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Auch muslimische Schüler müssen den Schwimmunterricht besuchen

Schaffhauser Nachrichten, 25.10.2008 von sda

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Zwei Schaffhauser Schüler müssen trotz ihres muslimischen Glaubens in den Schwimmunterricht. Das Bundesgericht stellt die Integration über die Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Eine tunesische Familie aus Schaffhausen, die vom Schaffhauser Rechtsanwalt Gerold Meier vor Gericht vertreten wurde, hatte 2006 für ihre damals elf- und neunjährigen Söhne um einen Dispens vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht in der Schule ersucht. Sie berief sich dabei auf ihren muslimischen Glauben, der den Knaben den Anblick leichtbekleideter Mädchen verbiete. Die städtische Schulbehörde wies ihr Gesuch ab, was vom Erziehungsrat und vom Obergericht bestätigt wurde. Die Behörden stellten sich dabei bewusst gegen ein Urteil des Bundesgerichts von 1993, das damals die Glaubens- und Gewissensfreiheit höher wertete als die Integration und die Gleichstellung der Geschlechter.

In ihrer Beratung von gestern sind die Lausanner Richter nun auf ihr Urteil zurückgekommen und haben die Beschwerde der Familie abgewiesen. Laut dem Gericht wurde den Integrationsanliegen in den letzten Jahren in der öffentlichen Diskussion verstärktes Gewicht beigemessen. Die Schule habe bei der Integration eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Das Gericht betonte, dass sein Urteil für die Kantone nicht bedeute, dass sie keine Dispense mehr erteilen dürften. Eine weniger strenge Praxis sei ihnen durchaus erlaubt. Zudem sei es kein Entscheid gegen Muslime oder die Religionsfreiheit als solche. Das Urteil stehe vielmehr für starke staatliche Schulen, die ihren Integrationsauftrag zu erfüllen hätten. Gerold Meier kündete an, das Urteil nach Rücksprache mit seinen Klienten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anfechten zu wollen.

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