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Budget 2018 und mittelfristige Finanzplanung bis 2021 ausgeglichen

19.09.2017 von Rosmarie Widmer Gysel

Über die gesamte Budget- und Finanzplanperiode 2018 – 2021 kann mit einem positiven, kumulativen Ergebnis von 6.7 Mio. Franken eine ausgeglichene Erfolgsrechnung erzielt werden. Die Vorgaben des neuen Finanzhaushaltsgesetzes betreffend Haushaltgleichgewicht und Schuldenbegrenzung sind über den gesamten Planungszeitraum 2018 – 2021 erfüllt. Dies ist insbesondere den Entlastungsmassnahmen aus ESH3 und EP2014 zu verdanken.

Das vorliegende Budget 2018 und der Finanzplan 2018 – 2021 wurden erstmals nach dem Harmonisierten Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt. Durch den neuen Kontenrahmen ist die Vergleichbarkeit zu den Vorjahren grösstenteils nicht möglich.

Das Budget 2018 weist ein positives Gesamtergebnis von 1.4 Mio. Franken aus. Dies setzt sich aus dem operativen Ergebnis in Höhe von -0.8 Mio. Franken und dem ausserordentlichen Ergebnis von +2.2 Mio. Franken zusammen.

Aufwandseitig bildet der Transferaufwand mit 353.7 Mio. Franken mehr als die Hälfte (50.6 %) des Gesamtaufwands. Beim Transferaufwand handelt es sich zum grössten Teil um gesetzlich gebundene Beiträge an öffentliche Gemeinwesen und Dritte. Für den Personalaufwand wird mit 179.4 Mio. Franken rund ein Viertel (25.7 %) des Gesamtaufwandes benötigt. Rund 2.4 Mio. (zusätzliche 27.5 Pensen) davon entfallen auf die Zusammenlegung der Unterhaltsdienste im neuen Kompetenzzentrum Tiefbau. Die Finanzierung erfolgt über den Leistungsauftrag mit der Stadt Schaffhausen. Im Personalaufwand sind Mittel für Lohnmassnahmen von 0.7 Mio. Franken oder 0.5 % der bisherigen Lohnsumme enthalten. Damit steht unter Einbezug der Mutationsgewinne insgesamt 1 % der Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungsmassnahmen zur Verfügung. Der Sachaufwand beläuft sich auf 65.8 Mio. Franken oder 9.4 % des Gesamtaufwands.

Ertragsseitig bilden der Fiskalertrag mit 331.3 Mio. Franken (47.4 %) und der Transferertrag mit 166.1 Mio. Franken (23.8 %) die mit Abstand grössten Positionen. Der budgetierte Steuerertrag der natürlichen Personen liegt gegenüber 2017 um 2.6 % höher. Bei den juristischen Personen wird davon ausgegangen, dass die Steuererträge in den Jahren 2018 und 2019 auf einem relativ hohen Niveau verbleiben. Im Transferertrag ist der Anteil an der direkten Bundessteuer mit 54 Mio. Franken die grösste Einzelposition. Der darin ebenfalls enthaltene Finanzausgleich beträgt 17.7 Mio. Franken.

Obwohl das Verwaltungsvermögen grundsätzlich nicht neu bewertet wird, führt die einheitliche Bewertung der Beteiligungen zu Nominalwerten voraussichtlich zu einer Aufwertungsreserve von rund 19 Mio. Franken. Die Auflösung dieser Aufwertungsreserve innert 10 Jahren generiert einen ausserordentlichen Ertrag von rund 1.9 Mio. Franken pro Jahr. Das ausserordentliche Ergebnis fällt dadurch mit 2.2 Mio. Franken positiv aus und führt zu einem Gesamtergebnis von 1.4 Mio. Franken Ertragsüberschuss.

Unter den Investitionen sind 2018 die Fertigstellung der Trainings- und Schiessanlage Solenberg sowie die Schlussarbeiten im Zusammenhang mit dem Kompetenzzentrum Tiefbau Schaffhausen verbucht. Insgesamt sind Nettoinvestitionen in der Höhe von 33.9 Mio. Franken geplant.

