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«Tax Freedom Days» für die Einkommensteuer von Bund, Kanton und Gemeinde

02.07.2013 von Rosmarie Widmer Gysel

Eine Darstellung der Steuerbelastung in Anzahl Tagen: «Tax Freedom Days» für die Einkommensteuer von Bund, Kanton und Gemeinde

Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht erstmals den Kalender der «Tax Freedom Days» der Steuerpflichtigen aller Schweizer Gemeinden für die Einkommensteuer (Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer). Der «Tax Freedom Day» ist eine bildhafte Darstellung «des ersten Tages im Jahr, ab dem die Steuerpflichtigen nicht mehr zur Entrichtung der Steuern Geld verdienen».

Die Anzahl der durch die Steuern «abgedeckten» Tage wird für verschiedene Bruttoeinkommen berechnet. Bei den Steuerpflichtigen wird unterschieden zwischen:

 ledigen Steuerpflichtigen ohne unterhaltsberechtigte Kinder, mit unselbständiger Erwerbstätigkeit;

 verheirateten Steuerpflichtigen ohne unterhaltsberechtigte Kinder, von denen ein Ehegatte eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt;

 verheirateten Steuerpflichtigen mit 2 unterhaltsberechtigten Kindern, von denen ein Ehegatte einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht;

 Ehepaaren ohne unterhaltspflichtige Kinder, die eine Altersrente beziehen.

Errechnet wird der «Tax Freedom Day», indem das Total der Einkommenssteuern der natürlichen Personen (Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) durch 365 (Anzahl Kalendertage) geteilt wird. Die Einkommenssteuern werden auf der Grundlage der Steuerbelastungsstatistik 2011 der natürlichen Personen ermittelt

1. Diese Statistik unterstellt, dass die steuerpflichtige Person den Pauschalabzug für die Berufsauslagen von der Besteuerungsgrundlage abzieht und dass das Arbeitseinkommen oder die Rente die einzige Einkommensquelle des Haushaltes ist. So hat beispielsweise ein im Kantonshauptort wohnendes Ehepaar ohne Kinder, von dem ein Ehegatte eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt und ein Bruttoeinkommen von 100'000 Franken pro Jahr erzielt, seine Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in Zug nach 15 Tagen, in Schwyz nach 25 Tagen, in Appenzell nach 31 Tagen, in Genf und Stans nach 32 Tagen, aber in Lausanne und Delémont erst nach 49 und in Neuenburg sogar erst nach 53 Tagen «abgearbeitet». Mit Zählbeginn ab 1. Januar 2011 werden diese Werte in einen Kalender eingetragen 

Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht erstmals den Kalender der «Tax Freedom Days» der Steuerpflichtigen aller Schweizer Gemeinden für die Einkommensteuer (Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer). Der «Tax Freedom Day» ist eine bildhafte Darstellung «des ersten Tages im Jahr, ab dem die Steuerpflichtigen nicht mehr zur Entrichtung der Steuern Geld verdienen».

Die Anzahl der durch die Steuern «abgedeckten» Tage wird für verschiedene Bruttoeinkommen berechnet. Bei den Steuerpflichtigen wird unterschieden zwischen:

 ledigen Steuerpflichtigen ohne unterhaltsberechtigte Kinder, mit unselbständiger Erwerbstätigkeit;

 verheirateten Steuerpflichtigen ohne unterhaltsberechtigte Kinder, von denen ein Ehegatte eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt;

 verheirateten Steuerpflichtigen mit 2 unterhaltsberechtigten Kindern, von denen ein Ehegatte einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht;

 Ehepaaren ohne unterhaltspflichtige Kinder, die eine Altersrente beziehen.

Errechnet wird der «Tax Freedom Day», indem das Total der Einkommenssteuern der natürlichen Personen (Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) durch 365 (Anzahl Kalendertage) geteilt wird. Die Einkommenssteuern werden auf der Grundlage der Steuerbelastungsstatistik 2011 der natürlichen Personen ermittelt

1. Diese Statistik unterstellt, dass die steuerpflichtige Person den Pauschalabzug für die Berufsauslagen von der Besteuerungsgrundlage abzieht und dass das Arbeitseinkommen oder die Rente die einzige Einkommensquelle des Haushaltes ist. 

und mit dem Namen des Kantonshauptortes und dem Kantonswappen versehen (siehe Beispiel zur Veranschaulichung auf der letzten Seite dieses Dokuments).

Der «Tax Freedom Day» weicht nicht nur von einem Kantonshauptort zum anderen beträchtlich ab, sondern weist auch unter den Gemeinden ein- und desselben Kantons Unterschiede auf. Im Kanton Schwyz zum Beispiel hat ein Ehepaar ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen von 100'000 Franken seine Steuern in Wollerau nach 16 Tagen, in Morschach aber erst nach 29 Tagen «bezahlt». In den hierbei publizierten Excel-Dateien können die Interessierten die «Tax Freedom Days» der einzelnen Gemeinden miteinander vergleichen.

Die berechnete Anzahl Tage berücksichtigt allerdings bloss den Kostenaspekt der Steuern für die Steuerpflichtigen. Er sagt nichts über die Dienstleistungen aus, die ihnen für ihr Geld geboten werden.

Unsere Berechnungsmethode unterscheidet sich grundlegend von derjenigen der Begründerin des «Tax Freedom Day»-Konzepts, der Prüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC): Letztere teilt nämlich das Verhältnis zwischen Bruttoinlandprodukt und Summe aller Einnahmen aus Steuern und Entgelten (inkl. Kausalabgaben, wie obligatorische Krankenversicherungsprämien und Sozialversicherungsabgaben) durch 365, und zwar unabhängig davon, ob diese Einnahmen aus der Steuerveranlagung von Haushalten oder Unternehmen, aus der Einkommens- oder Vermögensbesteuerung, aus den direkten oder indirekten Steuern (z.B. der MWST), aus der Besteuerung der niedrigen oder hohen Einkommen sowie aus der Besteuerung von Einzelpersonen oder Ehepaaren stammen.

 

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