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Argumente des Bundesgerichts überzeugen nicht alle

Radio Munot, 24.10.2008

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Muslimische Kinder müssen nicht mehr vom gleichgeschlechtlichen Schwimmunterricht dispensiert werden. Das Bundesgericht hat gestern einen entsprechenden Entscheid des Schaffhauser Obergerichtes gestützt. Das Schaffhauser Erziehungsdepartement hat den Entscheid befriedigt zur Kenntnis genommen. Gut sei vor allem, dass jetzt Klarheit über die rechtliche Situation herrsche, so der Sekretär des Erziehungsdepartementes Raphael Rohner. Ausgelöst hatte das Urteil des Bundesgerichtes der Fall einer tunesischen Familie in Schaffhausen, welche ihre beiden Söhne wegen Glaubensfragen vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht dispensieren lassen wollten. Aus Sicht des Anwaltes der Familie, Gerold Meier ist das Urteil des Bundesgerichtes sehr enttäuschend. Die Glaubensfreiheit entspreche einem Grundrecht und müsse geschützt werden. Er werde deshalb der Familie empfehlen, das Urteil an den Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof weiterzuziehen, so Meier gegenüber Radio Munot.

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