommen lassen. Dieser war vorher mit Kantonsarzt Jürg Häggi abgesprochen worden und enthielt neben einem Begleitbrief zwei Merkblätter zu den Themen «Hygienemassnahmen» (siehe Artikel auf dieser Seite) und «Wie wäscht man sich die Hände richtig» sowie verbindliche Richtlinien für Schülerinnen und Schüler aller Stufen sowie für Lehrpersonen und Mitarbeitende.Regierungspräsidentin Rosmarie Widmer Gysel hält in dem von ihr unterzeichneten Begleitbrief fest, «dass gemäss Beurteilung der Fachleute nach wie vor kein Anlass zur Beunruhigung oder gar zur Panik besteht». Trotzdem fordert sie alle Adressaten auf, die «Unterlagen sorgfältig zu studieren und Lehrpersonen, weitere Mitarbeitende sowie Schülerinnen und Schüler zu orientieren». Ob diese Unterlagen auch an die Eltern gehen sollen, stehe im Ermessen der kommunalen Behörden beziehungsweise der Schulleitungen der kantonalen Schulen.

Die Merkblätter und Richtlinien enthalten neben den Hinweisen auf ein hygienisch richtiges Verhalten, die allgemeine Gültigkeit haben, auch spezifische Anweisungen an Lehrkräfte und Schulkinder. Klar ist, dass Lehrpersonen, andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben müssen, und zwar für mindestens sieben Tage, wenn sie die Symptome einer Grippe aufweisen. Das «Zuhausebleiben» wird insbesondere für die Schulkinder noch genauer definiert: «'Zu Hause' bedeutet: Von der Schule fernbleiben und sich nicht mit den Schülerinnen und Schülern oder anderen Personen treffen. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Schule, Prüfungen, Sportanlässen, Elterngesprächen, Schulsitzungen und so weiter ist den Erkrankten nicht erlaubt.» Muss das Haus trotzdem verlassen werden, zum Beispiel für einen Arztbesuch, muss während dieser Zeit eine Hygienemaske getragen werden. Ebenfalls zu Hause bleiben gesunde Kindergärtler sowie Schülerinnen und Schüler bis und mit der 3. Klasse, wenn ihre Geschwister oder die Eltern erkrankt sind. Ab der 4. Primarklasse können diese Kinder die Schule unter strenger Beachtung der Hygienevorschriften weiterhin besuchen. Lehrpersonen, in deren Umfeld es Erkrankungen gibt, können weiter unterrichten, auch dies unter Beachtung der hygienischen Vorschriften. Weiter heisst es in den Richtlinien, dass eine Schliessung von Klassen wegen der drohenden Pandemie zurzeit nicht vorgesehen sei; eine Schliessung aus organisatorischen Gründen könne durch das Erziehungsdepartement angeordnet werden. Zum Schluss folgen klare Worte: «Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass diese Richtlinien verbindlich sind. Für die Umsetzung ist jede Schule verantwortlich.»

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