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Schaffhauser Regierung für ein «JA» zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Abstimmungsempfehlung Volksabstimmung über das neue Nachrichtendienstgesetz

30.08.2016 von Rosmarie Widmer Gysel

 

Der Schaffhauser Regierungsrat unterstützt das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG), über das am 25. September 2016 abgestimmt wird. Terrorismus, gewalttätiger Extremismus, verbotener Nachrichtendienst und Cyberattacken auf heikle Infrastrukturen bedrohen auch die Schweiz. Um die Sicherheit des Landes zu stärken, muss die Kontrolle durch den Nachrichtendienst des Bundes an den technischen Fortschritt und die veränderte Bedrohungslage angepasst werden.

 

Die Schweiz verfügt angesichts der gewandelten Bedrohungen über keine zeitgemässe Gesetzesgrundlage mehr, um die notwendigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen. Informationen dürfen nur an öffentlichen Orten gesammelt werden. Selbst bei schwerwiegenden Bedrohungen der Sicherheit ist das Eindringen in Computer und die Überwachung der Telekommunikation untersagt. Zur Gefahrenabwehr sind der Bund und die Kantone aber auf möglichst frühzeitige und umfassende Informationen angewiesen.

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz erhält der Nachrichtendienst des Bundes zusätzliche Mittel. Er kann Bedrohungen früher erkennen und davor warnen. Im Gegenzug werden ihm detailliertere gesetzliche Schranken und strenge Kontrollen auferlegt. Die neuen Massnahmen dürfen nur bei schwerwiegenden Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit (gewalttätiger Extremismus, Terrorismus, Wirtschaftsspionage, Cyberangriffen, Proliferation von Massenvernichtungswaffen) angewendet werden und setzen – soweit sie genehmigungspflichtig sind – eine Bewilligung durch mehrere Instanzen voraus. Das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Wahrung der individuellen Freiheit ist gewährleistet.

Zu unserer aller Sicherheit empfiehlt der Regierungsrat Ihnen, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, ihn in seiner Haltung zu unterstützen und JA zum neuen Nachrichtendienstgesetz zu sagen.