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Keine mehrheitsfähigen Anliegen vorgelegt

Schaffhauser Nachrichten, 13.06.2017 von Zeno Geisseler

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Chancenlos blieben fünf Vorstösse im Kantonsrat, die vor allem aus dem linken Lager kamen. Ein Hauptargument für die Ablehnungen: Das, was verlangt wird, gibt es schon.

Über 30 Vorstösse stehen auf der Traktandenliste des Kantonsrats. Gestern Nachmittag hat das Parlament wenigstens fünf davon erledigen können.

Den Anfang machte Matthias Freivogel (SP, Schaffhausen). Er forderte mit einer Motion, dass der Kanton Schaffhausen ein Öffentlichkeitsgesetz bekommt. Der Jurist argumentierte, dass sich Schaffhausen zwar schon am Gebot der Transparenz orientiere, eine klare gesetzliche Grundlage aber fehle. Regierungspräsidentin Rosmarie Widmer Gysel konterte, es gebe sehr wohl eine gesetzliche Grundlage: in der Kantonsverfassung wie auch im Organisationsgesetz. «Damit herrschen im Kanton Schaffhausen absolut klare Verhältnisse, wie dies der Motionär wünscht», sagte sie.

Die Mehrheit des Kantonsrats sah dies genauso. «Die Bevölkerung braucht das Gesetz wohl kaum», sagte etwa Peter Scheck (SVP, Schaffhausen), «höchstens eine Handvoll Journalisten.» Till Aders (AL, Schaffhausen) hingegen unterstützte das Vorhaben: Nur schon als es um die Einsichtnahme in Kommissionsprotokolle gegangen sei, habe es einen Rechtsstreit gegeben, schliesslich habe das Obergericht entscheiden müssen. «Das zeigt, dass das geltende Gesetz nicht ausreicht, um die Fälle zu regeln.» Schliesslich lehnte das Parlament Freivogels Antrag mit 29 zu 17 Stimmen ab.

Keine selektive Steuersenkung

Abgelehnt wurde auch ein Vorstoss von Andreas Frei (SP, Stein am Rhein). Er hatte verlangt, dass Rentner mit einem geringen Einkommen weniger Steuern bezahlen sollen. Denn im Vergleich zu anderen Kantonen seien die Schaffhauser Ansätze für diese Gruppe hoch. Wieder war es an Rosmarie Widmer Gysel, im Namen der Regierung zu kontern. Sie sagte, schon heute würden Rentner gegenüber anderen Steuerzahlern bevorzugt, denn sie könnten einen höheren Abzug geltend machen. Eigentlich sei das fragwürdig. Auch ein Vergleich mit anderen Kantonen sei schwierig, denn Schaffhausen gewähre besonders hohe Zuschüsse an die Krankenkassen, zudem seien die Lebenshaltungskosten tief. Das Parlament lehnte Freis Antrag mit 29 zu 21 Stimmen ab.

Kein dritter Blitzer

Am meisten Sympathie in der bürgerlichen Ratsmehrheit fand Vorstoss Nr. 3 – er kam auch aus den Reihen der SVP. Barbara Hermann-Scheck, inzwischen aus dem Rat ausgeschieden, hatte 2016 für mehr Sicherheit auf dem Schulweg plädiert. Ursprünglich war es konkret um mehr Polizeikontrollen in der Umgebung von Schulen und Kindergärten gegangen, gestern nun wurde die Forderung so geändert, dass die Verkehrssicherheit generell erhöht werden solle. Regierungspräsidentin Widmer Gysel argumentierte, dass diese Forderung nur erfüllt werden könne, wenn es mehr Geld für die Polizei und für einen weiteren Blitzer gebe. Mit 27 zu 18 Stimmen wurde das Ansinnen abgelehnt.

Keine Pensenreduktion

Der vierte Vorstoss kam von Seraina Fürer (Juso, Schaffhausen). Die Regierung solle prüfen, ob der Kanton seinen Angestellten ermöglichen solle, ihr Arbeitspensum bei der Geburt oder der Adoption eines Kindes um höchstens 20 Prozent zu reduzieren. Regierungsrätin Widmer Gysel sagte, schon heute sei es möglich, eine solche Regelung individuell zu treffen, da brauche es kein starres Gesetz. Mit 27 zu 24 Stimmen fiel auch dieser Antrag durch.

Schliesslich verlangte Matthias Frick (AL, Trasadingen) die Einführung eines Gebührenspiegels. Darin sollten alle Gebühren, die der Kanton jährlich erhebt, eingetragen werden. Fast niemand im Rat sah den Sinn der Sache ein: Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag mit 32 zu 6 Stimmen versenkt.