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Bildungsrat wird klar befürwortet

Schaffhauser Nachrichten, 22.01.2008 von Walter Joos

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Bei der Detailberatung des neuen Bildungsgesetzes stimmte eine Mehrheit des Parlamentes der Schaffung eines Bildungsrates zu.

«Angesichts der weitgehenden Harmonisierung der Volksschule und der damit verbundenen Delegation der Behandlung von wesentlichen pädagogischen und bildungspolitischen Fragen an die entsprechenden interkantonalen Organe bedarf es im Kanton Schaffhausen keines zusätzlichen Bildungsrates.» Dies stellte Stephan Rawyler (FDP, Neuhausen) zu Beginn der gestrigen Beratung der einzelnen Artikel des neuen Bildungsgesetzes fest. Er beantragte, aus diesem Grund auf die Schaffung eines Bildungsrates zu verzichten. Demgegenüber sprachen sich Erna Weckerle (CVP, Schaffhausen), Réne Schmidt (ÖBS, Schaffhausen), Werner Bächtold (SP, Schaffhausen) und Thomas Hurter (SVP, Schaffhausen) zugunsten des von der Kommission vorgeschlagenen Beratungsorgans aus. Aus ihrer Sicht ist der Bildungsrat aufgrund seiner vergleichsweise breiten Abstützung in der Lage, bei der weiteren Entwicklung der Schulen wichtige Impulse und Perspektiven einzubringen.

Beschränktes Antragsrecht

Nachdem der Kantonsrat an seiner letzten Sitzung im Grundsatz beschlossen hatte, in Zukunft eine ständige Kommission zur Vorberatung aller bildungspolitischen Vorlagen zu wählen, sprachen sich auch Elisabeth Bührer (FDP, Thayngen), Christian Heydecker (FDP, Schaffhausen) und Eduard Joos (FDP, Schaffhausen) gegen die Etablierung eines weiteren Gremiums im Bildungsbereich aus. Sie wollten damit - so ihre Aussage - in erster Linie drohende Doppelspurigkeiten und unergiebiges Kompetenzgerangel verhindern. Aus der Sicht von Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel besteht allerdings keine Gefahr der Vermischung von Zuständigkeiten zwischen einer kantonsrätlichen Bildungskommission und einem in erster Linie aus Fachleuten zusammengesetzten Bildungsrat. Der Bildungsrat befasst sich gemäss den Aussagen der Vorsteherin des Bildungsdepartementes vor der Beschlussfassung der Regierung mit den zentralen Fragen der Weiterentwicklung im Schulwesen. Diese sei ungeachtet der Harmonisierungsbestrebungen auf nationaler Ebene weiterhin Sache der Kantone. Demgegenüber komme die Bildungskommission in der Regel erst zum Einsatz, wenn konkrete Anträge auf dem Tisch lägen und diese aus politischer Sicht zu prüfen und zu bewerten seien. Aus diesem Grunde sei die Regierung von der Notwendigkeit eines möglichst breit abgestützten Bildungsrates überzeugt. Mit 44 zu 18 Stimmen sprach sich schliesslich eine klare Mehrheit zugunsten der Schaffung eines Bildungsrates aus. Das dem Bildungsrat im Entwurf zum neuen Bildungsgesetz in pädagogischen und bildungspolitischen Fragen gegenüber der Regierung und dem Bildungsdepartement gewährte Anhörungs- und Antragsrecht wurde auf Antrag von Stephan Rawyler (FDP, Neuhausen) allerdings auf das Bildungsdepartement beschränkt. Der entsprechende Antrag wurde mit 34 zu 28 Stimmen gutgeheissen. Keine Mehrheit fand dagegen ein Antrag von Regula Widmer (ÖBS, Beringen). Nach ihrer Auffassung sollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass mindestens zwei Mitglieder des Bildungsrates erziehungsberechtigte Eltern von schulpflichtigen Kindern oder Jugendlichen sind. Da die Eltern nach Meinung von Philipp Dörig (SVP, Merishausen), Christian Amsler (FDP, Stetten) und Ruth Peyer (SP, Schaffhausen) keine homogene Interessengruppe darstellen und ihren Einfluss aufgrund der im Schulgesetz enthaltenen Bestimmungen in anderer Weise geltend machen können, wurde der Antrag mit 61 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Beschränkte Amtszeit

Stephan Rawyler (FDP, Neuhausen) beantragte im weiteren, auf die in der Vorlage stipulierte Amtszeitbeschränkung zu verzichten. Demgegenüber plädierten Markus Müller (SVP, Löhningen) und René Schmidt (ÖBS, Schaffhausen) für die Sicherstellung einer gewissen Rotation und einer periodischen Blutauffrischung im Bildungsrat. Die vorgeschlagene Amtszeitbeschränkung wurde schliesslich mit 50 zu 14 Stimmen zum Beschluss erhoben.

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