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Ein grösseres Stück vom Kuchen

Schaffhauser Nachrichten, 09.01.2015 von Claudia Härdi

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Verheiratete Paare sollen künftig mehr Steuern zahlen. Das hat der Kantonsrat gestern beschlossen. Der Kanton erhofft sich damit Mehreinnahmen von 2,5 Millionen Franken. 2,2 Millionen Franken sollen damit zusätzlich in die Gemeindekassen fliessen.

Wer sich in der Schweiz vor dem Standesamt ewige Liebe und Treue verspricht, kann keine steuerlichen Vorteile erwarten. Im Gegenteil: Meist müssen verheiratete Doppelverdiener mehr Steuern bezahlen als Konkubinatspaare, die unverheiratet unter einem Dach leben. Deshalb wird diese Steuer Heiratsstrafe genannt. Je nach Höhe der Einkommen der beiden Ehepartner schlägt die Heiratsstrafe zu: Weil beide Saläre nun zusammengerechnet werden, kann das Paar bei den Steuern in eine höhere Progressionsstufe fallen. Damit muss es dem Staat letztlich mehr abliefern, als wenn beide ihre Saläre als Konkubinatspartner ­separat besteuern würden. Und genau um dieses Thema ging es gestern im Kantonsrat. Dabei drehte sich die ­Debatte im Rat primär um das Steuermodell mit Ehesplitting, das der Kanton 2006 einführte, um die Heiratsstrafe zu mildern. Ebenfalls Thema ­waren die damit verbundenen Fragen zur Steuergerechtigkeit.

4,7 Millionen mehr Einnahmen

Im Kantonsrat wurde darüber gestritten, ob der Divisor von 1,9 auf 1,8 gesenkt werden soll. Das ist ein technischer Satz, mit dem die Steuern von verheirateten Paaren und Konkubinatspaaren berechnet werden. Damit verspricht sich die Regierung jährlich höhere Steuereinnahmen, nämlich 2,5 Millionen Franken für die Kantonskasse. Weitere 2,2 Millionen Franken sollen mit dieser Massnahme Jahr für Jahr in die Gemeindekassen fliessen. Das sind zusammen 4,7 Millionen Franken, was zwei Steuerprozenten entspricht, wie Finanzdirektorin Rosmarie Widmer Gysel gestern ausführte. Kantonsrat Marco Rutz (CVP, Schaffhausen) war damit überhaupt nicht einverstanden. «Im Grunde werden ­Familien und Verheiratete bestraft. Das stinkt mir gewaltig», monierte er und stellte den Antrag, die Massnahme aus dem Entlastungsprogramm EP 2014 zu streichen und den Divisor bei 1,9 zu belassen.

Das Für und Wider

Unterstützung erhielt Marco Rutz (CVP, Schaffhausen) unter anderem von Erwin Sutter (EDU, Schaffhausen) und Andreas Schnetzler (EDU, Gächlingen). Er habe sich stets sehr gegen die Heiratsstrafe gewehrt, sagte Schnetzler. Aus diesem Grund sei er auch bereit, eine Steuerfusserhöhung zu unterstützen. «Ich bin bereit, das bei der Sitzung zum Budget 2016 mitzu­tragen», betonte er. Ebenfalls Rückendeckung erhielt Rutz von Franziska Brenn (SP, Neuhausen am Rheinfall) und Regula Widmer (GLP, Beringen). Markus Müller (SVP, Löhningen) hingegen fand die Massnahme im Zusammenhang mit der viel diskutierten Standortförderung – die gut verdienende Paare und Familien nach Schaffhausen locken will – keine gute Idee. Auch Christian Heydecker (FDP, Schaffhausen) hatte keine Freude, wie er sagte. Denn es handle sich um eine Steuererhöhung, wie eingangs Erwin Sutter (EDU, Schaffhausen) anmerkte. Mit Blick auf die angespannte Finanzlage seien Mehreinnahmen jedoch notwendig, merkte Heydecker an. Kurt ­Zubler (SP, Schaffhausen) machte ebenfalls auf diesen Sachverhalt aufmerksam. Zustimmung erhielt der SP-Kantonsrat von Kommissionspräsident Patrick Strasser (SP, Oberhallau). Dieser war der Meinung, dass letztlich künftige Generationen die Zeche bezahlen müssten.

