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Neues Bildungs-und Schulgesetz kommt vors Volk

Schaffhauser Bock, 11.11.2008

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Das neue Gesetz sieht vor, dass sich die Gemeinden zu Schulverbänden zusammenschliessen und dass Organisation sowie Finanzierung neu geregelt werden. Ausserdem beinhaltet es die Einführung von geleiteten Schulen, Tagesstrukturen und integrativen Schulformen. Das Gesetz besteht aus drei Vorlagen: Bildungsgesetz, Schulgesetz und Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz. Diese bilden eine Einheit und treten nur in Kraft, wenn alle angenommen werden.

Der Antrag, dass Eltern nur die Verpflegungskosten bezahlen sollen, fand keine Mehrheit. Umstritten waren auch die Beiträge der Erziehungsberechtigten an spezielle Schulveranstaltungen, Ausbildungsangebote im Bereich Freifächer und Materialkosten. Der Kantonsrat entschied, dass entsprechende Beiträge erhoben werden können, aber nicht müssen. Schulreisen und Klassenfahrten sind ausgenommen. Grundsätzliche Bedenken gegen das Gesetz formulierte Eduard Joos. Es sei «eine Hülle ohne Inhalt». Der Kantonsrat werdeausgeschaltet und die Kompetenzen an die Regierung übertragen. Unklar seien die finanziellen Folgen. Ursprünglich habe man die Strukturen vereinfachen wollen, nun aber das Gegenteil erreicht. Das Schulgesetz wurde mit 41 zu 20 Stimmen angenommen. Das sind weniger als vier Fünftel, damit untersteht das Gesetz der obligatorischen Volksabstimmung. Dass auch das Bildungsgesetz dem Volk vorgelegt werden soll, hatte der Kantonsrat auf Antrag von Matthias Freivogel (SP) bereits zuvor beschlossen. Einstimmig angenommen wurde das Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz. Es dient dem Vollzug des Bundesgesetzes und regelt sämtliche Berufsbereiche ausserhalb der Hochschule.

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