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Hochkarätige Referentinnen bei den Gemeindeschreibern

Schaffhauser Nachrichten, 14.11.2008 von (L.B.)

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Die Herbsttagung des Verbandes der Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber des Kantons Schaffhausen befasste sich mit der Schule und dem Erwachsenenschutzrecht.

Der Verband der Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber des Kantons Schaffhausen führte seine Herbsttagung im Restaurant zum Alten Schützenhaus in Schaffhausen durch. Mit Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel und Prof. Diana Wider, VBK-Sekretärin, war es wieder gelungen, hochkarätige Referentinnen zu engagieren. Die angekündigten Referate vermochten das Interesse der Gemeindevertreter zu wecken. Präsident Lucien Brühlmann konnte viele Schreiberinnen und Schreiber, Gemeindepräsidenten, Vormundschaftsbehördenpräsidenten, Schulreferentinnen und Schulpräsidenten zur Herbsttagung begrüssen.

Bildungs- und Schulgesetz

Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel informierte aus aktuellem Anlass über die Auswirkungen des neuen Bildungs- und Schulgesetzes für die Gemeinden. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Bildung sind heute nicht mehr gleich wie vor 28 Jahren, als das bestehende Schulgesetz erlassen wurde. Die Schülerzahlen sinken seit gut zehn Jahren. Die Prognosen des BFS zeigen für die Zukunft auch keine Veränderung dieses Trends. Vor dem Hintergrund der geänderten Bundesgesetzgebung, HarmoS und des Konkordates Sonderpädagogik wurde vor rund dreieinhalb Jahren eine grundsätzliche Reform des Bildungswesens in Angriff genommen. Dies umfasst das Bildungs- und das Schulgesetz. Die Vorlage wurde von der vorberatenden Kommission des Kantonsrates in 22 Sitzungen beraten. Am 8. Februar 2009 findet die nötige Volksabstimmung dazu statt. Die Inkraftsetzung ist für August 2010 vorgesehen. Rosmarie Widmer Gysel erläuterte die Eckwerte des neuen Schulgesetzes, nämlich Bildungsangebote, geleitete Schulen, Tagesstrukturen, Pflichten der Erziehungsberechtigten und das Mitwirkungsrecht der Lehrenden. Sodann wurde auch die zukünftige Organisation der Volksschule mit Delegiertenversammlung, Schulrat, Rektor und Schulleitern erläutert. Aufgrund der neu zu erlassenden Bestimmungen sind die Gemeinden gehalten, sich zu Gemeindeverbänden zusammenzuschliessen. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Schulverband oder eine Schulgemeinde rund 540 Schülerinnen und Schüler benötigt. Dies ist nötig, damit mit den Vorgaben eine sinnvolle Organisation aufgezogen werden kann. Die finanzielle Beteiligung wird neu über eine Unterrichtspauschale und eine Infrastrukturpauschale geregelt. Die bisherige Praxis der «Bildungskostenbalance» wird aufgehoben. Rosmarie Widmer Gysel ist überzeugt, dass das neue System sowohl den Schülerinnen und Schülern, den Gemeinden, den Erziehungsberechtigten wie auch den Lehrenden grossen Nutzen bringt.

Neues Erwachsenenschutzrecht

Nach einer kurzen Pause konnte Lucien Brühlmann die eigens aus Luzern angereiste Professorin Diana Wider, Sekretärin der VBK (Konferenz der Kantonalen Vormundschaftsbehörden) begrüssen. Die Tagungsteilnehmer und -teilnehmerinnen wurden mit der Tatsache konfrontiert, dass zurzeit eine Revision des Vormundschaftsrechtes von den Bundesbehörden verabschiedet wird. Das bestehende Recht stammt aus dem Jahr 1907. Bereits vor fünfzehn Jahren wurde mit den Arbeiten zur Revision begonnen. Die parlamentarischen Beratungen werden voraussichtlich im Dezember dieses Jahres abgeschlossen. Ein Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird für das Jahr 2013 angenommen. Das neue Recht hat zum Ziel, die Selbstbestimmung zu fördern, die Solidarität in der Familie zu stärken, massgeschneiderte vormundschaftliche Massnahmen einzuführen, Fachbehörden zu schaffen und eine diskriminierende Terminologie zu beseitigen. Erstmals wird ein Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung rechtlich verankert. Bei den behördlichen Massnahmen wird nur noch von Beistandschaften und der Fürsorgerischen Unterbringung gesprochen. Die Subsidiarität erfährt eine noch stärkere Ausprägung. Die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (heute Vormundschaftsbehörde) wird mit einer Vielzahl von neuen Aufgaben konfrontiert. Eine Professionalisierung ist deshalb nötig. Der Gesetzesentwurf stipuliert deshalb auch ganz klar eine «Fachbehörde» als Erwachsenenschutzbehörde. Um eine hauptberufliche Tätigkeit zu erreichen, muss daher eine Behörde ein Einzugsgebiet von 50 000 bis 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern aufweisen. Nach Erlass der neuen Gesetzesbestimmungen sind die Kantone gefordert, die notwendigen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Wie Andreas Jenni, Chef des Kantonalen Amtes für Justiz und Gemeinden, erläuterte, haben die Vorarbeiten beim Kanton für die Anpassung der Ausführungsbestimmungen erst gerade begonnen. Es ist deshalb noch zu früh, um Aussagen über die zukünftige Form der Behörde zu machen. Weil im Kanton Schaffhausen das Vormundschaftswesen und das Erbschaftswesen traditionell eng verknüpft sind, ist es denkbar, dass sich auch im Bereich des Erbschaftswesens Änderungen ergeben werden.

Umfangreiches Bildungsprogramm

Lucien Brühlmann stellte dann das Jahresprogramm 2009 vor. Neben der Generalversammlung im April und der Herbsttagung im November ist auch ein Besuch des Kantonsrates vorgesehen. Elsbeth Fischer informierte über das Bildungsprogramm 2009. Da eine neue Legislaturperiode beginnt, ist das Bildungsprogramm sehr umfangreich. Sämtliche Gemeindefunktionäre und Gemeindeangestellte sind aufgefordert, die Weiterbildungsmöglichkeiten zu nutzen.

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