Ungerechtigkeit auf allen Seiten

Diese Voten überzeugten Mariano Fioretti (SVP, Schaffhausen) nicht. Er fand die Massnahme zu einseitig. «Betroffen von einer Senkung des Divisors sind vor allem Familien», sagte er. Darüber hinaus befürchtete er, dass durch diese Massnahme die guten Steuer­zahlerinnen und -zahler dem Kanton Schaffhausen fernbleiben würden. «Gute Steuerzahler werden nicht mehr nach Schaffhausen ziehen», sagte ­Fioretti. Jürg Tanner (SP, Schaffhausen) wiederum relativierte Fiorettis Aussagen: «Es gibt auf allen Seiten ­Ungerechtigkeiten», merkte er an. Denn ob und in welchem Umfang Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren höhere Steuern bezahlen müssten, hänge davon ab, wie sich das Gesamteinkommen auf die beiden Partner verteile und wie hoch es sei.

Je ausgeglichener die Einkommensverteilung, desto geringer sei der Vorteil der verheirateten Paare, schreibt die Regierung in ihrer Vorlage. Wenn ein Partner deutlich mehr verdiene als der andere, ergebe sich beispielsweise ein erheblicher Steuervorteil gegenüber Konkubinatspaaren. Bei einer Reduktion des Divisors steige die Mehrbelastung der Verheirateten zwar an. Das sei jedoch mit einer vertretbaren Mehrbelastung verbunden, so die Meinung der Regierung. Obwohl der Rat diese Meinung nicht gänzlich teilte, stimmte eine Mehrheit der ­Reduktion des Divisors zu und lehnte den Antrag von Marco Rutz (CVP, Schaffhausen), die Massnahme aus dem Entlastungsprogramm zu ­streichen, ab.

Journal

Polizei: Keine höheren Beiträge von den Gemeinden

Die Gemeinden sollen keine höheren Beiträge für die Leistungen der Schaffhauser Polizei bezahlen. Dies hat der Kantonsrat beschlossen. Die Regierung hatte vorgeschlagen, die Beiträge ab 2017 um zehn Prozent beziehungsweise 425 900 Franken zu erhöhen. Widerstand gab es vor allem aus der Stadt Schaffhausen, die mit über vier Millionen Franken den Grossteil der Kosten hätte schultern sollen.

Abgabe auf Handel mit Alkohol: Die Schnapssteuer ist vom Tisch

Viel diskutiert wurde gestern im ­Kantonsrat auch über die geplante ­Alkoholsteuer. Die Regierung sah vor, eine Abgabe auf alkoholische Getränke zu erheben. Davon versprach sie sich rund 400 000 Franken Mehreinnahmen. Von dieser neuen Regelung betroffen wären alle Betriebe mit Kleinhandelsbewilligungen gewesen. Nicht aber Gastrobetriebe. Die Spezialkommission, die die Geschäfte des Entlastungsprogramms EP 2014 im Vorfeld beraten hatte, war mit dieser Alkoholsteuer nicht einverstanden. Die Steuer hätte den Schaffhauser Betrieben gegenüber den Betrieben in den Nachbarskantonen einen deutlichen Wettbewerbsnachteil eingehandelt, so das Argument der Kommission. Sie schlug vor, die Steuer lediglich auf gebrannten Alkohol zu erheben. Gegen die Alkoholsteuer, respektive gegen die neue Schnapssteuer, wehrten sich insbesondere die bürgerlichen Ratsmitglieder. Dafür handelten sie sich von der linken Ratshälfte heftige Kritik ein, die die Abgabe vor dem Hintergrund der ­finanziellen Probleme des Kantons für gerechtfertigt hielten. Letztlich folgte der Rat der Kommission und strich die Schnapssteuer ganz aus dem Entlastungsprogramm.