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Den Kanton an die Wand fahren

Zu «Gesetzlich garantierte Lohnerhöhung», SN vom 22. 9.

Schaffhauser Nachrichten, 10.12.2016 von Walter Hotz, Kantonsrat Schaffhausen

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Die Steuer- und Personalpolitik unserer Regierung gibt einem immer mehr Rätsel auf. Sie praktiziert nur noch eine Verteilungs- beziehunsgweise Umverteilungsstrategie. Jüngstes Beispiel: Der scheinbürgerliche Regierungsrat präsentiert eine Änderung des Personalgesetzes, das einen garantierten jähr­lichen Lohnzuschlag für das Kantonspersonal vorsieht. Resultat: Anstieg Gesamtlohnsumme um eine weitere halbe Million Franken auf 170 Millionen Franken. Die Steuerlast dagegen wird weiter auf hohem Niveau bei 115 Prozent belassen. Das regierungsrätliche Rezept «Schicken wir doch die Rechnung den Reichen beziehungsweise den Wohlhabenden» scheint Strategie zu sein. Die Regierung hofft auf Wunder, um alle finanziellen Probleme zu lösen. Sie hofft auf Nationalbank-Millionen und weiteres Steuersubstrat der juristischen Personen. Sie beschliesst temporäre Steuererhöhungen und etwas Interventionismus à la carte. Die Regierung will keine nachhaltige, kostenbewusste Verwaltung. Ohne Umdenken werden unsere regierungsrätlichen umverteilungsfreundlichen Volksbeglücker den Kanton früher oder später an die Wand fahren. Der Regierungsrat muss dem Bürger endlich klar aufzeigen, welche Aufgaben der Kanton zu erfüllen hat und was dafür zu bezahlen ist. Es bringt doch nichts, unzu­sammenhängende Sparvorschläge zu präsentieren, die vom Bürger immer wieder an der Urne zerzaust werden. Seien wir auf der Hut, und bekämpfen wir weitere Zentralisierungen, Bürokratisierungen und die riesige Maschinerie der staatlichen Kontrolle und Umverteilung. Garantierte Lohnerhöhungen, finanziert durch temporäre Steuererhöhungen, fördern kaum die Produktivität des kantonalen Staatsapparats und schon gar nicht das Prinzip der administrativen Nachhaltigkeit.