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Zunahme der Steuereinnahmen trotz Steuersenkungen

16.08.2010 von Rosmarie Widmer Gysel

Trotz der steuerlichen Entlastungen während der letzten zehn Jahren sind die Steuereinnahmen des Kantons gestiegen. Dies ging aus der heutigen Präsentation der Steuerstatistik juristischer Personen 2008 hervor.

Seit 2001 wurde das kantonale Steuergesetz mehrmals geändert um die Steuerzahlerinnen und -zahler zu entlasten. In den Jahren, in denen keine Steuergesetzrevision erfolgte, wurde der Steuerfuss gesenkt. Damit wurden jedes Jahr steuerliche Entlastungen vorgenommen (vgl. Tabelle im Anhang). Allein bei den Kantonssteuern summieren sich die Entlastungen auf über 75 Mio. Franken pro Jahr. Sie entsprechen damit rund 25 Prozent des Steueraufkommens im Jahr 2009. Im gleichen Ausmass, d. h. ebenfalls um rund 75 Mio. Franken sind im gleichen Zeitraum die kantonalen Steuereinnahmen unter Einschluss des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer gestiegen. Darin sind auch die Mehreinnahmen durch den Steuerfussabtausch mit den Gemeinden von rund 12 Mio. Franken enthalten. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) erfolgte eine Finanzierungsentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden. Die Gemeinden wurden dabei von Finanzierungen im Umfang von rund 16 Mio. Franken pro Jahr entlastet. Sie traten dem Kanton dafür 6 Steuerprozente oder ca. 12 Mio. Franken ab.

Juristische Personen bezahlen rund jeden 6. Steuerfranken

43,7 Prozent der kantonalen Einnahmen sind Steuererträge. Die Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen machen 39,74 Mio. Franken oder 15,5 Prozent davon aus. Obwohl per 1. Januar 2008 der Gewinnsteuersatz auf 5 Prozent halbiert worden ist, liegen die Steuereinnahmen von Unternehmen auf dem Niveau des Jahres 2005. Das Ziel, bereits im Jahr 2009 die Steuerausfälle als Folge der Halbierung des Gewinnsteuersatzes durch Mehreinnahmen (Funktions- und Gewinnverlagerungen sowie Wegfall von Steuererleichterungen, Mehreinnahmen beim Kantonsanteil der direkten Bundessteuer) kompensieren zu können, wurde indessen noch nicht erreicht. Das ist zum Teil auf den wirtschaftlichen Einbruch zurückzuführen. Es kann aber festgestellt werden, dass der steuerbare Gewinn seit 2007 im Vergleich zur Zahl der juristischen Personen überdurchschnittlich ansteigt. Dazu haben auch neue, bedeutende Firmenzuzüge beigetragen.

2008 waren im Kanton 3`385 juristische Personen ansässig, die zusammen einen steuerbaren Gewinn von 697 Mio. Franken verzeichneten. Davon hatten sie 34,8 Mio. Franken Gewinnsteuern zu entrichten. 83 Prozent des Gewinnes entfielen dabei auf nur 67 Unternehmen, die rund 28,5 Mio. Franken Gewinnsteuern bezahlten. Es sind somit verhältnismässig wenige Unternehmen, die den überwiegenden Teil der Gewinnsteuereinnahmen entrichten. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei der Kapitalsteuer. 118 Unternehmen verfügen über ein steuerbares Kapital von mehr als 10 Mio. Franken beziehungsweise insgesamt 26,1 Mrd. Franken. Sie bringen rund 61 Prozent der Kapitalsteuer auf. Gesamthaft betrugen die Steuerleistungen an Kanton und Gemeinden 72,85 Mio. Franken.

Steuerpflichtige mit Einkommen unter 100`000 Franken zahlen 70 Prozent aller Steuern der natürlichen Personen

Die Personal-, Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen machten mit 190,1 Mio. Franken 2009 den weitaus grössten Teil der kantonalen Steuereinnahmen aus. Anders als bei den juristischen Personen fällt auf, dass leicht über 90 Prozent der Steuerpflichtigen ein steuerbares Einkommen von weniger als 100`000 Franken pro Jahr versteuern und über 70 Prozent zum Steueraufkommen der natürlichen Personen beitragen. Nur 9,5 Prozent der Steuerpflichtigen weisen ein steuerbares Einkommen über 100`000 Franken auf. Sie erbringen 29,7 Prozent der kantonalen Steuern. Mit dieser Einkommensverteilung liegt Schaffhausen unter dem schweizerischen Mittel. Die Steuerkraft, gemessen am Ertrag der direkten Bundessteuer, beträgt lediglich 769 Franken pro Einwohner. Die so gemessene Steuerkraft ist im Kanton Zürich doppelt so gross. Es erstaunt auf diesem Hintergrund nicht, dass trotz der vorgenommenen Steuersenkungen das Ziel der Annäherung der Steuerbelastung an den Kanton Zürich noch nicht erreicht ist.

Bei der Vermögenssteuer sticht hervor, dass - im schweizerischen Vergleich - weniger Personen im Kanton wohnen, die über ein steuerbares Vermögen von über 1 Mio. Franken verfügen. Es müssten 172 Personen mit einem steuerbaren Vermögen über 1 Mio. Franken zuziehen, um den Landesdurchschnitt zu erreichen, oder knapp 1`300 Personen, um auf das Zürcher Niveau zu kommen. Neben Anderem kann die hohe Vermögenssteuerbelastung im Kanton ein Grund für die verhältnismässige tiefe Anzahl Vermögender sein. Bei einem steuerbaren Vermögen von einer Million Franken ist die Vermögenssteuer mit 5'200 Franken doppelt so hoch als im Kanton Zürich.

Aktuelle Herausforderungen

Ziel des Regierungsrates auch in der laufenden Legislaturperiode ist die Weiterführung der Steuersenkungsstrategie für natürliche Personen sowie die Positionierung des Kantons als einer der schweizweit fünf attraktivsten Kantone bei der Besteuerung juristischer Personen.

Zwischen 2004 und 2008 haben die Steuern der Verwaltungsgesellschaften von 18,8 auf 39,8 Prozent des Steuerertrags der juristischen Personen zugenommen. Dies hängt unter anderem mit der privilegierten Besteuerung von Verwaltungs-, Holding- und gemischten Gesellschaften auf kantonaler Ebene zusammen. Die privilegierte Besteuerung dieser Gesellschaften steht unter internationalem Druck, namentlich durch die EU. Dem soll mit der Unternehmenssteuerreform III des Bundes Rechnung getragen werden. Der internationale und der nationale Steuerwettbewerb führen dazu, dass der Kanton seine jetzt noch gute Position bei der Besteuerung der juristischen Personen einbüssen könnte, was mit gezielten Verbesserungen der Rahmenbedingungen vermieden werden soll.

Bei den natürlichen Personen sollen die steuerlichen Entlastungen ebenfalls gezielt weiter geführt werden. Dies setzt indessen voraus, dass die kantonale Wirtschafts- und damit die Steuerkraft steigen. Die Entlastungsmöglichkeiten werden damit auch weiterhin stark beeinflusst werden von der Entwicklung der hier ansässigen und dem Zuzug neuer Unternehmen und der damit verbundenen Schaffung neuer Arbeitsplätze.