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Die Schulen sollen in den Gemeinden bleiben

Teilrevision des Schulgesetzes

Schleitheimer Bote, 26.01.2006 von Kurt Schönberger

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Volles Haus in der Städtlihalle Neunkirch. Rund 200 Interessierte waren gekommen, um sich über die Ziele für ein neues Schul- und Bildungsgesetz informieren zu lassen. Und sie brauchten ihr Kommen wahrlich nicht zu bereuen. Eine kompetente und fachlich ausgewiesene Delegation, angeführt von einer sehr engagierten Erziehungsdirektorin, konnte mit schlagkräftigen Argumenten überzeugen. Zentrale Aussagen: die Schulen sollen in den Gemeinden bleiben - die Gemeinden sollen mehr Autonomie erhalten - über das vorgeschlagene Schulkreismodell kann noch gesprochen werden - für die Finanzierung ist eine Schülerpauschale vorgesehen. - Fazit: Ein Informationsabend mit viel Gehalt, und trotzdem bleiben einige Fragen zurück.

Die einladenden Kreisparteien von FDP und SVP hatten eine gute Nase. Sie wollten die Bevölkerung von höchster Stelle über die Ziele der neuen gesetzlichen Bestimmungen orientieren lassen. Und sie wurden für ihren Mut belohnt. Männer und Frauen aus allen Klettgauer Gemeinden pilgerten erwartungsvoll in die Städtlihalle. Und beileibe nicht nur solche, die noch schulpflichtige Kinder haben. Nein, unter den Zuhörerinnen und Zuhörern waren junge und nicht mehr ganz junge Bürgerinnen und Bürger auszumachen. Und dem ist gut so. Denn die Schule geht nicht nur jene mit schulpflichtigen Kindern, sondern uns alle an. - Begrüsst wurde man von Reinhard Schwaninger (SVP Guntmadingen), durch die Diskussionsrunde führte versiert und umsichtig Kantonsrat Georg Meier (FDP Schleitheim).

Schulgesetz ist in die Jahre gekommen

Das zur Zeit geltende Schulgesetz stammt aus dem Jahre 1981, ganz genau vom 27. April jenes Jahres. \`Ein hohes Alter also, das alleine schon deshalb eine Revision rechtfertigt, weil es in vielen Teilen nicht mehr zeitgemäss ist\` wie Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel es ausdrückte. Und weiter sagt sie: \`Seither sind viele Einzellösungen getroffen worden, das Gesetz ist zusehends unübersichtlicher geworden.\` Dazu kommen verschiedene parlamentarische Aufträge. Und dazu kommen viele Entwicklungen in Form von Schulversuchen wie das integrative Modell, Neuerungen in der Sekundarstufe und geleitete Schulen.

Der Mensch steht im Mittelpunkt

Hauptpersonen der neuen Gesetze sind drei Gruppen: die Lernenden (Schülerinnen und Schüler), die Erziehungsberechtigten (Eltern oder Alleinerziehende) und die Lehrenden (Lehrerinnen und Lehrer). Sie prägen den Alltag der Schule. Und für sie will das zu revidierende Schul- und das neue Bildungsgesetz ein optimales Lern- und Arbeitsklima schaffen. Und mit den neuen Gesetzen will man auch einen neuen Finanzierungsmodus herbeiführen.

Warum braucht es zwei Gesetze?

Das bestehende Schulgesetz soll ein neues \`Gschpändli\` erhalten, ein Bildungsgesetz. Der Unterschied zwischen den beiden ist der folgende: im Schulgesetz sollen Grundsätze und nicht Einzelheiten geregelt werden. Es regelt das Bildungswesen an den öffentlichen Schulen und auch die private Schulung. Das Berufsschulwesen wird aufgrund des einschlägigen Bundesgesetzes in einem separaten Gesetz geregelt. Im Bildungsgesetz, als eigentliches Rahmengesetz, werden die Ziele, Grundsätze und Gliederung des Bildungswesens umschrieben.


Der Mensch steht im Mittelpunkt

Auch wenn mit den neuen Gesetzen auf die Wandlungen in der Gesellschaft ganz allgemein und auf die neuen Anforderungen an die Schule im Besonderen Rücksicht genommen werden soll, ist es Rosmarie Widmer Gysel ein ganz besonderes Anliegen, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Die Führung, das Verhalten und auch die Emotionen müssen darauf ausgerichtet sein.

