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Durchlässigkeit in der Oberstufe wurde erhöht

Verordnung des Erziehungsrates

Schaffhauser Nachrichten, 02.06.2008 von Erwin Künzi

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Jugendliche, die in die Sekundarschule wollten, konnten das bisher nur aus der 6. Klasse der Primarschule oder aus der 1. Klasse der Realschule tun. Diese Übertrittsmöglichkeiten sollen vermehrt und damit die Durchlässigkeit in der Oberstufe erhöht werden. Aus diesem Grund hat der Erziehungsrat die entsprechende Verordnung geändert. Neu ist ein Übertritt nach Abschluss der 2. Klasse der Realschule in die 2. Klasse der Sekundarschule und nach Abschluss der 3.Klasse der Realschule in die 3.Klasse der Sekundarschule möglich, und zwar jeweils auf den Beginn eines Schuljahrs. Voraussetzung für einen solchen Übertritt ist die Prognose und die Beurteilung durch den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin. Diese stellen auch einen entsprechenden Antrag an die Kreisschulbehörde. Vor und nach dem Übertritt in die Sekundarschule, so eine neue Bestimmung in der Verordnung, werden die Schüler beziehungsweise Schülerinnen mit Fördermassnahmen unterstützt. «In Einzelfällen gibt es Jugendliche, die schulmässig den Knopf spät aufmachen. Diese hatten bisher keine Möglichkeit, in die Sekundarschule zu wechseln», erklärte Raphaël Rohner, Sekretär des Erziehungsdepartements, gegenüber den SN. «Mit dieser Möglichkeit des Wechsels haben wir die Voraussetzung geschaffen, dass solche Kinder eine Schulart besuchen können, die ihren Leistungen entspricht, und die so ihre Ausgangslage bei der Suche nach einer Lehrstelle verbessern können.» Die geänderte Verordnung ist seit dem 1. Februar in Kraft.

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