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Gute Basis für eine attraktive Berufsbildung

Schaffhauser Nachrichten, 05.09.2006 von Walter Joos

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Kommentar SN

Mit der gestern vom Kantonsrat verabschiedeten Vorlage zum Erlass eines neuen Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz kommen Regierung und Parlament frühzeitig der ihnen von den eidgenössischen Räten übertragenen Verpflichtung nach, die im Bereich der Berufsbildung auf kantonaler Ebene zu erlassenden Bestimmungen dem seit 1. Januar 2004 geltenden Bundesgesetz anzupassen. Dabei geht es in erster Linie um die Berücksichtigung des raschen Wandels in der heutigen Berufs- und Arbeitswelt. Dieser erfordert insbesondere eine erhöhte Flexibilität im Bereich der Grundausbildung sowie eine gezielte Erneuerung und Vertiefung der immer wichtiger werdenden Weiterbildungsangebote. Während auf der einen Seite am dualen System, das heisst an der bewährten Kombination von Theorie und Praxis, festgehalten wird, werden auf der anderen Seite die rechtlichen Voraussetzungen für eine sinnvolle Weiterentwicklung der Berufsbildung sowie eine erhöhte Durchlässigkeit innerhalb des bestehenden Systems geschaffen. In Anbetracht der mit dem neuen Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz möglichen Verbesserungen erscheinen die bei der gestrigen Beratung der Vorlage im Parlament erörterten Streitpunkte als zweitrangig. Eine zwingende paritätische Berücksichtigung von Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bei der Bestellung des Berufsbildungsrates, die Äufnung eines neuen Berufsbildungsfonds durch Betriebe ohne eigene Lehrlingsausbildung sowie der Erlass des Schulgeldes für bestimmte «Nachholer» bieten - bei Licht besehen - wohl kaum eine ausreichende Begründung, um die Vorlage vor dem Volk zu Fall zu bringen. In diesem Sinne sind die Sozialdemokraten gut beraten, wenn sie ihre gestrige Haltung noch einmal kritisch überprüfen. Sie dürfen jedoch - so oder so - für sich in Anspruch nehmen, dass sie durch die gestern gezeigte Opposition dem Volk die Möglichkeit bieten, nach den Sommerferien zu einer wichtigen Vorlage an der Urne Stellung zu beziehen.

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