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«Ein Fall Luzern ist unwahrscheinlich»

Schaffhauser Nachrichten, 13.03.2015 von PASCAL SCHMIDLIN

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Der Pornokonsum von Luzerner Kantonsangestellten während der Arbeitszeit schlägt derzeit hohe Wellen. Ein ähnlicher Fall wäre in Schaffhausen undenkbar – sagen die Verantwortlichen.

Der «SonntagsBlick» enthüllte am letzten Wochenende eine geheime Internetanalyse über das Surfverhalten während der Arbeitszeit von Luzerner Verwaltungsangestellten. Dabei wurde 2010 drei Monate lang der Internetverkehr analysiert. Resultat: Fast 50 Prozent der aufgerufenen Seiten haben nichts mit dem Job der Beamten zu tun. Gar jeder 20. Seitenaufruf galt Hacker- foren oder Webseiten, die Gewalt oder Pornografie zeigen.

Filter sperrt Pornoseiten

«In Schaffhausen benutzen wir seit 1997 einen Webfilter, der den Zugang zu solchen Seiten für Kantonsangestellte sperrt», sagt Roger Speckert, Leiter Network, Security und Web-Services bei der KSD, dem Informatikunternehmen von Kanton und Stadt Schaffhausen. «Ein Fall Luzern ist darum bei uns unwahrscheinlich», sagt er. Der Webfilter namens «Blue Coat» ordnet Milliarden von Webseiten in unterschiedliche Kategorien wie Soziale Medien, Pornografie oder Streaming ein. Dafür wird auf ein System mit Millionen von Nutzern zurückgegriffen, die neue und unbekannte Webinhalte zur Echtzeitauswertung an den Webfilter übermitteln. Nach Analyse der Seiteninhalte werden sie einzelnen Filterkategorien zugeordnet. «Diese Kategorien kann man sperren, falls sie für den geschäftlichen Internetverkehr nicht von Bedeutung sind», sagt Speckert. Kostenpunkt des Webfilters, der bei den rund 2500 Arbeitnehmern der öffentlichen Verwaltung von Kanton und Stadt Schaffhausen angewendet wird: zwischen 9000 und 10 000 Franken jährlich.

Sicherheit rechtfertigt Sperren

Die Blockade, so Speckert, diene in erster Linie der Sicherheit sowie dem Schutz der Datenbandbreite. «Daten senden und empfangen kostet viel und muss zum Schluss vom Steuerzahler berappt werden», sagt er. Um diese Kosten tief zu halten, schliesse man den Zugriff auf Seiten wie Facebook, Twitter oder YouTube – und Videostreaming im Allgemeinen – aus, da sie zu einem erhöhten Datenverkehr führen könnten. Zudem könne man auch Seiten blockieren, über die gefährliche Computerviren in das Netzwerk gelangen könnten.

Analysen auch in Schaffhausen

Eine Internetanalyse werde auch in Schaffhausen durchgeführt, sagt Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel, Vorsteherin des Finanzdepartements und verantwortlich für Informatik und Personal. «Dies wird einmal jährlich gemacht», sagt sie. Die ano- nyme Auswertung diene der Sicherstellung, dass alle Verwaltungsangestellten die Vorgaben aus dem IT-Anwender- reglement einhielten. Das Reglement stelle sicher, dass alle Mitarbeitenden ihre Pflichten kennen, und sei auch von allen unterschrieben worden, so Widmer Gysel weiter. Auch aus technischen Gründen werde manchmal der Internetverkehr ausgewertet. «Dies zum Beispiel, wenn plötzlich ein hoher Datenverbrauch festgestellt wird», sagt Speckert. Das geschehe aber unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes sowie der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmenden. Führten diese aber nicht zum Ziel, könnten auch tiefer gehende Untersuchungen angeordnet werden, sagt er. Falls ein Mitarbeiter im Rahmen dieser Analysen aufgrund seines Surfverhaltens auf dem Radar auftauche, müsse er von seinem Vorgesetzten darüber informiert werden. «Ich gehe davon aus, dass das reicht, damit er dann dieses Verhalten am Arbeitsplatz sofort ändert», sagt Speckert. Mache er das nicht, so drohten im Wiederholungsfall personalrechtliche Konsequenzen, wie dies im IT-Anwenderreglement klar festgehalten sei, sagt Widmer Gysel. Vorgekommen sei ein solcher Fall aber noch nie.

Überwachung problematisch

Eine intensive Überwachung der Angestellten, wie dies 2010 in Luzern gemacht wurde, ist laut Speckert aber nicht möglich, da es das Gesetz verbietet. Die Befugnisse der KSD seien zudem klar reglementiert und all ihre Schritte würden protokolliert. Reglementiert ist übrigens auch die Nutzung des privaten Smartphones am Arbeitsplatz. «Grundsätzlich können wir sagen, dass alle unsere Mitarbeitenden sehr bewusst mit dieser Thematik umgehen», sagt Widmer Gysel. Dies insbesondere aufgrund der gegenseitigen Zielvereinbarungen, in denen die zu erbringenden Leistungen festgehalten seien und die vom Vorgesetzten kontrolliert würden, sagt sie. Zudem gelte das IT-Anwenderreglement auch für Handys am Arbeitsplatz, und die Mitarbeitenden würden regelmässig auf die reglementgemässe private Nutzung hingewiesen.

Originalbericht SN