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Knackpunkt: Schulkreise

Schaffhauser Nachrichten, 13.01.2006 von Ursula Junker

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Erziehungsdirektorin Rosmarie Widmer Gysel informierte im Unteren Reiat über das neue Schulgesetz. Das Interesse war gross.

Bibern - In allen Schaffhauser Gemeinden die gleichen Rahmenbedingungen für selbständige Schulen zu schaffen, so umriss Erziehungsdirektorin Rosmarie Widmer Gysel das Ziel der Revision des Schulgesetzes, das in der Vernehmlassung ist. Der Einladung der Schulbehörde der Reiatschule folgten vorgestern Abend zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer, darunter sehr viele Gemeinde- und Schulvertreter. Widmer Gysel ging in ihrem Referat auf die politischen Absichten ein. Nach 25 Jahren sei das bestehende Schulgesetz durch zahlreiche Änderungen unübersichtlich geworden, eine Revision auch deshalb unumgänglich, weil Schule, Gesellschaft und die Anforderungen der Wirtschaft sich grundlegend geändert hätten. Dem habe man Rechnung zu tragen. Unbestritten bei der Revision war deshalb die Einführung Geleiteter Schulen, die dann auch die Einteilung in sechs Schulkreise nötig machte.

Neu ein Bildungsrat

Neu soll das Erziehungsdepartement zum Bildungsdepartement werden; neben dem Schulgesetz wird ein Bildungsgesetz geschaffen. Als oberste Behörde ist der Regierungsrat für die Schule verantwortlich; ihm zur Seite steht - in beratender Funktion - ein achtköpfiger Bildungsrat. Die Schulbehörden vor Ort werden aufgehoben. An deren Stelle treten die Schulreferenten der einzelnen zum Schulkreis zusammengefassten Gemeinden. Möglich ist es auch, die Schulen zu Zweckverbänden zusammenzuschliessen oder Schulgemeinden mit den entsprechenden demokratischen Instrumenten zu gründen. Alle Schulen eines Schulkreises unterstehen einem Rektor; die einzelnen Schulen erhalten einen Schulleiter. Insgesamt soll durch die Neuorganisation eine Verschiebung der administrativen Aufgaben weg von den Ämtern hin zur Schulleitung resultieren.

Gemeindezulage entfällt

Im Zentrum stehen Lernende, Lehrende und Erziehungsberechtigte, so Rainer Schmidig, der Projektleiter der Revision, der auf einzelne Punkte des neuen Schulgesetzes einging. An den Grundstrukturen wurde nichts verändert. Neu sind zwei Jahre Kindergarten obligatorisch. Vorgezogen wurde der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten. Die Erziehung bleibt Aufgabe der Erziehungsberechtigten, die auch die Pflicht haben, die Schule zu unterstützen. Lehrende werden zu kantonalen Angestellten, deshalb entfällt künftig die Gemeindezulage. Bestehen bleibt die Lehrfreiheit. Personalauswahl und Qualitätsprüfung liegen künftig bei der Schulleitung. Der Schulrat ist für Fragen organisatorischer Art wie Standort der Schulhäuser zuständig.

Mit dem neuen Schulgesetz wird auch eine völlig neue Art der Finanzierung kommen, wie Schulinspektor Ruedi Leu darlegte. An Stelle der bisherigen Beiträge des Kantons an die Lehrerbesoldungen - sie sind abhängig von den Studienbeiträgen und weisen deshalb sinkende Tendenz auf - tritt neu ein Beitrag pro Schüler. Leu betonte, dass es sich bei der neuen Lösung um ein verlässlicheres und gerechteres System handle, das die richtigen Anreize biete. Es solle so sein, dass die Gemeinde gewinne, wenn sie ihre Schule strukturiere. Bei der Berechnung der Pauschale ging man vom heute ausgeschütteten Gesamtbeitrag aus. Es handle sich also nicht um eine Sparübung des Kantons. Der Beitrag pro Schüler richtet sich auch nach gewissen Indikatoren, so beispielsweise die sozialen Strukturen der Gemeinde.

Skepsis bei Schulkreisen

Erwartungsgemäss gaben in der Diskussion die neuen Schulkreise zu reden. Sie lösten zwar die Probleme grosser Schulgemeinden, für kleinere aber bleibe ein Unbehagen. Widmer Gysel betonte mehrfach, dass die Einteilung der Kreise nicht sakrosankt sei. «Am schönsten wäre es, wenn die Gemeinden mit Vorschlägen anträten», meinte sie, dazu auffordernd, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen. Allerdings will man von Schulkreisen nicht abweichen, weil nur mit einer bestimmten Grösse die notwendigen pädagogischen Ziele zu verwirklichen sind.

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