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Polizeirichter Daniel Jenne geht in Pension
Schaffhauser Nachrichten, 28.12.2010 von Rosmarie Widmer Gysel, Regierungsrätin
Am 1. Januar 2011 wird die neue eidgenössische die bisherige kantonale Strafprozessordnung (StPO) ablösen. Gleichzeitig geht Polizeirichter Daniel Jenne in den wohlverdienten Ruhestand. Das ist der stimmige Abschluss einer Berufskarriere, die eng mit der jetzt geltenden Strafprozessordnung verknüpft ist. Denn Daniel Jenne kam nach den juristischen Studien und ersten Berufsjahren in Zürich am 1. März 1977 nach Schaffhausen, um den damaligen Staatsanwalt zu unterstützen, den der Regierungsrat mit dem Entwurf für eine neue Strafprozessordnung für den Kanton beauftragt hatte. Die StPO war somit Ursache für den Wechsel von Daniel Jenne in die Schaffhauser Strafjustiz.
Nach der Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft wurde Daniel Jenne zum stellvertretenden Verhörrichter berufen und am 17. März 1979 vom Kantonsrat zum ordentlichen Verhörrichter (Untersuchungsrichter) gewählt. Und als die neue Strafprozessordnung am 1. September 1988 in Kraft trat, wurde Daniel Jenne - in der Zwischenzeit als tüchtiger Jurist zum Geschäftsleiter des Verhöramtes befördert - vom Kantonsrat zum Polizeirichter und damit zum Leiter des Verkehrsstrafamtes gewählt. Dieses Amt wurde mit der bis Ende 2010 gültigen StPO neu geschaffen. Damit wurden Daniel Jenne und seine Mitarbeitenden zuständig für die strafrechtliche Verfolgung aller Verkehrswiderhandlungen zu Land, zu Wasser und in der Luft sowie für die Administrativmassnahmen im Strassenverkehr, wie den Entzug des Führerausweises bei Verletzung von Verkehrsregeln oder Fahrunfähigkeit aus medizinischen oder charakterlichen Gründen. Pro Jahr sind das ungefähr 7000 bis 8000 Dossiers, die der Polizeirichter mit seinen Mitarbeitenden zu bewältigen hat. Im Durchschnitt jede zweite Woche leistete er zudem Pikettdienst und hatte zu jeder Tages- und Nachtzeit bei grösseren Verkehrsunfällen auszurücken. Seinen letzten Pikettdienst wird er in der Silvesternacht leisten. Daniel Jenne hat auch diese grosse Belastung, bei der sein Privatleben oft zurückstehen musste, mit dem ihm eigenen Pragmatismus und seiner Gelassenheit während Jahren getragen, wie wenn das selbstverständlich sei. Es ist klar, dass die Kundinnen und Kunden an Daniel Jenne nicht immer Freude hatten, wenn er ihnen Bussen auferlegen, sie beim Gericht anklagen oder ihnen eben den Führerausweis entziehen musste. Legendär sind die von Unbekannten verschmierten Bushäuschen mit der Aufforderung, Daniel Jenne Ungemach angedeihen zu lassen. Versöhnlich aber, dass ein anderer Sprayer die Aufforderung zum heiteren «Beschenkt Daniel Jenne» ergänzte. Irgendwie ist das typisch für Daniel Jenne: Hinter der Ahndung von Verkehrsregelverletzungen spürte man seinen Respekt für die betroffenen Personen und sein Verständnis für die einzelnen Schicksale, auch für das Abgründige, dessen Zeuge er in den langen Jahren seiner anspruchsvollen Berufstätigkeit immer wieder wurde. Nun tritt die eidgenössische StPO in Kraft. Das neue Justizgesetz kennt die Funktion des Polizeirichters nicht mehr, obwohl natürlich die Aufgaben bleiben und neu von der Verkehrsabteilung der neuen Staatsanwaltschaft erfüllt werden. Daniel Jenne ist somit der erste und einzige Polizeirichter des Kantons Schaffhausen und tritt als solcher Ende 2010 in den Ruhestand. Typisch für Daniel Jenne ist auch, dass er sein immenses Wissen und seine Erfahrung in den ersten Monaten 2011 der Verkehrsabteilung der Staatsanwaltschaft noch zur Verfügung stellen wird, um den Übergang zum neuen Recht, zur neuen Organisation und zu den neuen Verantwortlichen tatkräftig zu unterstützen. So, wie er zu Beginn seiner Berufstätigkeit in Schaffhausen den Weg zur neuen StPO unterstützt hat, unterstützt er am Ende seine Nachfolger beim Übergang zum neuen Recht. Persönlich und im Namen des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen danke ich Daniel Jenne bestens für sein grosses Engagement in den verschiedenen Funktionen für die Strafjustiz im Kanton Schaffhausen und wünsche ihm von Herzen alles Gute im wohlverdienten Ruhestand. Ich hoffe sehr, dass er nun die Musse finden wird, seine Hobbys - unter anderem seine kleine Oldtimersammlung - nicht nur zu pflegen, sondern die Oldtimer auch auszufahren, selbstverständlich unter strikter Einhaltung der Verkehrsregeln.