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Für unsere Schule: Ein neues Schulgesetz

Abstimmungen 08.02.2009: Bildungsgesetz und neues Schulgesetz

16.01.2009 von Rosmarie Widmer Gysel

Erinnern Sie sich noch daran, als Ronald Reagan zum 40. Präsident der USA gewählt wurde? Oder als das erste Space Shuttle ins All startete und der Schwarzspecht in Deutschland zum Vogel des Jahres gekürt wurde? Ja, lang ist's her! In dieser Zeit entstand auch das heute noch geltende Schulgesetz. Inzwischen wurde Barack Obama zum 44. und ersten schwarzen Präsidenten der USA gewählt, ein Space Shuttle-Flug ist beinahe etwas Alltägliches und statt dem Schwarzspecht sind heute eher Raben in aller Munde. Was damit gesagt werden will? Die Zeiten haben sich geändert, und mit ihnen auch die Ansprüche der Gesellschaft, der Familien und der Wirtschaft. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Schule sind nicht mehr vergleichbar mit denjenigen vor rund 30 Jahren.

Das neue Schulgesetz bringt in erster Linie pädagogische Neuerungen, nämlich:
- flächendeckende integrative Schulformen
- Schulleitungen
- Tagesstrukturen.
Dass es daneben - wie bereits im heutigen Schulgesetz - auch organisatorische Inhalte braucht, damit Bildung funktionieren kann, ist klar.

Schulnahe Tagesstrukturen erleichtern berufstätigen Eltern die Gestaltung ihres Tagesablaufs und ermöglichen allen Kindern eine sinnvolle Nutzung der unterrichtsfreien Zeit. Ob es in einer Gemeinde Bedarf für Tagesstrukturangebote gibt, klärt sie selber alle drei Jahre ab. Der Kanton beteiligt sich zu 50% an den Besoldungskosten der Tagesstrukturangebote, und sorgt somit für gute Rahmenbedingungen.

Die Integrative Schulform ist in den meisten Gemeinden bereits heute als Schulversuch umgesetzt; mit dem neuen Schulgesetz verfügt dann jede Schule über ein sonderpädagogisches Grundangebot, einerseits für Kinder mit Förderbedarf, aber auch für solche mit einer besonderen Begabung.

Dass Schulen Schulleitungen, also professionelle Leitungen mit klaren Kompetenzen auch für die Personalführung brauchen, ist allseits unbestritten, selbst bei den Gegnern des neuen Schulgesetzes. Ebenso klar ist, dass Schulleitungen etwas kosten. Mit dem neuen Schulgesetz wird sich der Kanton an den Kosten für Schulleitungen beteiligen, was bisher nicht möglich war. Geleitete Schulen verursachen auf Seiten des Kantons ca. 2 Millionen und auf Seiten der Gemeinden ca. 2,4 Millionen Franken jährliche Mehrkosten. Diese insgesamt 4,4 Millionen Franken entsprechen ca. 6% der Gesamtsumme der Lehrpersonenbesoldungen. Die Gemeinden bezahlen aber bereits heute für Schulleitungs- und Vorsteherfunktionen rund 1 Million Franken; somit betragen die jährlich wiederkehrenden Mehrkosten für Schulleitungen bei den Gemeinden effektiv ca. 1,4 Millionen Franken. Aber: Ohne neues Schulgesetz werden die Gemeinden jährlich gut 2 Millionen Franken mehr aufwenden müssen, da nach dem heutigen Finanzierungssystem der Subventionsbeitrag des Kantons an die Lehrerbesoldungen um 6 bis 7% reduziert werden muss (sog. Bildungskostenbalance) - ohne dass damit Schulleitungen finanziert wären.

Es ist eine Binsenwahrheit, dass beim anstehenden Rückgang der Schülerzahlen - im Kanton Schaffhausen gegen 20% bis im Jahr 2015 - nicht mehr gleich viele Klassen und Schulen existieren können wie heute. Das hat aber weder etwas mit dem neuen Schulgesetz noch mit den Schulverbänden zu tun. Ohne geregelte Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden werden kleine Gemeinden daher in Zukunft vermehrt Mühe haben, ein umfassendes Bildungsangebot in genügender Qualität anbieten und finanzieren zu können. Mit dem neuen Gesetz wird die Autonomie der Verbandsgemeinden gestärkt, heute bestimmt der Kanton über Klassenführungen und Schulstandorte - inskünftig sind es die Organe des Schulverbandes. Dabei ist es nicht so, dass eine kleine Gemeinde in einem Schulverband nichts mehr zu sagen hätte, denn die Art und Weise der Zusammenarbeit der Verbandsgemeinden wird in einer Verbandsordnung festgehalten. Und diese bedarf der Zustimmung aller beteiligten Gemeinden. Zudem werden alle Verbandsgemeinden im Schulrat und in der Delegiertenversammlung vertreten sein und dort Einfluss nehmen können. Demgegenüber bleibt einer Gemeinde, die heute ihre Schule wegen zu tiefer Kinderzahlen aufgeben muss, nichts anderes übrig, als ihre Schüler in ein Nachbardorf zu schicken und für diese Dienstleistung zu bezahlen - ein Mitspracherecht ist nicht oder nur eingeschränkt gewährleistet.

Mit dem neuen Schulgesetz wird weiter eine ständige Bildungskommission des Kantonsrates eingesetzt. Zudem werden die Eltern stärker in Pflicht genommen als bisher, andererseits wird Elternorganisationen aber auch eine verstärkte Mitsprache eingeräumt.

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, legen Sie aus den aufgeführten Gründen zusammen mit uns am 8. Februar 2009 im Interesse des Bildungsstandortes Schaffhausen und insbesondere seiner Schülerinnen und Schüler ein überzeugtes Ja zum Bildungsgesetz und zum neuen Schulgesetz in die Urne. So wird der Kanton Schaffhausen auch in Zukunft bei den PISA-Studien einen Spitzenplatz einnehmen!