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Keine Gegenliebe für Schulkreis-Vorschlag

Schaffhauser Nachrichten, 21.06.2006 von Erwin Künzi

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Das neue Schulgesetz ist in der Vernehmlassung auf ein unterschiedliches Echo gestossen: Während die Einteilung der Schulkreise auf Ablehnung stiess, wurden andere Punkte akzeptiert.

Seit ihrer Vorstellung am 21. November des letzten Jahres haben sie für grosse Diskussionen gesorgt: Das neue Bildungsgesetz und die Totalrevision des Schulgesetzes beschäftigten die Gemüter, was nicht nur der Grossaufmarsch an verschiedenen Informationsveranstaltungen des Erziehungsdepartements zeigte, sondern auch die rege Teilnahme an der Vernehmlassung. Als diese am 28. Februar zu Ende ging, waren 126 Stellungnahmen eingegangen. Beteiligt hatten sich fast alle Gemeinden im Kanton, alle im Kantonsrat vertretenen Parteien, kommunale Schulbehörden, Konferenzen der Lehrpersonen und verschiedene Schulen, aber auch zahlreiche Privatpersonen. Gestern stellte Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel im Rahmen des Mediencafés des Regierungsrats die Ergebnisse der Vernehmlassung vor.

Gemeindeautonomie

Die Überraschungen hielten sich dabei in engen Grenzen: Alles, was im neuen Schulgesetz die Gemeindeautonomie gefährden könnte, wurde abgelehnt. Grundsätzlich begrüsst wurde der Umstand, dass der Kanton Schaffhausen ein neues Schulgesetz erhält. Auch die Schaffung eines Bildungsgesetzes wurde akzeptiert. Doch beim Bildungsrat, der laut dem Gesetzesentwurf vom Regierungsrat gewählt werden und lediglich eine beratende Funktion haben soll, hatte die Zustimmung ein Ende. Vor allem die Konferenzen der Lehrpersonen und die Lehrervertretungen lehnen den Bildungsrat in der vorgeschlagenen Form ab. Sie bemängeln, dass weder Lehrer noch Gemeinden darin vertreten seien und dass er keine Kompetenzen habe. Eher positiv sind Stadt- beziehungsweise Gemeinderäte dazu eingestellt sowie eine knappe Mehrheit der Schulbehörden. Abgelehnt wird aus den genannten Gründen auch die vorgeschlagene Zusammensetzung des Bildungsrates, da Lehrer- und Gemeindevertreter sowie Vertreter der Schulräte, der Schulleitungen und der Schulkreise sowie der Elternschaft fehlen würden. Sauer aufgestossen ist auch einigen, dass der Regierungsrat den Bildungsrat ernennen will. Sie sind der Meinung, dass das neue Gesetz dem Regierungsrat zu viele Kompetenzen gebe, dass es zu zentralistisch sei und Mitbestimmung verunmögliche. Sie wünschen deshalb, dass die Mitglieder des Bildungsrats vom Kantonsrat gewählt werden.

Erinnerungen an Ostereier

Wie zu erwarten, war das Kapitel «Schulkreise» äusserst umstritten. Die Regierung hatte vorgeschlagen, den Kanton in sechs Schulkreise aufzuteilen, die von ihr festgelegt werden. Die Gemeinden in jedem Schulkreis bilden einen Zweckverband, der für die Volksschule verantwortlich ist. Jeder Zweckverband wird von einem Schulrat, bestehend aus den Schulreferenten der Gemeinden, geleitet. Jeder Schulkreis ist auch eine geleitete Schule, geleitet von einem vollamtlichen Rektor.
Die Reaktion auf diesen Vorschlag war, so ist der Zusammenfassung der Vernehmlassungsantworten zu entnehmen, «sehr negativ». Erinnerungen an die Ostereier von «sh.auf» wurden wach. Die Festlegung der Schulkreise solle demokratisch erfolgen, da die Gemeindeautonomie tangiert werde, hiess es in vielen Antworten. Die Schulkreise müssten auf dem freien Willen der Gemeinden basieren, und es müssten mehr als nur die sechs von der Regierung vorgeschlagenen sein. Im Weiteren wird die Einführung von Schulräten abgelehnt, die Frage zur Abschaffung der Schulbehörden ergab keine eindeutige Antwort. Was die Schulleitungen in den Schulkreisen angeht, so wurden diese von den Behörden positiv beurteilt, während sie von den Lehrpersonen abgelehnt wurden.

Korrekturen

«Hier wird es Korrekturen geben müssen», erklärte Widmer Gysel gestern. Eine Arbeitsgruppe hat sich bereits darangemacht, diese zu finden. Was die Schulkreise angehe, gebe es Gespräche mit den Gemeindebehörden. Eine mögliche Variante wäre, dass die Gemeinden eine Frist erhalten, innerhalb deren sie sich zusammenraufen müssen. Sind sie dazu nicht fähig oder willens, teilt sie der Regierungsrat einem Schulkreis zu. Dabei ist zu beachten, dass jeder Schulkreis eine Mindestgrösse von 650 bis 700 Schülerinnen und Schüler braucht, um zum Beispiel die geleiteten Schulen einrichten zu können. Widmer Gysel zeigte sich gestern optimistisch: «Ich bin sicher, dass ein Weg gefunden wird.»

Positive Punkte

Grund zum Optimismus geben ihr auch die vielen Elemente des Schulgesetzes, die in der Vernehmlassung begrüsst wurden. Dazu gehören das grundsätzliche Einverständnis, dass in Zukunft die Volksschule von Schulkreisen und nicht mehr von Gemeinden geführt wird, die Einführung der integrativen Schulform im ganzen Kanton, die Einführung einer Schülerpauschale, der obligatorische zweijährige Kindergarten und die verstärkte Inpflichtnahme der Eltern in Bezug auf die Schule. «Das Ziel ist ein modernes, griffiges Gesetz mit Freiräumen für Schülerinnen und Schüler, motivierte Lehrpersonen und Schulbehörden», erklärte Rosmarie Widmer Gysel. Wenn alles ideal läuft, könnte das neue Schulgesetz bereits auf das Schuljahr 2007/2008 hin eingeführt werden.

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