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Ja zum Voranschlag 2015 - ja zu einem gesunden Kanton!

25.03.2015 von Rosmarie Widmer Gysel

Der Kanton Schaffhausen steckt in den roten Zahlen. Am 12. April 2015 stimmen die Schaffhauser Stimmberechtigten über den Staatsvoranschlag 2015 ab. Die Zustimmung zum Staatsvoranschlag 2015 ist ein erster notwendiger Schritt auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Staatshaushalt.

Bis ins Jahr 2009 haben sich die Finanzen des Kantons Schaffhausen erfreulich entwickelt. Der Kanton schrieb schwarze Zahlen, baute Schulden ab und Eigenkapital auf. Die Steuern konnten jährlich gesenkt werden, vorwiegend zugunsten natürlicher Personen, namentlich der Familien. 2010 rutschte der Kanton in die roten Zahlen. Einbrüche bei den Vermögenserträgen, Rückgänge der Steuereinnahmen bei der Bundessteuer, tiefere Erträge von der Axpo-Beteiligung und der Schweizerischen Nationalbank, Zahlungen in den nationalen Finanzausgleich und nicht zuletzt eine markante Zunahme der Ausgaben im Gesundheits- und Sozialbereich führten dazu, dass sich der Haushalt zusehends verschlechterte.

Im Frühjahr 2012 legte der Regierungsrat dem Kantonsrat zur Entlastung des Staatshaushaltes die Vorlage ESH3 vor. Trotz Umsetzung von Massnahmen mit einer Gesamtentlastung von wiederkehrend rund 20 Mio. Franken pro Jahr erreichte ESH3 das avisierte Ziel jedoch nicht vollständig. Die Rückgänge bei den Einnahmen liessen sich nicht beeinflussen. Zusammen mit Beschlüssen des Kantonsrats und Volksentscheiden wie der Annahme der Prämienverbilligungsinitiative führte dies erneut zu einem strukturellen Defizit in der Höhe von jährlich 40 Mio. Franken. Der Regierungsrat sah sich gezwungen, parallel zum Staatsvoranschlag 2015 ein neues Entlastungsprogramm auszuarbeiten (EP2014). Der Kantonsrat anerkannte die Dringlichkeit der Entlastung des Staatshaushaltes. Die Beratung der einzelnen Massnahmen dauert noch an.

Der Staatsvoranschlag 2015 ist ein breit diskutierter Kompromiss des Kantonsrates, der eine Erhöhung des Steuerfusses um 2 Prozentpunkte (4.8 Mio. Franken) und erste vom Regierungsrat beschlossene Entlastungsmassnahmen in der Höhe von 3.3 Mio. Franken vorsieht. Damit lässt sich zwar nicht vermeiden, dass auch im Jahr 2015 mit einem Defizit von gut 29 Mio. Franken zu rechnen ist, der Voranschlag ist aber ein erster wichtiger Schritt in eine finanziell gesunde Zukunft.

Die SP und die JUSO haben gegen den Staatsvoranschlag 2015 das Referendum ergriffen, um ein Zeichen zu setzen. Sie prangern an, dass bei der Bildung, bei den Behinderten, den Krankenkassen und dem Verkehr allzu sehr gespart werde, ja gar ein «Kahlschlag» stattfinde. Stattdessen fordern sie weitere Einsparungen in anderen Bereichen und wollen die Steuern erhöhen. Ihren Antrag für eine Erhöhung des Steuerfusses um 6 Prozentpunkte für natürliche und juristische Personen lehnte der Kantonsrat ab. Tatsache ist: Der Staatsvoranschlag 2015 will in der Allgemeinen Verwaltung 5.3%, bei der öffentlichen Sicherheit (Polizei, Rechtsprechung) 3.1% und bei der Volkswirtschaft 2.3% einsparen. Demgegenüber sind bei der Bildung nur 0.8%, der sozialen Wohlfahrt 0.5% und bei der Gesundheit und beim Verkehr überhaupt keine Kürzungen vorgesehen. 

Dass dringend Entlastungsmassnahmen ergriffen werden müssen, zeigte schliesslich auch der Abschluss der Staatsrechnung 2014. Der Nettoaufwand für Bildung, Gesundheit und Soziale Wohlfahrt stieg gegenüber dem Vorjahr um weitere gut 8 Mio. Franken an und das Ergebnis verschlechterte sich um 5 Mio. Franken gegenüber Vorjahr, trotz gestiegenen Steuereinnahmen. Müsste nach dem 12. April 2015 ein neuer Staatsvoranschlag erarbeitet werden, würde sich am Defizit von 29 Mio. Franken nichts ändern. Den im Budget 2015 nicht enthaltenen Einnahmen aus Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (12,9 Mio. Franken) und dem höheren Anteil am Gewinn der Schaffhauser Kantonalbank (1,6 Mio. Franken) stehen zu tief budgetierte Beiträge an Spitäler und Universitäten/Fachhochschulen (gut 9 Mio. Franken) sowie die ausgebliebene Dividende der AXPO (5.8 Mio. Franken) gegenüber. 

Ausserdem wäre eine Interpretation eines allfälligen Neins zum Staatsvoranschlag 2015 ausserordentlich schwierig. Es könnte nicht nur auf die Argumente des Referendumskomitees, sondern ebenso sehr auch auf die geplante Erhöhung des Steuerfusses und auf zu geringe Einsparungen zurückgeführt werden. 

Der Kantonsrat und der Regierungsrat sind der Meinung, dass im Hinblick auf die Erfüllung der vermassungsmässigen Vorgabe eines ausgeglichenen Staatshaushaltes - dem nicht nur der Regierungsrat und der Kantonsrat, sondern auch die Schaffhauser Bevölkerung verpflichtet ist - die vorgeschlagenen Entlastungen und die geplanten zusätzlichen 2 Steuerfussprozente angemessen und dringend notwendig sind. Wir empfehlen Ihnen daher, am 12. April 2015 ein klares JA zum Staatsvoranschlag 2015 in die Urne zu legen.

Im Namen des Regierungsrates

Rosmarie Widmer Gysel, Finanzdirektorin