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Die Regierung verteidigt das Lohnsystem

Schaffhauser Nachrichten, 13.04.2012 von Erwin Künzi

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Das Staatspersonal ist unzufrieden mit dem Lohnsystem und will dazu heute eine Volksmotion im Kantonsrat einreichen. Die Regierung hat in Sachen Löhne nicht unerwartet eine andere Auffassung.

«Die Lohnentwicklung findet nicht in dem Masse statt, wie sie versprochen wurde, der Leistungslohn funktioniert nicht, und das System ist nicht transparent.» Mit diesen Worten kritisierten Vertreter des Staatspersonals an einer Medienkonferenz das Lohnsystem des Kantons, das seit 2006 in Kraft ist (siehe SN vom 30. März). Zudem seien die Schaffhauser Löhne oft nicht mit denjenigen anderer Kantone konkurrenzfähig. Aus diesem Grund schlossen sich verschiedene Personalverbände zum Komitee «Für ein gerechtes Lohnsystem mit Zukunft» (Lomiz) zusammen, das heute dem Kantonsrat eine Volksmotion überreichen will. Mit dieser wird der Regierungsrat aufgefordert, das Personalgesetz so zu ändern, dass «eine angemessene Lohnentwicklung ermöglicht wird». Ein entsprechender Anspruch solle gesetzlich festgelegt werden, wobei dieser bei schlechter Wirtschaftslage und angespannten Kantonsfinanzen nicht fallen gelassen, aber immerhin ganz oder teilweise aufgeschoben werden könne.

Gute Erfahrungen gemacht

Naturgemäss anders fällt das Urteil der Regierung zum neuen Lohnsystem aus. «Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht» erklärte Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel, Vorsteherin des Finanzdepartements, gegenüber den SN. Das Ziel, das damals gesetzt worden sei, habe man erreicht: Der Lohn werde aufgrund der Beurteilung, des Alters und der Position innerhalb des einzelnen Lohnbandes bestimmt. «Das ist sehr transparent, auch für den einzelnen Mitarbeiter und die einzelne Mitarbeiterin», sagte Widmer Gysel. Diese können, steht einmal die für Lohnerhöhungen verfügbare Summe fest, im Intranet des Kantons per Lohnrechner nachschauen, wie ihr neuer Monats-lohn aussieht. Sie müssen dafür ihren Jahrgang, ihr Lohnband, die Leistungsbeurteilung, ihr Pensum, die Lohnart (zum Beispiel Monatslohn 100-Prozent-Pensum) sowie den aktuellen Lohn eingeben. Es steht jeder beziehungsweise jedem Mitarbeitenden auch frei, die Lohnentwicklung selbst nachzurechnen. Alle erforderlichen Variablen sind bekannt.

«Mythos» 2 Prozent

Voraussetzung, dass dieses Lohnsystem wie geplant funktioniert, ist aber, dass die entsprechende Erhöhung der Lohnsumme zur Verfügung steht. Dass diese Erhöhung jährlich 2 Prozent betragen soll, nennt Widmer Gysel einen «Mythos»: «Das ist nie versprochen worden.» Für einen gleichmässigen Anstieg brauche es jährlich 1 bis 1,2 Prozent der Lohnsumme, sofern die Parameter so belassen würden, wie sie in der Lohnrunde 2011 gesetzt worden seien. Aber, betonte Widmer Gysel, das sei die Pro-blematik bei jedem System: «Wenn die zusätzlichen Mittel fehlen, kommt es nicht zum Tragen, und man muss sich nach der Decke strecken.» Welche Summe für Lohnerhöhungen des Staatspersonals jährlich zur Verfügung steht, entscheidet der Kantonsrat mit dem Budget. Mit seinen Entscheiden lag er in den letzten Jahren über, 2011 und 2012 unter dem schweizerischen Durchschnitt (siehe auch Tabelle auf dieser Seite). Wegen der praktisch nicht existierenden Teuerung gab es seit 2010 keinen Teuerungsausgleich mehr. Um wenigstens den untersten Einkommen 2012 einen kleinen Anstieg zu gewähren, beschloss die Regierung, 0,2 Prozent der Lohnsumme für Erhöhungen bei den beiden untersten Positionen in allen 17 Lohnbändern einzusetzen. Wer dort eingereiht ist, erhält zusätzlich jährlich 1040 in der untersten und 650 Franken in der zweituntersten Position. Doch wie verhält es sich mit Personalgruppen wie den Lehrkräften und den Polizisten, die sich darüber beklagen, sie würden im Vergleich mit anderen Kantonen schlecht abschneiden? Was die Lehrkräfte angeht, spricht Widmer Gysel von einem «Scheinproblem». Sie untermauert diese Einschätzung mit Zahlen. Diese zeigen, dass der Kanton Schaffhausen, was die Einstiegslöhne angeht, bei den Kindergartenlehrpersonen in der Ostschweiz an der Spitze liegt, bei den Primarlehrkräften an 2. Stelle, noch vor dem Kanton Zürich, und zudem über dem ostschweizerischen Durchschnitt. Einzig bei den Sekundarlehrkräften liegen die Löhne leicht unter dem Durchschnitt. Zudem gibt Widmer Gysel zu bedenken, dass ganz allgemein beim Schielen nach den Löhnen im Kanton Zürich auch die dort herrschenden höheren Lebenshaltungskosten in Betracht gezogen werden müssen.

