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Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates: Nein zur Volksinitiative «Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre»

25.04.2017 von Rosmarie Widmer Gysel

Am 21. Mai 2017 findet die kantonale Abstimmung über die Volksinitiative «Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre» statt. Die Initiative verlangt die volle Besteuerung von Dividenden und anderen Beteiligungserträgen anstelle der heutigen Halbsatzbesteuerung. Der Regierungsrat empfiehlt dringend, die Initiative abzulehnen. Sie trifft vor allem die KMU- und Gewerbebetriebe und ist höchst wirtschafts- und standortfeindlich. Der Bund und alle Kantone besteuern Beteiligungserträge heute zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung reduziert. Die Annahme der Initiative würde den Standort Schaffhausen nachhaltig schwächen.

Als Erträge ausgeschüttete Gewinne eines Unternehmens werden zweimal besteuert: zunächst als Unternehmensgewinn beim Unternehmen selbst und danach noch einmal bei der Gewinnausschüttung als Einkommen bei den Inhabern des Unternehmens. Diese sogenannte wirtschaftliche Doppelbelastung bewirkt eine erhebliche steuerliche Belastung der Unternehmensinhaber. Anderseits wird es den Unternehmen erschwert, nicht benötigte Gewinne auszuschütten, was betriebs- und volkswirtschaftlich schädlich ist und neue Investitionen verhindert.

Um diese wirtschaftliche Doppelbelastung – die zweifache Besteuerung des gleichen Steuersubstrates – zu mildern, sieht das kantonale Steuerrecht seit 2004 die Halbsatzbesteuerung von Beteiligungserträgen vor. Dividenden und andere Beteiligungserträge werden zum halben Satz des Gesamteinkommens versteuert, wenn der Empfänger zu mindestens 10 Prozent am Unternehmen beteiligt ist. Betroffen von dieser Massnahme sind vor allem inhabergeführte KMU- und Gewerbetriebe, also der Rückgrat unserer Wirtschaft.

Die Halbsatzbesteuerung ab einer Mindestbeteiligungsquote von 10 Prozent steht – entgegen der Darstellung der Initianten – im Einklang mit dem Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes. Der Bund und alle anderen Kantone kennen ebenfalls eine solche Regelung zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Würde die Initiative angenommen, wäre der Kanton Schaffhausen der einzige Kanton, welcher die Doppelbesteuerung nicht mildert. Er würde dadurch als Wohnort für Unternehmensinhaber unattraktiv, was zu erheblichen Steuerausfällen führen würde. Längerfristig müsste mit geringeren Investitionen, Firmenverkäufen und -wegzügen sowie damit einhergehend mit Arbeitsplatzverlusten gerechnet werden. Mehreinnahmen wären bei einer Annahme der Initiative bestenfalls nur kurzfristig zu erwarten. Die Annahme der Initiative schwächt den Standort Schaffhausen nachhaltig.

Im Übrigen trifft die Initiative nicht, wie ihr Titel vorgibt, speziell die reichen Grossaktionäre. Typischerweise handelt es sich bei diesen Personen um Allein- oder Mitinhaber eines KMU-Betriebs, die den grossen Teil ihres privaten Vermögens in ihr Unternehmen gesteckt haben. Die Initiative belastet mit anderen Worten vor allem die Handwerksbetriebe wie Baugeschäfte oder Schreinereien und Dienstleister wie Bäckereien, Drogerien, Coiffeure usw.

Für einen weiterhin attraktiven Wirtschaftsstandort empfiehlt der Regierungsrat Ihnen, sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, zusammen mit einer weit überwiegenden Mehrheit des Kantonsrates die Volksinitiative «Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre» dringend abzulehnen.