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Der Pendlerabzug wird begrenzt

Schaffhauser Nachrichten, 15.09.2015 von Claudia Härdi / Zeno Geisseler

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Pendler können ihre Aus­lagen nicht mehr so gross­zügig von den Steuern abziehen wie bisher. Der Pendlerabzug wird auf maximal 6000 Franken begrenzt. Das hat der Kantonsrat gestern beschlossen.

Tag für Tag pendeln rund 41 000 Schaffhauserinnen und Schaffhauser zur Arbeit oder zum Ausbildungsplatz. Die Reisekosten, wie hoch sie auch sind, können sie heute von den Steuern abziehen. Jetzt will der Kanton Schaffhausen die Pendlerabzüge begrenzen. Der Kantonsrat hat sich gestern auf einen maximalen Abzug von 6000 Franken geeinigt. Damit ist die Mehrheit des Rates dem Antrag der vorberatenden Kommission gefolgt. Dass der Pendlerabzug begrenzt werden soll, war sowohl in der Kommission als auch bei einer Mehrheit der Fraktionen grundsätzlich unbestritten. Gestritten wurde allerdings über die Höhe des ­Betrags. Die Mehrheit der Kommission etwa war der Ansicht, dass der ­maximale Abzug beim Preis eines 1.-Klasse-GA (Kostenpunkt liegt derzeit bei 5970 Franken) angesetzt werden soll. Damit wolle die Kommission die gut verdienenden pendelnden Schaffhauser nicht vergraulen, heisst es im Bericht. Es gehe bei dieser Massnahme lediglich darum, Exzesse einzudämmen, argumentierte Kommissions­präsident Patrick Strasser (SP, Oberhallau). Die Deckelung bei 3000 Franken anzusetzen, sei nicht mehrheits­fähig, sagte er. Diesen Betrag sah die Regierung vor. Damit erhoffte sich der ­Regierungsrat im Rahmen des kantonalen Entlastungsprogramms 2014 ab 2017 zusätzliche Mehreinnahmen von rund 2,8 Millionen Franken. Die Regierung argumentierte, dass bei einer ­Deckelung von 3000 Franken rund die Hälfte der Steuerpflichtigen ihre Reisekosten noch immer vollständig abziehen könnten. Walter Vogelsanger (SP, Beggingen) schlug einen Kompromiss von 4500 Franken vor. Thomas Hurter (SVP, Schaffhausen) stellte der ­«Begginger Version», wie er Vogelsangers Vorschlag nannte, einen weiteren Antrag gegenüber. Er wollte den maximalen Pendlerabzug bei 9000 Franken ansetzen. «Wir sind ein klassischer Wohnkanton und damit ein Pendlerkanton», sagte er. Rückendeckung für seinen Antrag erhielt er von Lorenz Laich (FDP, Dörflingen). Vehement gegen die Deckelung von 3000 Franken sprach sich Markus Müller (SVP, Löhningen) aus. «Das ist definitiv ein falsches Signal», sagte er. Er plädierte dafür, dem Antrag der Kommission zu folgen. Ebenfalls Zustimmung erhielt der Antrag der Kommission von der GPL. «Dem ÖV wird Rechnung getragen, aber auch die Autofahrer haben etwas davon», sagte Regula Widmer (GPL, Beringen). Till Aders (AL, Schaffhausen) unterstützte den Antrag von ­Vogelsanger. Er fand, dass auch die Arbeitgeber einen Beitrag an die Pendlerkosten leisten könnten. Finanzdirektorin Rosmarie Widmer Gysel sagte, sie könne sich zähneknirschend auf die Deckelung von 6000 Franken einlassen. Damit hat die Regierung jedoch die 4,9 Millionen Franken, die der Kanton dem Bund neuerdings für die Infrastruktur der Bahn zahlen muss, noch lange nicht finanziert.

Gestern im Rat

·Der Kantonsrat hat die erste ­Lesung desEntlastungsprogramms EP2014abgeschlossen.

·Weiter hat das Parlament in zweiter Lesung das Geschäft über dieNeu­regelung der Zuständigkeiten für die ­Liegenschaften der Spitäler Schaffhausenabgeschlossen.

Hochkant versenkt Steuerfussabtausch mit den Gemeinden hatte keine Chance im Rat

Eigentlich muss ja vor allem der Kanton seinen Haushalt in Ordnung bringen, doch indirekt profitieren auch die Gemeinden von den Massnahmen im Entlastungsprogramm. Dann etwa, wenn der Kanton gewisse Steuern und Abgaben erhöht. Dieser Schritt gilt unter Umständen auch für die Gemeinden. Manchmal legen die Gemeinden auch drauf, vor allem dann, wenn der Kanton Aufgaben auf sie abwälzt. Unter dem Strich soll EP 2014 für die Gemeinden aber kostenneutral sein, weshalb die Kantonsregierung einen Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinde forderte. Laut Gesetz sollten die Gemeinden ihren Steuerfuss «um mindestens vier Prozent» senken und so die Nettoeinsparungen kompensieren.

Für die vorberatende Kommission war die Sache noch klar, sie sprach sich mit nur einer Gegenstimme für diese Kompensation aus. Doch im Rat war gestern davon nicht mehr viel zu hören. Vor allem die Gemeindevertreter wehrten sich vehement gegen den Abtausch. «Diese Massnahme ist ein unzulässiger Eingriff in die Autonomie der Gemeinden», sagte Peter Neukomm (SP, Schaffhausen), der Schaffhauser Stadtpräsident. «Die Entlastung ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich, vor allem, was die Altersbetreuung betrifft», sagte er. «Man kann nicht alle Gemeinden über einen Leisten schlagen.» Neukomm beantragte, auf diese Massnahme zu verzichten. Verschiedene weitere Redner stiessen sich ganz grundsätzlich ­daran, dass der Kanton in die Auto­nomie der Gemeinde eingreife.

Ein zweiter Antrag des Büros schlug vor, die Debatte ganz an den Schluss der zweiten Lesung zu verschieben, dann wisse man nämlich erst, von welchem Betrag man überhaupt spreche. Doch zuerst war der Antrag Neukomms dran: Das Parlament lehnte den Steuerfussabtausch mit 34 zu 11 Stimmen ab. Somit war das Geschäft erledigt.