Ausblick

Die Entwicklung der Erfolgsrechnung, der Nettoinvestitionen sowie der Kennzahlen weisen einige Risikofaktoren auf. So werden von 2018 bis 2021 in den drei grössten Bereichen "Bildung" (+5.8 Mio. Franken), "Gesundheit" (+4.8 Mio. Franken) und "Soziale Sicherheit" (+4.1 Mio. Franken) Aufwandzunahmen von total 14.7 Mio. Franken erwartet. Dazu kommen die dringend benötigten Mittel für die einmalige strukturelle Lohnanpassung von 3 % im Umfang von rund 5.7 Mio. Franken. Gesamthaft ist damit eine Aufwandzunahme von rund 20 Mio. Franken für die drei grössten Ausgabenbereiche zu erwarten. Demgegenüber nimmt der Fiskalertrag im Zeitraum 2018 – 2021 lediglich um rund 10 Mio. Franken zu. Die Differenz von 10 Mio. Franken kann durch eine gleichzeitige Zunahme des Transferertrages (u.a. Anteil an der direkten Bundessteuer sowie Mitfinanzierung Transferaufwand durch Dritte) zwar einstweilen nahezu aufgefangen werden. Dennoch muss im weiteren Verlauf darauf geachtet werden, dass sich diese Schere nicht weiter öffnet.

In den Jahren 2018 – 2024 sind mit dem Neubau des kantonalen Sicherheitszentrums, der Auslagerung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes, der Umnutzung des ehemaligen Pflegezentrums sowie den Agglomerationsprogrammen (Strassen sowie öffentlicher Verkehr) mehrere grössere Investitionen geplant. Nebst den üblichen Instandhaltungs- und Erneuerungsinvestitionen führt dies zu überdurchschnittlichen Nettoinvestitionen zwischen 33.8 Mio. Franken und 48.4 Mio. Franken über den gesamten Planungszeitraum. Dies hat einerseits Auswirkungen auf die Selbstfinanzierungs-Kennzahlen und andererseits auf die Zunahme der Verschuldung ab 2020.

Obwohl der Kennzahlen-Vergleich mit den Richtwerten grösstenteils noch als gut beurteilt werden kann, muss die Verbesserung des Selbstfinanzierungsgrades unbedingt angestrebt werden. Mit der Einführung von HRM2 wird einerseits die Aktivierungsgrenze von 1 Mio. Franken auf neu 200'000 Franken gesenkt und andererseits wird der Abschreibungsbeginn auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Investitionsobjekts festgelegt. Dies führt in den ersten Jahren zu steigenden Abschreibungen und somit zu einer tendenziellen Verbesserung der Selbstfinanzierung, selbstverständlich nur unter der Voraussetzung, dass sich das Gesamtergebnis dadurch nicht verschlechtert.

Das operative Ergebnis fällt über die gesamte Budget- und Finanzplanperiode negativ aus. Kumulativ resultiert ein Minus von 16.5 Mio. Franken. Während sich im Jahr 2020 noch der Einmaleffekt aus den eingestellten Mitteln für die einmalige strukturelle Lohnanpassung auswirkt, wird sich das operative Ergebnis 2021 in Höhe von -5.7 Mio. Franken ab 2022 ohne Massnahmen vermutlich fortsetzen. Damit wird verdeutlicht, dass die anstehenden Entlastungen im Bildungsbereich spätestens ab 2021 dringend benötigt werden, da ansonsten entsprechende Entlastungsmassnahmen gefordert sein werden, um das operative Ergebnis inskünftig mindestens ausgeglichen halten zu können.

Finanzstrategie

Der Regierungsrat hat der finanziellen Situation entsprechend am 5. September 2017 seine Finanzstrategie verabschiedet. Eine solche soll inskünftig alle vier Jahre zu Beginn der neuen Legislatur erstellt und dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet werden. Die Finanzstrategie definiert die langfristigen strategischen Finanzziele des Regierungsrates und die numerischen Vorgaben sowie Kennzahlen und Richtwerte, an denen der Regierungsrat seine Politik fortan misst. Mit Ausnahme der Kennzahlen im Bereich Selbstfinanzierung können die Ergebnisse gegenüber den Richtwerten sehr positiv beurteilt werden. Ebenso sind 2018 alle verbindlichen Vorgaben eingehalten. Der Vorgabenvergleich wird inskünftig Bestandteil von Budget und Finanzplan sowie der Jahresrechnung sein.

Fazit

Der Regierungsrat ist überzeugt, mit diesen neuen Instrumenten den kantonalen Finanzhaushalt inskünftig im Gleichgewicht halten zu können. Zwar werden weiterhin und fortlaufend Anstrengungen zur Begrenzung des Aufwandes und angemessene Ertragssteigerungen nötig sein. Mit der neuen Rechnungslegung nach HRM2 und den Vorgaben der Finanzstrategie werden jedoch Entwicklungen in die falsche Richtung frühzeitig erkannt und vor allem transparent gemacht. Beides wird benötigt, um den kantonalen Finanzhaushalt inskünftig im Gleichgewicht halten und dadurch grössere, einschneidende Entlastungspakete vermeiden zu können.


Zusätzliche Informationen

Medienmitteilung Regierungsrat