Problem bei der Polizei

Eine Ausnahme sieht Widmer Gysel bei den Polizisten: «Da haben wir tatsächlich ein Problem.» Im Kanton Zürich ist der Einstiegslohn nach der Polizeischule deutlich höher. In einzelnen Gemeinden können ausgebildete Polizisten monatlich bis zu 1500 Franken mehr verdienen. «Das wissen wir, und wir streben deshalb eine Lösung an», versicherte Widmer Gysel.

Personal ist wertvollstes Gut

Befragt zur Unzufriedenheit des Staatspersonals mit dem Lohnsystem meinte Widmer Gysel: «Ganz klar: Unser Personal ist unser wertvollstes Gut. Aber wir befinden uns in einer schwierigen finanziellen Situation. Wir können nicht gleichzeitig ein Sparpaket ankünden und die Löhne erhöhen. Unter solchen Umständen muss es ausnahmsweise möglich sein, auf Lohnanpassungen zu verzichten.» Der Verzicht könne aber kein Dauerzustand sein, deshalb sehe der Finanzplan für die nächsten Jahre jeweils ein Prozent für Lohnmassnahmen vor, so Widmer Gysel. Ein Prozent mehr Lohn für das Staatspersonal macht jährlich wiederkehrend 3 Millionen Franken aus. Und zum Schluss stellte Rosmarie Widmer Gysel noch einmal klar: «Wenn es nicht mehr Lohn gibt, dann ist das nicht die Schuld des Lohnsystems.»

 

Lohnsystem des Kantons:  So werden die Löhne der einzelnen Mitarbeitenden bestimmt

Jede Berufstätigkeit, die es bei der kantonalen Verwaltung, im Kantonsspital, bei der Polizei oder im Erziehungswesen gibt, ist in eines von 17 Lohnbändern eingeteilt. Jedes Lohnband wiederum ist in fünf Posi-tionen unterteilt, wobei a die unterste, e die höchste bezeichnet.

Hat der Kantonsrat den Prozentsatz der Lohnsumme beschlossen, der für Lohnerhöhungen zur Verfügung steht, liegen die weiteren Entscheide beim Regierungsrat. Hat die Teuerung zugenommen, so steht ein entsprechender Anteil der Summe für den Teuerungsausgleich zur Verfügung, der für alle Angestellten prozentual gleich ist. Der Rest der Summe wird für individuelle Lohnerhöhungen verwendet. Wie hoch diese ausfallen, wird für jeden einzelnen Mitarbeitenden berechnet, wobei folgende Faktoren eine Rolle spielen: Lohnband (LB) inklusive LB-Minimum, LB-Steigung und LB-Position, die Mitarbeiterbeurteilung, das Alter und der bisherige Lohn. Mit der sogenannten Lohnentwicklungsmatrix (LEM) legt der Regierungsrat unter Einbezug der Personalkommission fest, in welchem Verhältnis aufgrund des Beurteilungsresul- tates und der Positionierung im Lohnband die zur Verfügung stehenden Mittel verteilt werden.

http://www2.shn.ch/index.php?page=archivdetail&rub=news&detail=331048

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