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Vernehmlassungsergebnisse zu Polizeigesetzrevision
23.01.2018 von Rosmarie Widmer Gysel
Der Regierungsrat hat vom Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum neuen Polizeigesetz Kenntnis genommen. Insgesamt sind 25 Stellungnahmen von Gemeinden, Parteien und weiteren interessierten Kreisen eingegangen.
Die Stossrichtung des neuen Polizeigesetzes stiess in der Vernehmlassung auf positives Echo. Allseits begrüsst wird die Schaffung von formell gesetzlichen Grundlagen zum polizeilichen Handeln, wenngleich zu einzelnen Artikeln auch kritische Bemerkungen vorgebracht worden sind. So wird Klärungs- und Änderungsbedarf insbesondere bei der Bestimmung zur Observation und zur Überwachung mit technischen Geräten vorgebracht. Gut aufgenommen wurden die neuen Bestimmungen zum Gewaltschutz und zur Gefahrenabwehr durch die Privaten. Im Bereich des Datenschutzes wird positiv beurteilt, dass Gesetzesbestimmungen geschaffen werden, aber auch auf die Ausschöpfung des zulässigen Rahmens hingewiesen. Im Bereich der Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und den Gemeinden findet die detailliertere und klarere Regelung an sich Zustimmung. Die Städte und mehrere politische Parteien kritisieren aber die Beschränkung der vertraglichen Übertragung von Aufgaben und ihrer Einflussrechte auf die Schaffhauser Polizei. Demgegenüber weisen gerade die kleineren Gemeinden auf die Schwierigkeiten der selbständigen Aufgabenerfüllung bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs hin. Auf breite Kritik stiess die neu vorgeschlagene Finanzierungsregelung für Gemeindebeiträge. Dieser Punkt wird im parallel laufenden Projekt Finanzierungsentflechtung weiterbehandelt. Dies hat den Vorteil, dass die künftige Finanzierung einer ganzheitlichen Lösung zugeführt werden kann.
Ab dem zweiten Quartal soll mit den Gemeindevertretern das Gespräch zur Aufgabenteilung und zur Zusammenarbeit gesucht werden. Die überarbeitete Vorlage soll spätestens Ende 2018 dem Kantonsrat zur Beratung überwiesen werden.
Der Vernehmlassungsbericht ist unter www.sh.ch/Finanzdepartement.32.0.html einsehbar.