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Die heisse Frage.....

.... heute an Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel, Erziehungsdirektorin des Kantons Schaffhausen

Schaffhauser Landzeitung, 14.07.2009 von Kurt Schönberger

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Vorfall mit einr schweizerischen Schulklasse in München. Kürzlich artete der Ausflug einer Abschlussklasse aus Küsnacht in München zu einem eigentlichen Amoklauf mit schweren Schäden für unschuldige Passanten aus. Drei der Täter sitzen noch immer in Untersuchungshaft. Wir haben Rosmarie Widmer Gysel dazu einige 'heisse Fragen' gestellt.

KS. Was ist in Ihnen vorgegangen, als Sie von diesem schrecklichen Ereignis gehört haben?

R.W. Ich habe die Nachricht im Radio gehört. Ich war völlig konsterniert - allerdings waren zu diesem Zeitpunkt die Details noch nicht ganz genau bekannt.


KS. Was fühlt man als Vorsteherin des Erziehungsdepartementes in einem solchen Moment?

R.W. Selbstverständlich stellte ich mir sofort die Frage, was nun sofort in die Wege zu leiten wäre, wenn es sich bei den Tätern um Schüler aus dem Kanton Schaffhausen gehandelt hätte. Der allererste Gedanke allerdings galt dem Opfer und dann versetzte ich mich in die Lage der Lehrer und Betreuungspersonen.


KS. Hat es aus der Lehrerschaft darauf Reaktionen gegeben?

R.W. Nein, aber momentan sind ja Sommerferien. An der Berufsfachschule BBZ fanden in der ersten Ferienwoche die schulinterne Weiterbildung statt, leider war es mir aufgrund anderer Termine dieses Jahr nicht möglich, mindestens einen Tag daran teilzunehmen. Ich bin mir aber ganz sicher, dass die Lehrpersonen am BBZ, die mit ihren Schülern - auch während dem Berufsvorbereitungsjahr - Exkursionen machen, dies zu einem Thema gemacht haben.


KS. ....und aus dem Erziehungsrat?

R.W. Der Erziehungsrat trifft sich erst Ende Juli wieder zu der sogenannten Rekurssitzung, bis heute allerdings erfolgte keine Reaktion. Hier ist aber auch anzufügen, dass im Kanton Schaffhausen diese Schüler unter das "Dach" Berufsausbildung gehören und der Erziehungsrat deswegen nicht betroffen wäre.


KS. Werden Sie dieses Thema an einer nächsten Zusammenkunft mit der Lehrerschaft thematisieren?


R.W. Wir thematisieren immer wieder die sogenannte "Krisenintervention" und Anlaufstelle Jugendhilfe, sei es an der Volksschule oder an den kantonalen Schulen (Berufsfachschulen/Kantonsschule). Es ist uns ausserordentlich wichtig, dass nebst den Lehrpersonen auch die verantwortlichen Schulbehörden und die Eltern informiert sind, wie sie unmittelbare Hilfe, resp. präventive Unterstützung erhalten. (siehe auch https://www.sh.ch/schule/index.php?id=10944 oder www.schule.sh.ch > Schulorganisation > Sicherheit)


KS. Welche Vorkehrungen kann man treffen, dass solche Schreckensszenarien bei uns Schreckensszenarien bleiben?

R.W. Das Thema der Gewalt wird an unseren Schülern immer wieder aufgenommen und es existieren auch verschiedene Präventionsprogramme für Schülerinnen und Schüler, genau so wie Massnahmenpläne im Falle eines entsprechenden Vorkommnisses. Allerdings lässt sich deswegen nie mit letzter Sicherheit ein entsprechender Vorfall ausschliessen. Es ist darum sehr wichtig, dass - wie oben erwähnt - alle Stellen informiert sind, wo sie sofort Hilfe und Unterstützung bekommen.


KS. Wie stellen Sie sich zur Forderung, dass Schulen von Strafverfahren gegen ihre Schüler Kenntnis erhalten?

R.W. Wir können im Kanton Schaffhausen davon ausgehen, dass während der obligatorischen Schulzeit die Lehrpersonen, bzw. die Schulbehörden eher informiert sind, dies allein schon aufgrund der Tatsache, dass man sich bei uns eben "noch kennt". Mit der absoluten Forderung, die Vorstrafen von Jugendlichen gegenüber Schulen transparent zu machen, stellen sich rasch neue Fragen und es entstehen Probleme. Wenn beispielsweise aufgrund solcher Informationen über Delikte an die Schulen folgen würde, dass vorbestrafte Jugendliche nicht mehr an Klassenlager teilnehmen dürfen, könnte dies negative Konsequenzen nach sich ziehen, denn Ausgeschlossene verhalten sich noch aggressiver. Aber sicher muss unter Berücksichtigung des Datenschutzes nach adäquaten Lösungen gesucht werden. Für mich stellt sich dann aber sofort auch die Frage, ob dann nicht konsequenterweise auch Leiter in Sportvereinen oder bei den Pfadfinden informiert werden müssten.....


KS. Welche Regelung kennt der Kanton Schaffhausen in dieser Beziehung heute?

R.W. Wir hatten in der Vorlage des neuen Schulgesetzes explizit einen Artikel aufgenommen, der es unter Berücksichtigung des Datenschutzes erlaubt hätte, Informationen über Schüler unter bestimmten Vorgaben und Voraussetzungen den Lehrpersonen weiterzugeben. Er gab im Kantonsrat und im Abstimmungskampf verschiedentlich Anlass zu Kritik und wurde unter dem Titel "Fichen bereits im Kindergarten" ins Lächerliche gezogen ......

Quelle