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Die eigene Chefin geprüft

schaffhauser az, 14.04.2017 von Jimmy Sauter

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Bericht FiKo

Die Finanzkontrolle von Stadt und Kanton (Fiko) hat die Bücher der Schaffhauser Polizei überprüft –
und nichts gefunden. Vielleicht, weil der Lohn des Fiko-Chefs von Polizeivorsteherin Rosmarie Widmer Gysel festgelegt wird? Zumindest existiert ein gravierender Interessenkonflikt.

Im vergangenen Sommer marschierte die Finanzkontrolle von Stadt und Kanton Schaffhausen (Fiko) in die Räumlichkeiten der Schaffhauser Polizei. Auf Geheiss der Geschäftsprüfungskommission des Schaffhauser Kantonsrats (GPK) kontrollierte sie deren Buchhaltung (siehe «az» vom 18. August 2016) und erstattete der GPK einen Bericht. Das entsprechende Dokument hat die «az» gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip angefordert und gegen eine Gebühr von 300 Franken auszugsweise zugestellt erhalten. Ein Teil wurde geschwärzt, unter anderem die Abschnitte über «Bedarfsermittlung, Beschaffung, Evaluation und Auftragsvergabe», weil «überwiegende öffentliche Interessen» entgegenstehen.

Im ungeschwärzten Teil des Fiko-Berichts über die Schaffhauser Polizei steht – verkürzt zusammengefasst – nichts, was darauf hindeutet, dass sich bei der Schaffhauser Polizei irgendetwas Verdächtiges abspielt. «Bis auf zwei unwesentliche Feststellungen» hat die Fiko nichts beanstandet. Die zuständige Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel schreibt denn auch, dass die Fiko der Polizei «ein sehr gutes Zeugnis» ausgestellt habe.

Fiko-Chef will nichts tun
Patrik Eichkorn, der Leiter der Finanzkontrolle, bestätigt auf Anfrage der «az» nochmals: «Wir haben unter anderem auch Beschaffungsprüfungen vorgenommen, wobei wir hier auch Beschaffungen im Zusammenhang mit möglichen nahestehenden Personen einer kritischen Betrachtung unterzogen haben. Dies ist eine bei Beschaffungsprüfungen übliche Prüfungshandlung. Wir haben diesbezüglich keine Feststellung gemacht, sie wären sonst im Revisionsbericht aufgeführt.» Eichkorn zieht darum auch aus dem Bericht der «az» von letzter Woche «keine Schlüsse für ein allfälliges weiteres Vorgehen».

Die «az» hat vergangene Woche darüber berichtet, dass mindestens zwei Personen, welche dem Polizeikommandanten Kurt Blöchlinger nahestehen, Mandate der Polizei erhalten haben. Es besteht der Verdacht auf Vetternwirtschaft.

Im Gegensatz zu Fiko-Chef Patrik Eichkorn nimmt GPK-Präsident Marcel Montanari den Bericht der «az» ernst. «Wenn die Vorwürfe zutreffen, wäre das unschön. Ob sie zutreffen, kann ich derzeit nicht beurteilen», sagt Montanari. «Wenn die GPK demnächst über die Jahresrechnung 2016 des Kantons diskutiert, kann die Thematik angeschaut werden.»

«Nicht richtig gesucht»
Bleibt die Frage, warum die Fiko nicht herausgefunden oder nicht beanstandet hat, was die «az» vergangene Woche publik machte.Bereits bevor die «az» den Fiko-Bericht erhalten hatte, wusste eine der Personen, mit denen die «az» über den Polizeikommandanten Kurt Blöchlinger gesprochen hatte, dass der Fiko-Bericht nichts beanstandet. «Sie haben wohl nicht am richtigen Ort gesucht», vermutete die Person seinerzeit. Eine andere Person stellte infrage, ob die Fiko überhaupt genügend unabhängig ist.

Zürich regelt’s anders
Eine berechtigte Frage, denn die Fiko ist tatsächlich in gewisser Hinsicht vom Finanzdepartement, dem auch die Polizei unterstellt ist, abhängig.Offiziell heisst es im Reglement über die Fiko: «Die Finanzkontrolle ist in fachlicher Hinsicht unabhängig und selbständig.» Im Reglement steht aber auch: «Administrativ ist sie dem Finanzdepartement des Kantons Schaffhausen zugeordnet.» Dass es auch andere Lösungen gibt, zeigt der Kanton Zürich. Dort ist die Finanzkontrolle administrativ der Geschäftsleitung des Kantonsrats zugeordnet und keinem Departement.

Ausserdem: Der Fiko-Leiter Patrik Eichkorn wird ausgerechnet von der Polizeivorsteherin Rosmarie Widmer Gysel lohnwirksam beurteilt. Das bestätigen das kantonale Personalamt und Patrick Eichkorn auf Anfrage der «az». Sprich: Patrik Eichkorn hätte die Hand beissen müssen, die ihn füttert. Ob vor diesem Hintergrund wirklich objektive Prüfungen zu erwarten sind, darf zumindest infrage gestellt werden.