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Fachliche Eignung kommt vor politischen Ansprüchen

Schaffhauser Nachrichten, 21.03.2009 von Walter Joos

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Aus der Sicht von Regierungspräsidentin Rosmarie Widmer Gysel gebührt dem fachlichen Profil bei Ersatzwahlen in Aufsichtsbehörden der Vorrang.

Die Interessen der Schule und der Auszubildenden sollen bei der bevorstehenden Ersatzwahl für die Aufsichtskommission des Berufsbildungszentrums gegenüber einseitig begründeten Ansprüchen politischer Interessenvertretungen den Vorrang haben. Dies hält Regierungspräsidentin Rosmarie Widmer Gysel in einer gestern publizierten «Klarstellung» des Erziehungsdepartementes des Kantons Schaffhausen fest. Sie tritt damit auf die seitens des Gewerkschaftsbundes des Kantons Schaffhausen geäusserte Kritik ein (SN vom 20. März). Darin rügte Sabine Spross als Präsidentin des Gewerkschaftsbundes die Tatsache, dass das Berufsbildungsamt der Kandidatin der Arbeitnehmervertretung einen Vertreter des neuen Berufs Betriebsunterhalt gegenüberstellt.

Dazu hält das Erziehungsdepartement in seiner Klarstellung die folgenden drei Punkte fest: Die Aufgaben von Berufsbildungsrat und Aufsichtskommissionen sind im kantonalen Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz vom 8. Mai 2006 sowie in der dazugehörenden Verordnung geregelt. Der Berufsbildungsrat ist unter anderem für die Beratung des Erziehungsdepartementes in allen strategischen Fragen der Berufsbildung zuständig. In diesem Gremium sollen die politischen Interessenvertretungen Einsitz nehmen können. Der Gewerkschaftsbund ist darin mit einer kompetenten Exponentin vertreten und kann dort seine Anliegen geltend machen. Die Aufsichtskommissionen üben demgegenüber die unmittelbaren Aufsichtsfunktionen über die Schulen aus und sind zudem Bindeglied zwischen der Berufsfachschule und der Arbeitswelt. Ihr Pflichtenheft umfasst nicht politisch-strategische Aufgabenstellungen, sondern steht im direkten Zusammenhang mit der Schulführung und den zu unterrichtenden Berufsfeldern. Es ist aus diesen Grunde - so das Erziehungsdepartement - wichtig, dass deren Mitglieder über einen unmittelbaren Bezug zu den in der Schule angebotenen Ausbildungsgängen verfügen und die Anliegen von Lehrpersonen und Auszubildenden kennen. Aus der Sicht der Vorsteherin des Erziehungsdepartementes verfügt die vom Gewerkschaftsbund vorgeschlagene Person nicht über das für die Erfüllung der konkreten Aufgaben der Aufsichtskommission des Berufsbildungszentrums notwendige Profil. Aufgrund dieser Ausgangslage erscheint ihr die angestrebte Wahl einer Fachperson, welche die am Berufsbildungszentrum des Kantons neu angebotene Grundbildung zum Fachmann oder zur Fachfrau für Betriebsunterhalt mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis vertritt, sachlich gerechtfertigt. Der Beruf lässt sich in keinen der bereits bestehenden Berufsbereiche eingliedern. Aus diesem Grund empfiehlt das Erziehungsdepartement dem Berufsbildungsrat, dem Regierungsrat am nächsten Montag als Ersatz für den altershalber zurücktretenden Ruedi Dubach eine ausgewiesene Fachperson des genannten neuen Berufes vorzuschlagen.

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