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Mittelstand ist nicht betroffen

Schaffhauser Nachrichten, 24.11.2010 von Matthias Freivogel, Schaffhausen

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Ständerat Hannes Germann (SVP), prominenter Gegner der SP-Steuer-Initia-tive, hat kürzlich an einem öffentlichen Podium erklärt, der Mittelstand reiche bis zu einem steuerbaren Einkommen von ca. 150 000 Franken. Die Initiative verlangt hingegen einen Steuersatz von 22 Prozent für Einkommensteile, die über 250 000 Franken liegen. Solche Personen verdienen also fast das Doppelte! Trotzdem behaupten die Gegner ständig, der Mittelstand müsse bei Annahme der Initiative mehr Steuern bezahlen. Warum wohl? Weil der Grossteil der Steuerzahlenden untere und mittlere Einkommen aufweisen und deshalb mit ihren Stimmen den Ausgang der Abstimmung entscheiden. Um dies auszunützen, wird von den Gegnern einfach behauptet, der Kanton müsste bei Annahme der Initiative seinen Steuertarif, der auch für die Gemeinden gilt, nach unten, also beim Mittelstand, anpassen, damit er mit dem von der Initiative vorgesehenen Ansatz von 22 Prozent kompatibel werde. Falsch: Der Kanton kann seinen bisherigen Tarif beibehalten und bei Annahme der Initiative Einkommensteile ab 250 000 Franken direkt gestützt auf Bundesrecht besteuern. Der Mittelstand ist also nicht betroffen; der Steuertarif muss nicht nach unten angepasst werden. Und selbst wenn dies der Fall wäre, so ist der Spielraum nach unten noch sehr gross, nämlich 100 000 Franken. Der eigentliche Mittelstand wird also sicher nicht zusätzlich belastet. Im Gegenteil: Werden die obersten Einkommensteile im ganzen Land gleich hoch - vergleichsweise immer noch moderat! - versteuert, stehen mehr Mittel zur Verfügung, mit denen die normalen Steuerzahlenden entlastet werden können, also auch der Mittelstand. Fazit: Man(n) (Ständerat Hannes Germann) kann es drehen und wenden wie Frau (Finanzdirektorin Rosmarie Widmer Gysel) will: Der Mittelstand wird von der SP-Initiative nicht negativ betroffen, deshalb Ja zur Steuergerechtigkeits-Initiative der SP!

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