Schulbehörde werden aufgehoben -
Schulkreise und Regierung übernehmen mehr Verantwortung

Die heutigen Schulbehörden sollen mit dem neuen Gesetz aufgehoben werden. An ihre Stelle tritt in Zukunft ein Schulrat, der sich aus Mitgliedern der Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden zusammensetzt. Die operative Führung der Schulen geht an professionelle Schulleitungen über. Auf kantonaler Ebene wird es einen Bildungsrat geben. Er ist beratendes Gremium für die Regierung und das Departement für Bildungsfragen (heute: Erziehungsdepartement). Die Oberaufsicht über das gesamte Schul- und Bildungswesen im Kanton obliegt dem Regierungsrat als strategisches Führungsorgan.

Sechs Schulkreise

Im Rahmen von Zweckverbänden soll es in Zukunft sechs Schulkreise geben: Neuhausen, Oberklettgau, Reiat, Schaffhausen, Stein sowie Klettgau/Rüdlingen Buchberg. Zum Schulkreis Oberklettgau gehören die Gemeinden Beringen, Löhningen und Guntmadingen, dem Schulkreis Klettgau/Rüdlingen Buchberg sollen die übrigen Klettgauer Gemeinden und zusätzlich die Gemeinden des südlichen Kantonsteils, Buchberg und Rüdlingen angehören.

Dieser Punkt war in der anschliessenden Diskussion denn auch ein wichtiger Punkt, der etwelche Sorgen bereitet. Man kann sich den grossen Kreis Klettgau mit Buchberg und Rüdlingen in der Praxis kaum vorstellen. Doch die Erziehungsdirektorin beruhigt diesbezüglich: \`In der Vernehmlassung können selbstverständlich auch andere Varianten und Modelle eingebracht werden - wir sind bereit, solche zu prüfen und, wenn sie besser sind, auch entsprechend zu übernehmen.\`

Neues Finanzierungsmodell als Anreiz für eine optimale Schulorganisation

Als \`Hüter und Brüter des neuen Finanzierungsmodells\` outete sich Schulinspektor Ruedi Leu. Er vermochte mit seinen Ausführungen genauso zu überzeugen wie Rainer Schmidig (früherer Rektor der Kantonsschule Schaffhausen), welcher als Projektleiter fungierte. Ruedi Leu legte insbesondere grossen Wert darauf, zu betonen, dass mit dem neuen Finanzierungsmodell keine kantonale Sparrunde eingeläutet werde. Neu ist, dass eine Schülerpauschale eingeführt werden soll. Die Fragen eines Gemeindepräsidenten aus dem oberen Klettgau, wie hoch diese denn sein werde, wollte Ruedi Leu indes nicht beantworten - \`denn erstens steht die Schule im Zentrum dieser neuen Gesetze und zweitens würde dadurch nur unnötige Unruhe entstehen\`. Und auch Departementssekretär Dr. Raphaël Rohner, das rechtliche Gewissen der beiden neuen Werke, gelang es, etliche kritische Fragen kompetent zu beantworten.

Optimale Lösung - mehr Kosten

Mit dem Modell der vorgeschlagenen sechs neuen Schulkreise werden keine Kosten gespart - im Gegenteil, es werden neue Kosten entstehen. Insgesamt rechnet man mit einem Mehraufwand von rund fünf Prozent gegenüber der heutigen Lösung. Indes, der Mehraufwand zugunsten einer besseren und optimaleren Lösung lohnt sich - dies ist mindestens die Auffassung der anwesenden Spezialisten.

Ambitiöse Zeitvorstellungen

Wie soll es mit diesen beiden Gesetzeswerken nun weitergehen? Zur Zeit befinden sie sich in der Vernehmlassung. Diese Frist läuft Ende Februar 2006 ab. Danach werden die Stellungnahmen zu einem Bericht an den Regierungsrat zusammengefasst. Dessen Entscheid zum Gesamtpaket ist für den Monat Juni 06 vorgesehen. Danach geht die Vorlage an den Kantonsrat. Und wenn alles optimal läuft, kann im Februar 2007 die Volksabstimmung stattfinden, sodass das revidierte Schul- und das neue Bildungsgesetz auf den Beginn des Schuljahres 2007/08 in Kraft gesetzt werden kann.


Wir alle können unsere Meinung abgeben

Die Erziehungsdirektorin ist nach eigenen Aussagen sehr daran interessiert, dass sich jedermann und jede Frau, die sich zu den Entwürfen äussern möchten, tatsächlich auch melden. Man kann dies tun mittels eines speziellen Fragebogens, der über Internet wie folgt heruntergeladen werden kann: http://www.sh.ch Bildung Vernehmlassung Schulgesetz.