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Freiwillige Bildung der Schulverbände

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Schaffhauser Nachrichten, 26.10.2006 von Walter Joos

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Die Regierung verzichtet in ihrer Vorlage zum Erlass eines neuen Schulgesetzes auf verbindliche Vorgaben zur Bildung von Schulverbänden.

Die Gemeinden schliessen sich für die Führung von Geleiteten Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I zu Schulverbänden zusammen. Dies schlägt die Regierung in ihrer gestern von Rosmarie Widmer Gysel erläuterten Vorlage zum Erlass eines neuen Schulgesetzes vor. In Abweichung von den im Herbst des vergangenen Jahres publizierten Vorstellungen über die Zusammensetzung der künftigen Schulkreise bleibt es in den letzte Woche zuhanden des Kantonsrates verabschiedeten Anträgen den Gemeinden überlassen, mit welchen Kommunen sie sich für die Führung einer Geleiteten Schule zu einem Zweckverband zusammenschliessen wollen. Auf Grund der Erfahrung in anderen Kantonen sollte ein Schulverband zum Zeitpunkt seiner Gründung mindestens 600 Lernende umfassen. Erfüllt eine einzelne Gemeinde diese Voraussetzung ohne Schulterschluss mit benachbarten Gebietskörperschaften, kann sie gemäss den regierungsrätlichen Vorstellungen ihre Schule weiterhin allein führen. Für die beiden zum unteren Kantonsteil gehörenden Gemeinden Buchberg und Rüdlingen strebt die Regierung auf Grund der besonderen geografischen Lage eine Sonderlösung an. Die beiden Gemeinden - sie unterrichteten zu Beginn des laufenden Schuljahres insgesamt 166 Schüler - sollen ausnahmsweise einen separaten Schulverband bilden können. Alle anderen Gemeinden mit weniger als 600 Schülern haben sich jedoch gemäss den Vorstellungen der Regierung innerhalb einer vorgegebenen Frist mit benachbarten Kommunen zu Zweckverbänden mit dem vom Gesetzgeber verlang- ten Quorum zusammenzuschliessen. Kommt - so die Absicht der Regierung - bis drei Monate vor dem Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes keine Einigung unter den Gemeinden zu Stande, will sie allerdings selbst die zur Schaffung ausreichend grosser Schulverbände erforderlichen Massnahmen anordnen. Aus der Sicht der Exekutive bilden die neuen Zweckverbände ein tragfähiges Fundament für eine kompetente und und effiziente operative Führung der öffentlichen Schulen der Primarstufe.

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