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Kanton sagt Ja zu allen drei Vorlagen

Schaffhauser Nachrichten, 25.09.2006 von Erwin Künzi

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Mit klaren Mehrheiten wurden die drei Vorlagen, die im Kanton Schaffhausen zur Abstimmung standen, angenommen.

Was die politischen Auguren im Vorfeld der Abstimmungen vorausgesagt hatten, traf am Wochenende prompt ein: Die Schaffhauser Stimmbürgerinnen und -bürger sprachen sich deutlich, in einem Fall sogar sehr deutlich, für die drei Vorlagen aus. Die Vorlage, die noch am meisten Spannung versprach, war die Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Diese war von der Rechten wie von einem Teil der Linken, allerdings aus unterschiedlichen Gründen, zur Ablehnung empfohlen worden. Die SVP und die Junge SVP befürchteten, diese Revision könne zu erleichterten Einbürgerungen führen. Zudem lehnten sie die Vorlage ab, da sie den Entscheid des Bundesgerichts nicht akzeptieren wollen, ablehnende Bürgerrechtsentscheide müssten begründet werden. Hier verwiesen die SVP-Exponenten auf ihre Volksinitiative, die die Verfassung in diesem Punkt ändern will, und der nicht vorgegriffen werden dürfe. Genau andersherum argumentierte die ALSH: Die Revision gehe zu wenig weit und bringe vor allem für die Secondos keinerlei Erleichterungen bei der Einbürgerung.

Das Abstimmungsresultat zeigt jetzt, dass diese «unheilige Allianz» zwischen rechts und links nicht genug Widerstand gegen diese Gesetzesrevision mobilisieren konnte. Nur gerade Bargen, Guntmadingen und Opfertshofen sprachen sich dagegen aus, was umso mehr erstaunt, als die Ausländer- und Asylvorlagen auf nationaler Ebene nicht zuletzt die fremdenkritischen Kreise an die Urne brachten. So aber wurde die Revision des Bürgerrechtsgesetzes mit einem Ja-Anteil von 68,9 Prozent klar angenommen.

Linke Kritik drang nicht durch

Verliess man sich auf die Zuschriften, die während des Abstimmungskampfes bei den Zeitungen eintrafen, so war das Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz die umstrittenste der drei Vorlagen. Es wurde von der SP, der ÖBS und der ALSH sowie den Gewerkschaften bekämpft, da ihrer Meinung nach drei Punkte in der Gesetzesvorlage nicht erfüllt waren: Sie sah keinen kantonalen Berufsbildungsfonds vor, die gleich starke Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden im Berufsbildungsrat war nicht mehr gegeben, und die Nachholbildung für Erwachsene sollte nicht kostenlos sein. Trotz beträchtlicher Anstrengungen, dem Stimmvolk diese drei Punkte zu erläutern und es so zur Ablehnung der Vorlage zu bewegen, scheiterten die Gegnerinnen und Gegner. Das Resultat von gestern spricht eine deutliche Sprache: In keiner der 32 Gemeinden im Kanton kam die Gegnerschaft mit ihren Argumenten durch. Die Vorlage wurde durchgehend angenommen und erzielte einen Ja-Anteil von 78,7 Prozent. Darüber, was dieses Resultat für die Berufsbildungsfonds-Initiative der ALSH bedeutet, kann zum heutigen Zeitpunkt nur spekuliert werden. Allerdings scheint heute schon festzustehen, dass ihre Chancen beim Schaffhauser Stimmvolk nicht allzu gross sein dürften.

Hohe Stimmbeteiligung

Die dritte Vorlage, die Revision der Kantonsverfassung, die sich aus der Annahme des Partnerschaftsgesetzes durch das Schweizervolk ergab, war schon im Vorfeld völlig unbestritten. Sie erzielte denn auch einen sehr hohen Ja-Anteil von 80,9 Prozent und wurde in allen Gemeinden deutlich angenommen. Mit 65,98 Prozent erreichte die Stimmbeteiligung einen der höheren Werte der letzten Jahre, wohl deshalb, weil die nationalen Abstimmungsvorlagen als Zugpferde wirkten.

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