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Bund soll für Steuerausfälle zahlen

Schaffhauser Nachrichten, 29.01.2015 von Claudia Härdi

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Die Schaffhauser Regierung stimmt der Unternehmenssteuerreform-Vorlage des Bundes im Grundsatz zu – doch sie stellt auch Forderungen.

Bund soll für Steuerausfälle zahlen

Die Schaffhauser Kantonsregierung befürwortet die Stossrichtung der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III (USR III), die derzeit in der Vernehmlassung ist, wie sie mitteilte. Sie schliesst sich damit der Meinung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren an. Die Abschaffung der besonderen Besteuerungsformen für Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften ist bei der Regierung unumstritten. Es sei unvermeidbar, schreibt die Regierung, die jedoch in ihrer Vernehmlassung zuhanden des Bundes die Meinung vertritt, dass die Vorlage noch nicht in allen Punkten ausgereift sei. Insbesondere zur innenpolitischen Akzeptanz der Vorlage äussert sie Bedenken. Finanzdirektorin Rosmarie Widmer Gysel spricht in diesem Zusammenhang von Kompromissen, die eingegangen werden müssten, um der Vorlage zum Durchbruch zu verhelfen. Das sei sehr wichtig, sagte sie. Längerfristig soll die Rechts- und Planungssicherheit des Unternehmens- und Steuerstandortes Schweiz wiederhergestellt werden.

Schaffhausen besonders betroffen

Die Schaffhauser Regierung hat in ihrer Vernehmlassung auch Forderungen gestellt. Sie verlangt, dass der Bund den Grossteil der finanzpolitischen Folgen trägt. Denn um die Abwanderung von Unternehmen zu verhindern, muss der Kanton im Zuge der Reform eine allfällige Senkung der Unternehmensgewinnsteuern in Betracht ziehen. Dadurch würden Steuerausfälle resultieren. Schaffhausen ist im Vergleich zu anderen Kantonen durch den hohen Anteil der Statusgesellschaften überdurchschnittlich von den finanzpolitischen Folgen der geplanten Reform betroffen. 175 Holdinggesellschaften und 192 Verwaltungsgesellschaften mit rund 3000 Arbeitsplätzen wären von der vorgesehenen Abschaffung des heutigen Steuerstatus in Schaffhausen tangiert. Dabei handelt es sich sowohl um ansässige als auch angesiedelte internationale Unternehmen. Der Bundesrat will aus diesem Grund die Kantone mit Ausgleichsmassnahmen unterstützen.

Höheren Kantonsanteil gefordert

Die Bundesvorlage sieht dafür eine Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von heute 17 auf 20,5 Prozent vor. Das geht der Schaffhauser Regierung zu wenig weit: Sie fordert eine Erhöhung des Kantonsanteils auf mindestens 21,2 Prozent, wie sie gestern mitteilte. «Mit der vom Kanton geforderten Erhöhung des Prozentsatzes auf 21,2 Prozent könnte man leben», sagte Widmer Gysel. Anlass zur Reform gab die internationale Kritik an den bestehenden Sonderregeln der Kantone für Holdings und andere Spezialgesellschaften. Diese können im Ausland erwirtschaftete Gewinne zu tieferen Sätzen versteuern als Gewinne, die sie im Inland erwirtschafteten. Gewinne von Firmen sollen neu dort versteuert werden, wo sie erzielt werden. Die Vorlage beinhaltet auch andere steuerpolitische Massnahmen, wie etwa die Einführung einer Lizenzbox zur steuerlichen Privilegierung von Lizenzerträgen.