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Ersatzwahl für die Aufsichtskommission des BBZ: Klarstellung

20.03.2009 von Rosmarie Widmer Gysel

Der Gewerkschaftsbund des Kantons Schaffhausen kritisiert in einer Medienmitteilung vom 18. März 2009 die Absicht, dem Regierungsrat für die Ersatzwahl in die Aufsichtskommission des Berufsbildungszentrums BBZ nicht die von ihr vorgeschlagene Gewerkschaftsvertreterin, sondern einen Vertreter des neuen Berufs Betriebsunterhalt vorzuschlagen. Dies bedarf einer Klarstellung:

- Die Aufgaben von Berufsbildungsrat und Aufsichtskommmissionen sind im kantonalen Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz vom 8. Mai 2006 und der dazu gehörenden Verordnung geregelt.
- Der Berufsbildungsrat ist unter anderem für die Beratung des Erziehungsdepartementes in allen strategischen Fragen der Berufsbildung zuständig. In diesem Gremium sollen die politischen Interessenvertretungen Einsitz nehmen können. Der Gewerkschaftsbund ist denn auch darin mit einer kompetenten Exponentin vertreten und kann dort seine Anliegen geltend machen.
- Die Aufsichtskommissionen üben demgegenüber die unmittelbaren Aufsichtsfunktionen über die Schulen aus und sind zudem Bindeglied zwischen der Berufsfachschule und der Arbeitswelt. Ihr Pflichtenheft umfasst nicht politisch-strategische Aufgabenstellungen, sondern steht im direkten Zusammenhang mit der Schulführung und den zu unterrichtenden Berufsfeldern. Es ist wichtig, dass deren Mitglieder über einen unmittelbaren Bezug zu den in der Schule angebotenen Ausbildungsgängen verfügen und die Anliegen von Lehrpersonen und Auszubildenden kennen. Die vom Gewerkschaftsbund vorgeschlagene Person verfügt nicht über das für die Erfüllung dieser konkreten Aufgaben notwendige Profil.

Aufgrund dieser Ausgangslage erscheint die angestrebte Ersatzwahl durch eine Fachperson, welche die am BBZ neu angebotene Grundbildung Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ vertritt, nahe liegend und sachlich gerechtfertigt. Dieser Beruf lässt sich in keinen der bereits bestehenden Berufsbereiche eingliedern.

Die Interessen von Schule und Auszubildenden sollen bei dieser Ersatzwahl Vorrang haben gegenüber einseitig begründeten Ansprüchen politischer Interessenvertretungen. Aus diesem Grund empfiehlt das Erziehungsdepartement dem Berufsbildungsrat, dem Regierungsrat als Ersatz für den altershalber zurücktretenden Ruedi Dubach eine ausgewiesene Fachperson dieses neuen Berufes mit interkantonaler Vernetzung vorzuschlagen.

Schaffhausen, 20. März 2009
Erziehungsdepartement des Kantons Schaffhausen