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Pauschalsteuer nicht abschaffen

Schaffhauser Nachrichten, 09.09.2011 von Rosmarie Widmer Gysel, Regierungsrätin

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Initiative zur Abschaffung der Pauschalsteuer Stellungnahme der Regierung

Bei der Pauschalbesteuerung handelt es sich um eine besondere Besteuerungsart für in der Schweiz wohnhafte, nicht erwerbstätige ausländische Staatsangehörige. Diese wurde vor rund 150 Jahren im Interesse des Tourismus und der Volkswirtschaft eingeführt. Sie gilt auch bei der direkten Bundessteuer. Neben fiskalischen Effekten hat sie vor allem erhebliche volkswirtschaftliche Auswirkungen. Studien schätzen, dass zwischen 20 000 und 30 000 Vollzeitstellen in direktem Zusammenhang mit der Pauschalbesteuerung stehen. Dies bewirkt Zusatzeinnahmen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Staat (Steuern und Sozialabgaben). Die Pauschalbesteuerung stellt daher einen wichtigen Faktor für das Gewerbe dar und trägt im Steuerwettbewerb erheblich zur Standortattraktivität der Schweiz bei.

Was für die Schweiz insgesamt gilt, trifft im kleineren Massstab auch auf den Kanton Schaffhausen zu. Angesichts der grossen finanziellen Herausforderungen, mit denen sich der Kanton konfrontiert sieht, wäre es leichtfertig, freiwillig auf Steuereinnahmen zu verzichten. Auch kleinere Beiträge an das Steuersubstrat zählen, ganz besonders jetzt. Nebst dem unmittelbaren finanziellen Schaden würde zudem das Ansehen des Kantons bei potenziellen zahlungskräftigen Steuerzahlern Schaden nehmen, indem dieser das Etikett eines Kantons erhielte, der solchen Personen abweisend gegenübersteht. Ein gutes Image ist schnell zerstört, lässt sich aber nur schwer und langsam wieder aufbauen, mit den entsprechenden Folgen für die Generierung neuen Steuersubstrats. Deshalb ist die Initiative «Abschaffung der Pauschalsteuer» abzulehnen. Unstrittig ist, dass an der Pauschalbesteuerung Verbesserungen vorzunehmen sind. Mit dem Gegenvorschlag zur Initiative sollen darum die Voraussetzungen im Steuergesetz genauer definiert und verschärft werden. Damit wird die Pauschalbesteuerung zeitgemäss geregelt, ohne gewichtige Steuerzahler aus dem Kanton zu vertreiben. Anders als im Kanton Zürich kann nicht damit gerechnet werden, dass andere vermögende Steuerpflichtige in die Lücke springen werden, welche durch die wegziehenden Pauschalbe-steuerten entsteht. Selbst im Kanton Zürich dürfte dies nicht vollständig der Fall sein, denn teilweise wird es sich bei den neuen Steuerpflichtigen um solche gehandelt haben, die bereits vorher im Kanton, einfach in einer anderen Gemeinde, gelebt haben. Somit kann von einem echten Ersatz für die weggefallenen Steuereinnahmen nicht gesprochen werden. Der Kanton Schaffhausen hat 1956 mit der Abschaffung des Holdingprivilegs bereits einmal sehr nachteilige Erfahrungen gemacht, weil die überwiegende Mehrheit der zahlreichen Holdinggesellschaften innert kürzester Zeit den Kanton verliessen. Steuerausfälle waren die Folge. Das ein paar Jahre später wieder eingeführte Holdingprivileg kam zu spät, der Schaden war angerichtet und eine Mitursache für den wirtschaftlichen Niedergang des Kantons. Es wäre kurzsichtig, den gleichen Fehler wieder zu begehen, umso mehr, als der Bund und alle Kantone mit Ausnahme von Zürich die Pauschalbesteuerung nach wie vor kennen. Die Kantone Glarus und Thurgau haben die Abschaffung abgelehnt. Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, der Regierungsrat empfiehlt Ihnen aus den dargelegten Gründen mit dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen und der Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern (Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Abschaffung der Pauschalsteuer») zuzustimmen.

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